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Akademie / Funkschein SRC / Frage 35

Funkschein SRC Frage 35: Wer stellt in Deutschland Funksicherheitszeugnisse für Sportboote aus, die gewerbsmäßig …

Funkschein SRC Frage 35 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Wer stellt in Deutschland Funksicherheitszeugnisse für Sportboote aus,

die gewerbsmäßig genutzt werden?

Richtig:

Dienststelle Schiffssicherheit der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik

Telekommunikation (BG Verkehr)

Falsch:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Falsch:

Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)

Falsch:

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Warum diese Antwort stimmt

Gewerbsmäßig genutzte Sportboote unterliegen der Schiffssicherheit wie Berufsfahrzeuge. Das Funksicherheitszeugnis stellt deshalb die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr aus. Die Bundesnetzagentur ist für Zuteilung und Rufzeichen da, nicht für Sicherheitszeugnisse.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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