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Funkschein SRC Frage 143: Wann darf eine Seefunkstelle, wenn sie Hilfe leisten kann, den Empfang eines DSC-Notalarms …
Funkschein SRC Frage 143 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):
Wann darf eine Seefunkstelle,
wenn sie Hilfe leisten kann, den Empfang eines DSC-Notalarms auf UKW im Sprechfunkverfahren
bestätigen?
Richtig:
Nach Bestätigung durch eine Küstenfunkstelle oder einer angemessenen Wartefrist
Sofort nach Empfang des DSC-Notalarms
Nach einer Wartefrist von 3 Minuten
DSC-Notalarme dürfen grundsätzlich nur von Küstenfunkstellen bestätigt werden
Warum diese Antwort stimmt
Zuerst ist die Küstenfunkstelle an der Reihe, denn sie kann die Rettung zentral steuern. Erst wenn sie bestätigt hat oder eine angemessene Zeit ohne Reaktion verstrichen ist, bestätigt eine Seefunkstelle, die helfen kann. Sofort zu antworten würde der Küstenfunkstelle vorgreifen.
Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.
Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.