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Akademie / Funkschein SRC / Frage 105

Funkschein SRC Frage 105: Was ist bei Testsendungen im Sprech-Seefunkdienst zu beachten?

Funkschein SRC Frage 105 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Was ist bei Testsendungen im Sprech-Seefunkdienst zu beachten?

Richtig:

Die Aussendungen dürfen 10 Sekunden nicht überschreiten,

müssen mit dem Wort „Test“ und mit einer Kennung des Schiffes ausgestrahlt werden

Falsch:

Die Aussendungen dürfen 20 Sekunden nicht überschreiten und müssen mit einer Kennung des Schiffes

ausgestrahlt werden

Falsch:

Die Aussendungen dürfen nur einmal nach Einbau des Gerätes ohne Antenne erfolgen und müssen mit

dem Wort „Test“ gekennzeichnet werden

Falsch:

Die Aussendungen dürfen nur außerhalb der Hoheitsgewässer erfolgen

Warum diese Antwort stimmt

Probesendungen sollen den Funkverkehr möglichst wenig stören. Deshalb dauern sie höchstens 10 Sekunden, werden als Test gekennzeichnet und mit der Kennung des eigenen Schiffes gesendet, damit niemand sie für echten Verkehr hält. Sie sind nicht auf Gebiete außerhalb der Hoheitsgewässer beschränkt.

Im Bild üben Leuchtfeuer-Kennungen Blitz, Funkel, Gleichtakt: jede Kennung im echten Takt, mit Quiz.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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