Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Magazin und PodcastIm Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung
Kurz gesagt
Mit eigenem Vertrag zahlen 18-Jährige im Schnitt rund 1.150 bis 1.650 Euro im Jahr. Am meisten spart die Zweitwagenregelung: Das Auto läuft auf ein Elternteil, der Vertrag startet in SF 1/2 statt SF 0, das sind rund 30 Prozent weniger. Dazu kommen begleitetes Fahren ab 17, ein Auto mit niedriger Typklasse und bei Bedarf ein Telematik-Tarif.
Öffentlich genannte Beiträge für Fahranfänger, Stand Mai bis Juli 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 18 Jahre, eigener Vertrag, ohne begleitetes Fahren | im Schnitt rund 1.510 bis 1.630 Euro im Jahr |
| 18 Jahre, eigener Vertrag, mit begleitetem Fahren | im Schnitt rund 1.150 bis 1.520 Euro im Jahr |
| 17 Jahre, begleitetes Fahren, Golf als Zweitwagen des Vaters, SF 1/2 | etwa 480 bis 600 Euro im Jahr |
| 19 Jahre, Kleinwagen als Zweitwagen, SF 1/2 | etwa 550 bis 700 Euro im Jahr |
| 18 Jahre, Gebrauchtwagen, eigener Vertrag in SF 0 | etwa 1.100 bis 1.500 Euro im Jahr |
Richtwerte, Stand September 2026, aus öffentlich genannten Durchschnitten und Beispielprofilen. Das Rechenbeispiel unten ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis. Ihr Beitrag hängt von Auto, Wohnort, Umfang und Versicherer ab.
Rechenbeispiel
Haftpflicht und Teilkasko, Wohnort mittelgroße Stadt, begleitetes Fahren absolviert.
| Eigener Vertrag in SF 0 | etwa 1.100 bis 1.400 Euro im Jahr |
| Zweitwagen der Mutter in SF 1/2 | etwa 650 bis 850 Euro im Jahr |
| Zusätzlich Telematik mit 10 Prozent | etwa 65 bis 85 Euro weniger |
Über die Zweitwagenregelung zahlt die Familie rund 400 bis 600 Euro weniger im Jahr. Nach drei unfallfreien Jahren kann die Tochter die gesammelten Jahre in einen eigenen Vertrag mitnehmen.
Wer ohne Vorvertrag anfängt, landet in der Schadenfreiheitsklasse SF 0. Das ist der volle Beitragssatz, oft mit einem Zuschlag für junge Fahrer. Statistisch haben Fahrer unter 25 deutlich mehr Unfälle, das bezahlen sie über den Beitrag.
Der Unterschied zur nächsten Stufe ist groß. Bei einem großen Versicherer liegt SF 1/2 bei rund 68 Prozent des Beitrags von SF 0. Nach 15 unfallfreien Jahren zahlen Sie nur noch etwa ein Drittel. Jedes Jahr ohne Schaden macht sich also deutlich bemerkbar.
Nicht jeder Hebel passt zu jeder Familie. Die Tabelle zeigt, was er bringt und wo der Haken liegt.
| Hebel | Wirkung | Haken |
|---|---|---|
| Zweitwagen auf ein Elternteil | SF 1/2 statt SF 0, rund 30 Prozent | Eltern sind Versicherungsnehmer, ein Unfall belastet diesen Vertrag |
| SF-Klasse von Eltern oder Großeltern | bis zu so vielen Jahren, wie Sie Führerschein haben | der Abgebende verliert die Jahre für immer |
| Begleitetes Fahren ab 17 | etwa 10 bis 30 Prozent | nicht jeder Versicherer gibt Nachlass |
| Auto mit niedriger Typklasse | deutlich, je nach Modell | schränkt die Modellwahl ein |
| Telematik-Tarif | 10 bis 30 Prozent | Fahrdaten werden ausgewertet, Rabatt nicht sicher |
| Teilkasko statt Vollkasko beim Gebrauchten | spürbar weniger Kaskobeitrag | eigene Unfallschäden zahlen Sie selbst |
Bei der Zweitwagenregelung meldet ein Elternteil das Auto als zweites Fahrzeug an und nennt Sie als Fahrer. Der Vertrag bekommt eine günstigere Einstufung und sammelt eigene schadenfreie Jahre. Diese Jahre können Sie später auf sich übertragen lassen, wenn Sie einen eigenen Vertrag wollen.
Die Übertragung lohnt sich, wenn Eltern oder Großeltern ihr Auto dauerhaft abgeben. Sie bekommen dann höchstens so viele Jahre, wie Sie den Führerschein haben: bei drei Jahren Führerschein also drei Jahre. Das Vertragsende beim Abgebenden darf in der Regel nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Wer noch selbst fährt, sollte nicht übertragen, denn er startet danach selbst wieder unten.
Den jungen Fahrer zu verschweigen spart nur so lange, bis etwas passiert. Dann verlangt der Versicherer den Beitragsunterschied nach und oft eine Vertragsstrafe. Nennen Sie jeden, der regelmäßig fährt.
Eine Vollkasko brauchen Sie für einen Gebrauchtwagen mit 3.000 Euro Restwert meist nicht. Für ein neues oder finanziertes Auto dagegen schon, denn ein Totalschaden in den ersten Fahrjahren ist kein seltener Fall.
Fragen und Antworten
Mit eigenem Vertrag im Schnitt rund 95 bis 135 Euro. Als Zweitwagen der Eltern oft nur die Hälfte.
Er belastet den Zweitwagenvertrag, in dem das Kind fährt. Der Vertrag für das Erstauto der Eltern bleibt davon unberührt.
Bei vielen Versicherern ja, etwa 10 bis 30 Prozent. Fragen Sie vor dem Abschluss konkret nach, einige geben keinen Nachlass.
Höchstens so viele, wie Sie den Führerschein haben. Mit zwei Jahren Führerschein also zwei Jahre, auch wenn die Eltern 30 abgeben könnten.
Wenn Sie ruhig fahren und kaum nachts unterwegs sind, oft ja. Wer die Datenauswertung nicht möchte, spart mit Zweitwagen und Typklasse meist mehr.
Mit jedem unfallfreien Jahr steigt die SF-Klasse. Nach drei bis vier Jahren ohne Schaden sinkt der Beitrag deutlich.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen mehrere Versicherer und melden uns mit einem Vorschlag. Für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
Was kostet eine Autoversicherung?
Im Durchschnitt zahlen Autofahrer rund 256 bis 290 Euro im Jahr für die reine Haftpflicht, mit Teilkasko rund 450 Euro …
Kann ich meine SF-Klasse übertragen?
Ja, an Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, Enkel und je nach Versicherer auch an Eltern oder Geschwister. Der Empfänger b …
Wie versichere ich einen Zweitwagen günstig?
Mit der Zweitwagenregelung startet das zweite Auto meist in SF 1/2 statt SF 0, manche Versicherer stufen erfahrene Fah …
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist bei uns eingegangen. Sie möchten nicht warten? Rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen