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Rabattretter, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Beitrag
Ein Rabattretter ist eine Klausel, die den Schadenfreiheitsrabatt nach dem ersten Schaden stehen lässt, statt ihn zurückzustufen. Wer jahrelang schadenfrei gefahren ist, soll nicht für einen einzigen missratenen Abend bezahlen. Beispiel: Ein Eigner liegt seit Jahren ohne Meldung im Vertrag, rutscht beim Anlegen im Seitenwind an die Dalben und holt sich eine Schramme über die halbe Bordwand. Ohne Rabattretter kostet ihn die Meldung nicht nur die Selbstbeteiligung, sondern auch den Nachlass der nächsten Jahre. Mit Rabattretter bleibt der Nachlass stehen. Die Klausel greift üblicherweise nur einmal und erst nach einer Mindestzeit ohne Schaden.
Bei uns: Ab Basis PLUS starten Sie mit 40 Prozent Schadenfreiheitsrabatt, Basis hat keinen. Nach einem Schaden sinkt er zur nächsten Hauptfälligkeit um 20 Prozent, bei zwei Schäden in einem Jahr entfällt er. Nach fünf schadenfreien Jahren bleibt die Rückstufung beim ersten Schaden aus. Im Premium stufen reine Assistanceleistungen und Inspektionskosten nach Grundberührung ohne Folgeschaden nicht zurück.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.