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Funkschein SRC Frage 25: Welches Funkzeugnis ist auf einem mit einer Seefunkanlage ausgerüsteten Sportfahrzeug unter …
Funkschein SRC Frage 25 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):
Welches Funkzeugnis ist auf einem mit einer Seefunkanlage ausgerüsteten Sportfahrzeug unter
deutscher Flagge für den Schiffsführer vorgeschrieben?
Richtig:
Ein Funkzeugnis, das zum Bedienen der eingebauten Anlage berechtigt, z.
B.
SRC oder LRC
Ein SRC bis zur Grenze der Hoheitsgewässer, darüber hinaus ein LRC
Keines, es genügt, wenn eine Person an Bord ist, die die Funkanlage bedienen darf
Für die Bedienung einer Grenz-/Kurzwellenanlage ist das LRC vorgeschrieben,
für die Bedienung einer UKW-Anlage zusätzlich das SRC
Warum diese Antwort stimmt
Der Schiffsführer braucht ein Funkzeugnis, das genau zu der eingebauten Anlage passt. Für reine UKW-Anlagen genügt das SRC, für Grenz- und Kurzwelle braucht man das LRC, das UKW mit abdeckt. Es reicht nicht, wenn irgendeine andere Person an Bord funken darf.
Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.
Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.