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Bootsversicherung für Mallorca und die Balearen
Kurze Antwort
Spanien verlangt eine Haftpflichtversicherung für Wasserfahrzeuge. Wer den Liegeplatz dauerhaft auf die Balearen verlegt, muss das außerdem seinem Versicherer melden.
Spanien gehört zu den Ländern mit gesetzlicher Haftpflichtpflicht für Wasserfahrzeuge. Die vorgeschriebenen Mindestsummen sind, wie fast überall im Mittelmeerraum, niedrig angesetzt, sie decken einen ernsten Personenschaden nicht ab. Die Zahlen für Spanien und die Nachbarländer stehen in unserem Leistungsvergleich.
Für deutsche Eigner mit Liegeplatz auf Mallorca ist die wichtigste Pflicht keine gesetzliche, sondern eine vertragliche: Der dauerhafte Wechsel des Heimathafens ins Ausland ist dem Versicherer anzuzeigen. Er verändert die Risikolage und damit die Prämie; unterbleibt die Meldung, kann das im Schadenfall als Gefahrerhöhung gewertet werden.
Wir haben ein eigenes Büro in Spanien und wickeln Schäden dort in Landessprache ab. Das ist kein Schmuck: Wer schon einmal versucht hat, mit einer deutschen Police und ohne Spanischkenntnisse einen Werftschaden auf Mallorca zu regulieren, kennt den Unterschied.
Häfen und Orte im Revier
Liegeplätze in diesem Revier
294 Liegeplätze mit eigener Seite: welches Fahrtgebiet gilt, was im Winterlager versichert ist und welche Obliegenheit am Steg zählt.
Fragen und Antworten
Was Eigner in diesem Revier fragen
Ist eine Bootsversicherung in Spanien Pflicht?
Ja, eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Die deutsche Police wird anerkannt, wenn Sie sie nachweisen können, dafür ist die IVK da.
Muss ich melden, dass mein Boot auf Mallorca liegt?
Ja. Der Heimathafen ist ein Merkmal des Vertrags. Eine kurze Nachricht genügt, dann passen wir den Schein an.
Wer regelt einen Schaden vor Ort?
Wir, über unser Büro in Spanien und in Landessprache. Sie melden den Schaden bei uns auf Deutsch.
Welches Fahrtgebiet brauche ich für Mallorca?
Eines, das das Revier einschließt; im Rechner wählen Sie es aus, und es steht danach in Ihrem Versicherungsschein. Wer einmal darüber hinaus fährt, ist im Premium sechs Wochen im Jahr trotzdem versichert, im Basis nach Vereinbarung vorab. Weltweit gilt ohne Zuschlag und ohne Zeitlimit.
Sind Sturm und Diebstahl am Liegeplatz versichert?
Ja. Sturm, Brand, Blitzschlag und der Diebstahl des ganzen Bootes sind schon in der Teilkasko gedeckt, Sinken, Teilediebstahl einschließlich Außenborder und Vandalismus in der Vollkasko ab Basis-Plus, am Liegeplatz wie im Winterlager. Voraussetzung ist, dass das Boot seemännisch gesichert liegt. Die Bergung nach einem Unfall ist mitversichert, auf behördliche Anordnung bis zur Versicherungssumme im Basis, bis 1 Million Euro im Basis-Plus und bis 2,5 Millionen im Premium.
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