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Akademie / Funkschein SRC / Frage 131

Funkschein SRC Frage 131: Wer darf das Aussenden einer Notmeldung im Seefunkdienst veranlassen?

Funkschein SRC Frage 131 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Wer darf das Aussenden einer Notmeldung im Seefunkdienst veranlassen?

Richtig:

Fahrzeugführer

Falsch:

Crewmitglied

Falsch:

Rudergänger

Falsch:

Rettungsleitstelle

Warum diese Antwort stimmt

Die Verantwortung für Schiff und Besatzung trägt der Schiffsführer, deshalb entscheidet er, ob ein Notruf abgesetzt wird. Andere Crewmitglieder senden nur in seinem Auftrag. Die Rettungsleitstelle reagiert auf Notmeldungen, sie veranlasst nicht die Notmeldung eines Schiffes.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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