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Akademie / Funkschein SRC / Frage 30

Funkschein SRC Frage 30: Die Urkunde über die Zuteilung (Ship Station Licence) zum Betreiben einer Seefunkstelle …

Funkschein SRC Frage 30 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Die Urkunde über die Zuteilung (Ship Station Licence) zum Betreiben einer Seefunkstelle wird in

Deutschland ausgestellt durch…

Richtig:

die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg

Falsch:

die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Mülheim an der Ruhr

Falsch:

das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Rostock

Falsch:

das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Hamburg

Warum diese Antwort stimmt

Für die Zuteilung von Seefunkstellen ist in Deutschland die Bundesnetzagentur zuständig, und zwar ihre Außenstelle in Hamburg. Das BSH und die Wasserstraßenverwaltung haben andere Aufgaben. Mülheim an der Ruhr ist ein bekannter Sitz der Bundesnetzagentur, aber nicht für den Seefunk.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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