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PS, kW und Führerschein für Beiboot berechnen
Beiboote bleiben mit ihren kleinen Außenbordern meist unter der Grenze. In der Haftpflicht sind sie bei uns bis zehn Quadratmeter Segelfläche oder dreißig PS beitragsfrei mitversichert.
Vorbelegt für das Beiboot
Die Grenze der Führerscheinpflicht liegt bei 15 PS, also knapp elf Kilowatt. Darunter darf man in Deutschland ohne Führerschein fahren, mit Ausnahmen, etwa auf Berliner Gewässern, dem Rhein und in einigen Bundesländern mit eigener Regelung. Darüber braucht es den Sportbootführerschein für das jeweilige Revier.
Für die Versicherung ist das keine Nebensache. Praktisch alle Bedingungswerke machen den Versicherungsschutz davon abhängig, dass der Fahrzeugführer den amtlich vorgeschriebenen Führerschein besitzt. Fehlt er, entfällt der Schutz, und zwar in Haftpflicht und Kasko gleichzeitig, also genau dann, wenn es teuer wird.
Das gilt auch für Gäste am Steuer. Wer sein Boot verleiht, sollte die Berechtigung prüfen; unsere Bedingungen versichern alle zur Bedienung berechtigten Personen, aber Berechtigung setzt den nötigen Schein voraus. Bei privater Vermietung bis dreißig Tage im Jahr ist ein schriftlicher Mietvertrag zwischen Eigner und Mieter Bestandteil der Deckung.
Häufige Fragen
Was passiert ohne den vorgeschriebenen Führerschein?
Der Versicherungsschutz entfällt, in Haftpflicht und Kasko. Der Führerscheinbesitz ist Voraussetzung der Deckung.
Darf ich mein Boot verleihen?
Privat bis dreißig Tage im Versicherungsjahr, mit schriftlichem Mietvertrag. Der Fahrer braucht den für das Revier vorgeschriebenen Schein.
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