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Winterlager oder Wasser für Blauwasseryacht berechnen
Wer im Süden überwintert, sollte das Fahrtgebiet prüfen. Bei uns gibt es keine Hurrikan- oder Zyklonausschlussklausel und keine Sicherungsauflagen für die Sturmsaison.
Vorbelegt für die Blauwasseryacht
Die Spannen sind groß und regional verschieden; im Süden und an beliebten Revieren liegt es am oberen Ende. Zu den Winterlager-Kosten gehören neben der Lagermiete auch Kranen, Böcke und das Winterfestmachen. Wer im Wasser bleibt, spart das, riskiert aber Eisdruck und stärkeren Bewuchs, und braucht die Zustimmung des Hafens.
Versicherungsseitig ist das Winterlager keine Pause. Bei uns besteht während Winterlager, Werftaufenthalt, Kranen und Slippen regulärer Kaskoschutz. Feuer in der Halle, Sturmschaden im Freiland, Diebstahl vom Gelände: alles versicherte Ereignisse. Anders bei der Saisonpolice: Vom 1. November bis 31. März besteht dann kein Schutz, auch nicht im Winterlager.
Was Sie beitragen müssen, ist die übliche Sorgfalt. Ein Boot, das im Freiland ohne ausreichende Abstützung oder mit lose flatternder Persenning steht, lädt zum Schaden ein. Schneelast auf einer nicht geräumten Abdeckung ist der Klassiker, dort ist die Grenze zur groben Fahrlässigkeit schnell erreicht.
Häufige Fragen
Bin ich im Winterlager versichert?
Ja, es besteht regulärer Kaskoschutz, auch während Werftaufenthalten. Mit einer Saisonpolice besteht vom 1. November bis 31. März kein Schutz.
Zahlt die Versicherung Schneelastschäden?
Grundsätzlich ja. Wer eine Warnung ignoriert und die Abdeckung nicht räumt, riskiert allerdings den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
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