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Akademie / Funkschein SRC / Frage 46

Funkschein SRC Frage 46: Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk muss eine Seefunkstelle...

Funkschein SRC Frage 46 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Zur Teilnahme am Binnenschifffahrtsfunk muss eine Seefunkstelle...

Richtig:

mit einer umschaltbaren „Kombi-Anlage für Seefunkdienst und Binnenschifffahrtsfunk“ oder einer

zusätzlichen Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet werden

Falsch:

mit einer weiteren Seefunkanlage ausgerüstet werden

Falsch:

nicht geändert werden

Falsch:

mit der MMSI auch eine ATIS-Kennung aussenden

Warum diese Antwort stimmt

Seefunk und Binnenschifffahrtsfunk arbeiten nach unterschiedlichen Regeln, etwa mit ATIS-Kennung und Leistungsbegrenzung im Binnenbereich. Deshalb braucht man entweder ein umschaltbares Kombigerät oder ein zusätzliches Binnenfunkgerät. Eine einfache Seefunkanlage reicht ohne Änderung nicht aus.

Im Bild üben Leuchtfeuer-Kennungen Blitz, Funkel, Gleichtakt: jede Kennung im echten Takt, mit Quiz.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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