Versicherungsmakler / Versicherer in Spanien
GES: kündigen, Schaden melden, Beschwerden
GES, SEGUROS Y REASEGUROS, S.A. hat den Sitz in Madrid. Die spanische Versicherungsaufsicht DGSFP führt das Unternehmen unter der Kennung C0089 in ihrem Register. Hier steht, wohin die Kündigung geht, welche Frist das spanische Gesetz vorgibt, wie Sie einen Schaden melden und an wen Sie sich mit einer Beschwerde wenden.
GES kündigen
Die Kündigung geht an die Anschrift in Ihrer Polizze. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
GES, SEGUROS Y REASEGUROS, S.A.PZ DE LAS CORTES, 2
28014 Madrid
Spanien
Spanische Verträge verlängern sich meist von selbst um ein Jahr. Wollen Sie das nicht, müssen Sie es dem Versicherer schriftlich mitteilen, und zwar mindestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Periode; der Versicherer selbst braucht zwei Monate Vorlauf (Art. 22 Ley 50/1980 de Contrato de Seguro).
Schreiben Sie Polizzennummer, Namen und Termin hinein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Schaden melden bei GES
- Das spanische Gesetz verlangt, den Schaden innerhalb von sieben Tagen zu melden, nachdem Sie davon erfahren haben, sofern die Polizze keine längere Frist nennt (Art. 16 Ley 50/1980).
- Sie müssen tun, was Ihnen möglich ist, um die Folgen klein zu halten (Art. 17 Ley 50/1980).
- Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und die Namen von Zeugen; bei Diebstahl gehört die Anzeige (denuncia) bei der Polizei dazu.
- Halten Sie die Polizzennummer bereit.
Telefonnummer und Website laut Register, maßgeblich ist, was in Ihrer Polizze steht.
Beschwerden über GES
In den Ranglisten des Beschwerdeberichts der DGSFP für 2024 kommt GES nicht vor. Der Bericht nennt nur die jeweils 25 Versicherer mit den meisten Beschwerden oder der höchsten Quote, keine vollständige Liste.
Wo Sie sich beschweren
In Spanien muss jeder Versicherer einen eigenen Kundendienst für Beschwerden haben (Servicio de Atención al Cliente). Antwortet er nicht oder nicht zufriedenstellend, können Sie sich an den Beschwerdedienst der Aufsicht DGSFP wenden (Orden ECC/2502/2012).
Kundendienst für Beschwerden laut Register
C/ FERNANFLOR, 4, 28014 Madrid
913308585
servicioatencioncliente@ges.es
Prämien laut amtlicher Statistik
Laut Jahresstatistik der DGSFP für 2024: Prämien Nicht-Leben 99,7 Mio. Euro, Marktanteil 0,19 Prozent; Leben 55,7 Mio. Euro, Marktanteil 0,19 Prozent.
Was GES versichern darf
Laut Register besteht eine Erlaubnis für 19 Sparten:
- 00 Leben
- 01 Unfall
- 02 Krankheit
- 03 Landfahrzeug-Kasko
- 04 Schienenfahrzeug-Kasko
- 05 Luftfahrzeug-Kasko
- 06 See-, Binnensee- und Flussschifffahrt-Kasko
- 07 Transportgüter
- 08 Feuer und Elementarschäden
- 09 Sonstige Sachschäden
- 10 Kfz-Haftpflicht
- 11 Luftfahrzeug-Haftpflicht
- 12 Schifffahrt-Haftpflicht
- 13 Allgemeine Haftpflicht
- 14 Kredit
- 15 Kaution
- 16 Verschiedene finanzielle Verluste
- 17 Rechtsschutz
- 18 Beistandsleistungen
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Häufige Fragen
Wohin schicke ich die Kündigung an GES?
An die Anschrift in Ihrer Polizze, sonst an den Sitz: GES, SEGUROS Y REASEGUROS, S.A., PZ DE LAS CORTES, 2, 28014 Madrid.
Wie lange vorher muss ich kündigen?
Mindestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Periode, schriftlich (Art. 22 Ley 50/1980).
Wer beaufsichtigt GES?
Die spanische Versicherungsaufsicht DGSFP (Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones).
Quellen
- DGSFP, Registro de entidades: GES
- DGSFP, Memoria del Servicio de Reclamaciones 2024
- DGSFP, Memoria Estadística Anual 2024
- Ley 50/1980 de Contrato de Seguro
- Orden ECC/2502/2012
Stand: 16. Oktober 2026 · Versicherer in Spanien · Versicherer in Deutschland