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Funkschein SRC Frage 30: Die Urkunde über die Zuteilung (Ship Station Licence) zum Betreiben einer Seefunkstelle …
Funkschein SRC Frage 30 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):
Die Urkunde über die Zuteilung (Ship Station Licence) zum Betreiben einer Seefunkstelle wird in
Deutschland ausgestellt durch…
Richtig:
die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Hamburg
die Bundesnetzagentur (BNetzA), Außenstelle Mülheim an der Ruhr
das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Rostock
das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Hamburg
Warum diese Antwort stimmt
Für die Zuteilung von Seefunkstellen ist in Deutschland die Bundesnetzagentur zuständig, und zwar ihre Außenstelle in Hamburg. Das BSH und die Wasserstraßenverwaltung haben andere Aufgaben. Mülheim an der Ruhr ist ein bekannter Sitz der Bundesnetzagentur, aber nicht für den Seefunk.
Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.
Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.