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Europäische Reiseversicherung AG: kündigen, Schaden melden, Beschwerden
Europäische Reiseversicherung Aktiengesellschaft hat den Sitz in Wien. Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA führt das Unternehmen als Versicherungsunternehmen mit der Firmenbuchnummer 55418y. Hier steht, wohin die Kündigung geht, welche Fristen das österreichische Gesetz vorgibt, wie Sie einen Schaden melden und wo Sie sich beschweren können.
Europäische Reiseversicherung AG kündigen
Die Kündigung geht an die Anschrift in Ihrer Polizze. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
Europäische Reiseversicherung AktiengesellschaftDr.-Adolf-Schärf-Platz 10
1200 Wien
Österreich
Unbefristete Verträge können beide Seiten nur zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; die Frist steht in der Polizze und liegt zwischen einem und drei Monaten (§ 8 Abs. 2 VersVG). Haben Sie als Verbraucher einen Vertrag über mehr als drei Jahre geschlossen, dürfen Sie ihn zum Ende des dritten Jahres und jedes weiteren Jahres mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG).
Schreiben Sie Polizzennummer, Namen und Termin hinein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Schaden melden bei Europäische Reiseversicherung AG
- Melden Sie den Schaden so früh wie möglich, die Bedingungen verlangen fast immer eine unverzügliche Meldung.
- Halten Sie den Schaden klein, soweit das zumutbar ist, und werfen Sie nichts weg, bevor der Versicherer es gesehen hat.
- Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und die Namen von Zeugen; bei Einbruch und Diebstahl gehört die Anzeige bei der Polizei dazu.
- Halten Sie die Polizzennummer bereit.
Telefonnummer und Website laut Register, maßgeblich ist, was in Ihrer Polizze steht.
Beschwerden über Europäische Reiseversicherung AG
Die Versicherungsbeschwerdestelle nennt Europäische Reiseversicherung AG in ihrem Bericht 2025 nicht eigens: Unternehmen mit weniger als einem Prozent der Beschwerden fasst sie unter „Andere“ zusammen.
Wo Sie sich beschweren
Wenden Sie sich zuerst schriftlich an den Versicherer. Hilft das nicht, nimmt die Versicherungsbeschwerdestelle im Sozialministerium Beschwerden über Versicherer entgegen; die Finanzmarktaufsicht FMA prüft, ob ein Unternehmen die Aufsichtsregeln einhält, entscheidet aber keinen Einzelfall. Lehnt der Versicherer einen Anspruch schriftlich ab, kann eine Klagefrist von einem Jahr laufen (§ 12 Abs. 3 VersVG).
Was Europäische Reiseversicherung AG versichern darf
Laut Register besteht eine Erlaubnis für 8 Sparten:
- 01 Unfall
- 02 Krankheit (eingeschränkt auf Auslandsreise-Krankenversicherung)
- 03 Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) (eingeschränkt auf Versicherung des Selbstbehaltes des Versicherungsnehmers bei der Kaskoversicherung von Mietfahrzeugen)
- 09 Sonstige Sachschäden
- 13 Allgemeine Haftpflicht (eingeschränkt auf Versicherung von Risken in Zusammenhang mit einer Reise oder mit der Bewirtung und Beherbergung von Gästen)
- 15 Kaution (eingeschränkt auf Absicherung der Erstattung gezahlter Beträge und die Rückreise des Reisenden im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters)
- 16 Verschiedene finanzielle Verluste (eingeschränkt auf Versicherung von Risiken in Zusammenhang mit einer Reise, mit der Bewirtung und Beherbergung von Gästen, sowie mit Veranstaltungen)
- 18 Beistandsleistungen
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Häufige Fragen
Wohin schicke ich die Kündigung an Europäische Reiseversicherung AG?
An die Anschrift in Ihrer Polizze, sonst an den Sitz: Europäische Reiseversicherung Aktiengesellschaft, Dr.-Adolf-Schärf-Platz 10, 1200 Wien.
Wie lange vorher muss ich kündigen?
Bei unbefristeten Verträgen zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist aus der Polizze, die zwischen einem und drei Monaten liegt. Verbraucher können Verträge über mehr als drei Jahre zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 VersVG).
Wer beaufsichtigt Europäische Reiseversicherung AG?
Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA.
Quellen
- FMA-Unternehmensdatenbank: Europäische Reiseversicherung AG
- Bericht der Versicherungsbeschwerdestelle 2025 (Sozialministerium), Abschnitt 2.3
- VersVG § 8
- VersVG § 12
- Versicherungsbeschwerdestelle (Sozialministerium)
- FMA: Beschwerde und Ansprechpartner
Stand: 16. Oktober 2026 · Versicherer in Österreich · Versicherer in Deutschland