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Funkschein SRC Frage 43: Wer ist beim Betrieb einer Seefunkstelle auf einem Sportboot zur Wahrung des …
Funkschein SRC Frage 43 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):
Wer ist beim Betrieb einer Seefunkstelle auf einem Sportboot zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses
und des Abhörverbots verpflichtet?
Richtig:
Alle Personen,
die eine Seefunkstelle beaufsichtigen,
bedienen oder Kenntnis über öffentlichen Nachrichtenaustausch erlangt haben
Alle Personen, die ständig an Bord sind
Alle Personen, die das Funkgerät bedienen können
Alle Personen, die vom Schiffsführer ausdrücklich dazu verpflichtet worden sind
Warum diese Antwort stimmt
Gebunden ist jeder, der die Funkstelle beaufsichtigt, bedient oder auch nur zufällig vom öffentlichen Nachrichtenaustausch erfährt. Eine ausdrückliche Verpflichtung durch den Schiffsführer ist nicht nötig, die Pflicht gilt kraft Gesetzes. Wer also mithört, muss schweigen.
Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.
Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.