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Funkschein SRC Frage 141: An wen soll eine Seefunkstelle den Notalarm für ein anderes in Not befindliches Schiff …
Funkschein SRC Frage 141 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):
An wen soll eine Seefunkstelle den Notalarm für ein anderes in Not befindliches Schiff richten?
Richtig:
Grundsätzlich an die nächstgelegene Küstenfunkstelle oder sonst an alle Funkstellen
Grundsätzlich an alle Seefunkstellen in der Nähe
Grundsätzlich an das Maritime Lagezentrum beim Havariekommando
Grundsätzlich an ein Local User Terminal oder sonst an alle Seefunkstellen
Warum diese Antwort stimmt
Wer einen fremden Notfall weitergibt, wendet sich zuerst an die nächste Küstenfunkstelle, denn sie ist mit der Seenotleitung verbunden. Gelingt das nicht, geht die Meldung an alle Funkstellen. Das Havariekommando oder eine Satellitenbodenstation sind dafür nicht die richtigen Adressaten.
Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.
Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.