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Wann gilt man als Nichtraucher bei der Risikoleben?

Kurz gesagt

Meist dann, wenn Sie seit mindestens 12 Monaten kein Nikotin geraucht oder inhaliert haben. E-Zigaretten zählen fast immer wie Zigaretten, auch gelegentliches Rauchen auf Feiern macht Sie zum Raucher. Der Unterschied ist teuer: Raucher zahlen etwa das Doppelte bis Dreifache. Wer zehn Jahre rauchfrei ist, bekommt bei manchen Tarifen noch einmal günstigere Beiträge.

Wann gilt man als Nichtraucher bei der Risikoleben?

Was es kostet

Beitragsbeispiele aus einem veröffentlichten Vergleich, Stand Oktober 2026.

BeispielRichtwert
30 Jahre, 100.000 Euro, 20 Jahre, Nichtraucher seit 10 Jahrenetwa 4 bis 5 Euro im Monat
30 Jahre, 100.000 Euro, 20 Jahre, Nichtraucher seit 1 Jahretwa 5 bis 6 Euro im Monat
30 Jahre, 100.000 Euro, 20 Jahre, Raucheretwa 9 bis 10 Euro im Monat
45 Jahre, 300.000 Euro, 20 Jahre, Nichtraucher seit 1 bis 10 Jahrenetwa 31 bis 44 Euro im Monat
45 Jahre, 300.000 Euro, 20 Jahre, Raucheretwa 94 bis 95 Euro im Monat

Werte aus öffentlich genannten Beispielrechnungen, jeweils günstigster Tarif. Ihr Beitrag hängt von Alter, Summe, Laufzeit, Gesundheit und Beruf ab; das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

45 Jahre, 300.000 Euro über 20 Jahre

Was der Raucherstatus über die ganze Laufzeit kostet, und was das Aufhören bringt.

Beitrag als Raucheretwa 94 Euro im Monat
Beitrag als Nichtraucher seit 1 Jahretwa 44 Euro im Monat
Unterschied im Monatetwa 50 Euro
Unterschied über 20 Jahreetwa 12.000 Euro

Wer ein Jahr vor dem Abschluss aufhört oder nach einem Jahr Rauchfreiheit umstufen lässt, spart über die Laufzeit rund 12.000 Euro. Wer falsch angibt, riskiert dagegen die ganzen 300.000 Euro.

Was die meisten Versicherer unter Nichtraucher verstehen

Die gängige Regel lautet: Sie haben in den letzten 12 Monaten weder Zigaretten, Zigarren, Zigarillos noch Pfeife geraucht und auch kein Nikotin über eine E-Zigarette oder einen Verdampfer inhaliert. Wichtig ist das Wort aktiv: Passivrauchen zählt nicht.

Die genaue Formulierung steht in den Antragsfragen und den Bedingungen und unterscheidet sich im Detail. Manche Versicherer fragen nach Tabak, andere nach Nikotin in jeder Form. Bei der zweiten Fassung können auch Pflaster, Kaugummi, Snus oder Tabakerhitzer zum Raucherstatus führen.

GewohnheitÜblich eingestuft alsAnmerkung
Zigaretten, auch nur auf FeiernRaucherjede Zigarette in 12 Monaten zählt
E-Zigarette mit NikotinRaucherbei fast allen Versicherern
E-Zigarette ohne NikotinunterschiedlichBedingungen lesen, im Zweifel angeben
Shisha oder Wasserpfeife mit TabakRaucherTabak unter Feuer
Nikotinpflaster oder Kaugummi zur Entwöhnungunterschiedlichhängt davon ab, ob nach Tabak oder Nikotin gefragt wird
PassivrauchenNichtraucherzählt nicht
Seit 13 Monaten rauchfreiNichtraucherin den meisten Tarifen

Was der Unterschied kostet

Ein 30-Jähriger zahlt für 100.000 Euro über 20 Jahre als Nichtraucher rund 4 bis 5 Euro im Monat, als Raucher rund 10 Euro. Mit 45 Jahren und 300.000 Euro wird der Abstand groß: rund 31 bis 44 Euro gegen rund 94 Euro.

Der Grund ist einfach: Raucher sterben statistisch früher, vor allem an Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs. Je älter Sie sind, desto stärker schlägt das auf den Beitrag durch.

Warum Ehrlichkeit hier Geld spart

Wer im Antrag Nichtraucher angibt und trotzdem raucht, verletzt seine Anzeigepflicht. Im Todesfall prüft der Versicherer genau, auch mit Arztunterlagen. Steht in der Akte ein Hinweis auf Rauchen, kann er vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dann bekommt Ihre Familie nichts.

Bei Vorsatz oder Arglist kann sich der Versicherer darauf bis zu zehn Jahre nach Abschluss berufen. Ein paar gesparte Euro im Monat stehen gegen die gesamte Versicherungssumme.

Aufhören und wechseln

Wenn Sie 12 Monate rauchfrei sind, können Sie bei vielen Versicherern beantragen, in den Nichtrauchertarif umgestuft zu werden. Dafür unterschreiben Sie eine neue Erklärung, manchmal wird ein Test verlangt. Einen Anspruch darauf haben Sie nur, wenn der Vertrag das vorsieht.

Gibt Ihr Versicherer das nicht her, kann ein neuer Vertrag günstiger sein, selbst mit höherem Eintrittsalter. Kündigen Sie den alten erst, wenn der neue angenommen ist.

Wann der Raucherbeitrag in Ordnung ist

Wer raucht und nicht aufhören will, sollte trotzdem versichern, wenn Familie oder Kredit am Einkommen hängen. Der Raucherbeitrag ist hoch, aber ein ehrlicher Vertrag zahlt. Ein falscher Nichtrauchervertrag ist im Ernstfall wertlos.

Sparen können Raucher an anderer Stelle: mit einer fallenden Summe für einen Kredit, einer passenden Laufzeit und einer Summe, die nicht höher ist als nötig.

Schritt für Schritt

  1. Ehrlich zurückrechnen: Wann haben Sie zuletzt Nikotin geraucht oder inhaliert?
  2. Die Raucherfrage im Antrag genau lesen: wird nach Tabak oder nach Nikotin gefragt?
  3. Liegt der letzte Konsum knapp unter 12 Monaten, mit dem Abschluss warten oder später umstufen lassen.
  4. Bei Tarifen mit Zehn-Jahres-Stufe prüfen, ob Sie die längere Rauchfreiheit belegen können.
  5. Nach 12 rauchfreien Monaten im laufenden Vertrag die Umstufung beantragen.

Checkliste

  • Letzter Nikotinkonsum mit Datum bekannt
  • E-Zigarette, Shisha und Gelegenheitsrauchen mitgerechnet
  • Formulierung der Raucherfrage gelesen
  • Umstufung in den Nichtrauchertarif im Vertrag geregelt
  • Nur angeben, was auch Ihre Arztunterlagen hergeben

Häufige Fehler

  • Die E-Zigarette nicht als Rauchen angeben
  • Sich als Nichtraucher einstufen, weil man nur auf Feiern raucht
  • Ein paar Euro sparen und damit die ganze Auszahlung riskieren
  • Nach dem Aufhören nicht nach einer Umstufung fragen
  • Den alten Vertrag kündigen, bevor der neue angenommen ist

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wie lange muss ich rauchfrei sein, um als Nichtraucher zu gelten?

Bei den meisten Versicherern 12 Monate. Einige Tarife haben eine zweite, günstigere Stufe ab 10 Jahren Rauchfreiheit.

Bin ich mit E-Zigarette Raucher?

Mit Nikotin bei fast allen Versicherern ja. Ohne Nikotin ist es unterschiedlich, geben Sie es im Zweifel an.

Ich rauche nur ein paar Zigaretten im Jahr. Bin ich Raucher?

Ja. Schon gelegentliches Rauchen in den letzten 12 Monaten führt in der Regel zum Raucherstatus.

Kann der Versicherer prüfen, ob ich rauche?

Im Todesfall fordert er oft Arztunterlagen an. Dort stehen Rauchgewohnheiten häufig drin, etwa beim Hausarzt oder im Krankenhausbericht. Manche Versicherer verlangen bei Abschluss oder Umstufung einen Test.

Muss ich melden, wenn ich nach dem Abschluss wieder anfange?

Bei vielen Verträgen nicht, maßgeblich ist der Stand bei Antrag. Prüfen Sie aber Ihre Bedingungen, vor allem nach einer Umstufung.

Was passiert, wenn ich mich falsch eingestuft habe?

Melden Sie es von sich aus. Dann wird der Beitrag meist angepasst. Fällt es erst im Todesfall auf, kann der Versicherer die Zahlung verweigern.

Quellen

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