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Akademie / Funkschein SRC / Frage 143

Funkschein SRC Frage 143: Wann darf eine Seefunkstelle, wenn sie Hilfe leisten kann, den Empfang eines DSC-Notalarms …

Funkschein SRC Frage 143 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Wann darf eine Seefunkstelle,

wenn sie Hilfe leisten kann, den Empfang eines DSC-Notalarms auf UKW im Sprechfunkverfahren

bestätigen?

Richtig:

Nach Bestätigung durch eine Küstenfunkstelle oder einer angemessenen Wartefrist

Falsch:

Sofort nach Empfang des DSC-Notalarms

Falsch:

Nach einer Wartefrist von 3 Minuten

Falsch:

DSC-Notalarme dürfen grundsätzlich nur von Küstenfunkstellen bestätigt werden

Warum diese Antwort stimmt

Zuerst ist die Küstenfunkstelle an der Reihe, denn sie kann die Rettung zentral steuern. Erst wenn sie bestätigt hat oder eine angemessene Zeit ohne Reaktion verstrichen ist, bestätigt eine Seefunkstelle, die helfen kann. Sofort zu antworten würde der Küstenfunkstelle vorgreifen.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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