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Akademie / Funkschein SRC / Frage 25

Funkschein SRC Frage 25: Welches Funkzeugnis ist auf einem mit einer Seefunkanlage ausgerüsteten Sportfahrzeug unter …

Funkschein SRC Frage 25 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Welches Funkzeugnis ist auf einem mit einer Seefunkanlage ausgerüsteten Sportfahrzeug unter

deutscher Flagge für den Schiffsführer vorgeschrieben?

Richtig:

Ein Funkzeugnis, das zum Bedienen der eingebauten Anlage berechtigt, z.

B.

SRC oder LRC

Falsch:

Ein SRC bis zur Grenze der Hoheitsgewässer, darüber hinaus ein LRC

Falsch:

Keines, es genügt, wenn eine Person an Bord ist, die die Funkanlage bedienen darf

Falsch:

Für die Bedienung einer Grenz-/Kurzwellenanlage ist das LRC vorgeschrieben,

für die Bedienung einer UKW-Anlage zusätzlich das SRC

Warum diese Antwort stimmt

Der Schiffsführer braucht ein Funkzeugnis, das genau zu der eingebauten Anlage passt. Für reine UKW-Anlagen genügt das SRC, für Grenz- und Kurzwelle braucht man das LRC, das UKW mit abdeckt. Es reicht nicht, wenn irgendeine andere Person an Bord funken darf.

Im Bild üben Signalflaggen Alle 26 Flaggen mit Bedeutung, Quiz und Ihr Bootsname als Flaggenleine.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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