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Akademie / Funkschein SRC / Frage 135

Funkschein SRC Frage 135: Wann liegt ein Seenotfall vor, der das Aussenden des Notzeichens im Sprechfunk …

Funkschein SRC Frage 135 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Wann liegt ein Seenotfall vor, der das Aussenden des Notzeichens im Sprechfunk rechtfertigt?

Richtig:

Wenn ein Schiff oder eine Person von einer ernsten und unmittelbaren Gefahr bedroht ist und

sofortige Hilfe benötigt

Falsch:

Wenn ein Schiff manövrierbehindert ist und Hilfe benötigt

Falsch:

Wenn eine nautische Warnnachricht vorliegt, die unbedingt beachtet werden muss

Falsch:

Wenn ein medizinischer Notfall vorliegt, der unmittelbare funkärztliche Beratung erfordert

Warum diese Antwort stimmt

MAYDAY ist nur gerechtfertigt, wenn eine ernste und unmittelbare Gefahr droht und sofort Hilfe nötig ist. Ein manövrierbehindertes Schiff ohne akute Gefahr ist ein Fall für PAN PAN. Eine nautische Warnung ist SECURITE, und eine funkärztliche Beratung läuft in der Regel als Dringlichkeit.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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