Versicherungsmakler / Versicherer in Österreich
Wechselseitiger Versicherungsverein der Gemeinden Gosau…: kündigen, Schaden melden, Beschwerden
Wechselseitiger Versicherungsverein der Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun hat den Sitz in Gosau. Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA führt das Unternehmen als kleiner Versicherungsverein. Hier steht, wohin die Kündigung geht, welche Fristen das österreichische Gesetz vorgibt, wie Sie einen Schaden melden und wo Sie sich beschweren können.
Wechselseitiger Versicherungsverein der Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun kündigen
Die Kündigung geht an die Anschrift in Ihrer Polizze. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
Wechselseitiger Versicherungsverein der Gemeinden Gosau, Hallstatt und ObertraunGosauseestraße 6
4824 Gosau
Österreich
Unbefristete Verträge können beide Seiten nur zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen; die Frist steht in der Polizze und liegt zwischen einem und drei Monaten (§ 8 Abs. 2 VersVG). Haben Sie als Verbraucher einen Vertrag über mehr als drei Jahre geschlossen, dürfen Sie ihn zum Ende des dritten Jahres und jedes weiteren Jahres mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 8 Abs. 3 VersVG).
Schreiben Sie Polizzennummer, Namen und Termin hinein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Schaden melden bei Wechselseitiger Versicherungsverein der Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun
- Melden Sie den Schaden so früh wie möglich, die Bedingungen verlangen fast immer eine unverzügliche Meldung.
- Halten Sie den Schaden klein, soweit das zumutbar ist, und werfen Sie nichts weg, bevor der Versicherer es gesehen hat.
- Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und die Namen von Zeugen; bei Einbruch und Diebstahl gehört die Anzeige bei der Polizei dazu.
- Halten Sie die Polizzennummer bereit.
Telefonnummer und Website laut Register, maßgeblich ist, was in Ihrer Polizze steht.
Beschwerden über Wechselseitiger Versicherungsverein der Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun
Die Versicherungsbeschwerdestelle nennt Wechselseitiger Versicherungsverein der Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun in ihrem Bericht 2025 nicht eigens: Unternehmen mit weniger als einem Prozent der Beschwerden fasst sie unter „Andere“ zusammen.
Wo Sie sich beschweren
Wenden Sie sich zuerst schriftlich an den Versicherer. Hilft das nicht, nimmt die Versicherungsbeschwerdestelle im Sozialministerium Beschwerden über Versicherer entgegen; die Finanzmarktaufsicht FMA prüft, ob ein Unternehmen die Aufsichtsregeln einhält, entscheidet aber keinen Einzelfall. Lehnt der Versicherer einen Anspruch schriftlich ab, kann eine Klagefrist von einem Jahr laufen (§ 12 Abs. 3 VersVG).
Was Wechselseitiger Versicherungsverein der Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun versichern darf
Laut Register besteht eine Erlaubnis für 3 Sparten:
- 03 Landfahrzeug-Kasko (ohne Schienenfahrzeuge) (eingeschränkt auf Risiken Feuer, Sturm, Hagel und andere Elementarschäden)
- 08 Feuer und Elementarschäden (eingeschränkt auf mit Ausnahme von Schäden durch Kernenergie)
- 09 Sonstige Sachschäden
Vergleichen statt nur kündigen
Als Makler holen wir Angebote mehrerer Versicherer ein und sagen Ihnen, was ein Wechsel bringt. Für Sie kostenlos.
Häufige Fragen
Wohin schicke ich die Kündigung an Wechselseitiger Versicherungsverein der Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun?
An die Anschrift in Ihrer Polizze, sonst an den Sitz: Wechselseitiger Versicherungsverein der Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun, Gosauseestraße 6, 4824 Gosau.
Wie lange vorher muss ich kündigen?
Bei unbefristeten Verträgen zum Ende der Versicherungsperiode mit der Frist aus der Polizze, die zwischen einem und drei Monaten liegt. Verbraucher können Verträge über mehr als drei Jahre zum Ende des dritten Jahres mit einem Monat Frist kündigen (§ 8 VersVG).
Wer beaufsichtigt Wechselseitiger Versicherungsverein der Gemeinden Gosau, Hallstatt und Obertraun?
Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA.
Quellen
- FMA-Unternehmensdatenbank: Wechselseitiger Versicherungsverein der Gemeinden Gosau…
- Bericht der Versicherungsbeschwerdestelle 2025 (Sozialministerium), Abschnitt 2.3
- VersVG § 8
- VersVG § 12
- Versicherungsbeschwerdestelle (Sozialministerium)
- FMA: Beschwerde und Ansprechpartner
Stand: 16. Oktober 2026 · Versicherer in Österreich · Versicherer in Deutschland