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Akademie / Funkschein SRC / Frage 59

Funkschein SRC Frage 59: Wie wird eine mit DSC-Einrichtungen ausgerüstete Seefunkstelle gekennzeichnet?

Funkschein SRC Frage 59 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Wie wird eine mit DSC-Einrichtungen ausgerüstete Seefunkstelle gekennzeichnet?

Richtig:

Schiffsname, Rufzeichen, Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes (MMSI)

Falsch:

Rufnummer des mobilen Seefunkdienstes (MMSI), Schiffsname

Falsch:

Schiffsname, Heimathafen, Rufzeichen

Falsch:

Registriernummer des Schiffszertifikates, Rufzeichen

Warum diese Antwort stimmt

Eine DSC-Funkstelle wird über ihren Schiffsnamen, ihr Rufzeichen und ihre MMSI erkannt. Die MMSI braucht man für den digitalen Ruf, Name und Rufzeichen für den Sprechfunk. Heimathafen oder Registriernummern gehören nicht zur Kennzeichnung.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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