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Akademie / Funkschein SRC / Frage 98

Funkschein SRC Frage 98: An wen dürfen Dringlichkeitsmeldungen im Seefunkdienst grundsätzlich gerichtet werden?

Funkschein SRC Frage 98 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

An wen dürfen Dringlichkeitsmeldungen im Seefunkdienst grundsätzlich gerichtet werden?

Richtig:

An alle Funkstellen oder an eine bestimmte Funkstelle

Falsch:

An alle Funkstellen im Seegebiet A1 oder an eine bestimmte Funkstelle im Seegebiet A1

Falsch:

An alle Küstenfunkstellen oder an alle Funkstellen im Seegebiet A1

Falsch:

An alle Küstenfunkstellen oder die Seenotleitung (MRCC)

Warum diese Antwort stimmt

Eine Dringlichkeitsmeldung kann an alle gehen, wenn möglichst viele Stationen Bescheid wissen sollen, oder gezielt an eine einzige Funkstelle, etwa an die Küstenfunkstelle. Eine Beschränkung auf ein Seegebiet oder nur auf Küstenfunkstellen gibt es nicht.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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