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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Wohngebäude

Ist die Wärmepumpe über die Gebäudeversicherung versichert?

Kurz gesagt

Ja, eine fest eingebaute Wärmepumpe ist über die Gebäudeversicherung versichert, und zwar gegen Feuer, Blitz, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Diebstahl, Vandalismus, Bedienfehler und technische Defekte sind im Grundschutz nicht drin, ein Baustein dafür kostet etwa 50 bis 200 Euro im Jahr. Bei Anschaffungskosten von 20.000 bis 50.000 Euro sollten Sie die Anlage sofort melden.

Ist die Wärmepumpe über die Gebäudeversicherung versichert?

Was es kostet

Öffentlich genannte Richtwerte zu Anschaffung, Reparatur und Zusatzschutz für Wärmepumpen.

BeispielRichtwert
Anschaffung einer Wärmepumpeetwa 20.000 bis 50.000 Euro
Kompressorschadenetwa 2.000 bis 5.000 Euro
Erweiterung der Gebäudeversicherungetwa 50 bis 200 Euro im Jahr
Eigene Wärmepumpenversicherungetwa 150 bis 400 Euro im Jahr
Elektronikversicherungetwa 120 bis 300 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026, aus Angaben der Versicherungswirtschaft und von Anbietern für Wärmepumpen.

Die Kosten für eine neue Außeneinheit im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Was Ihr Vertrag für Außeneinheit, Überspannung und Diebstahl vorsieht, prüfen wir für Sie.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus, Außeneinheit nachts abmontiert und gestohlen

Luft-Wasser-Wärmepumpe für 30.000 Euro, Außeneinheit auf einem Fundament im Garten. So unterscheidet sich die Erstattung.

Neue Außeneinheit mit Montage und Kältemitteletwa 8.000 bis 12.000 Euro
Grundschutz ohne DiebstahlklauselErstattung 0 Euro
Mit Diebstahlbaustein, Selbstbeteiligung 250 EuroErstattung etwa 7.750 bis 11.750 Euro
Mehrbeitrag für den Bausteinetwa 50 bis 200 Euro im Jahr

Ohne Baustein tragen Sie den gesamten Schaden, mit Baustein nur die Selbstbeteiligung. Rechnung mit Richtwerten.

Warum die Wärmepumpe zum Gebäude gehört

Eine Heizungsanlage, die fest mit dem Haus verbunden ist, zählt als Bestandteil des Gebäudes. Das gilt für die Wärmepumpe genauso wie für einen Gas- oder Ölkessel. Das Innengerät im Keller oder Hauswirtschaftsraum ist damit klar über die Wohngebäudeversicherung versichert.

Bei der Außeneinheit kommt es auf die Montage an. Hängt sie an der Hauswand oder steht sie fest verschraubt auf einem Fundament, ist sie in den meisten Verträgen eingeschlossen. Steht sie frei im Garten, entscheidet der Wortlaut Ihrer Bedingungen. Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen.

Was gezahlt wird und was nicht

Der Grundschutz deckt die klassischen Gefahren des Hauses. Für alles, was am Gerät selbst passiert, ohne dass Feuer, Wasser oder Sturm im Spiel sind, brauchen Sie einen Zusatzbaustein oder eine eigene Versicherung.

Überschwemmung durch Starkregen oder Hochwasser ist nur mit dem Baustein Elementarschaden versichert. Gerade Außeneinheiten am Boden sind davon betroffen.

SchadenGrundschutzMit Zusatzbaustein
Brand im Heizungsraumjaja
Sturm wirft die Außeneinheit um oder ein Ast trifft sieja, ab Windstärke 8ja
Hagel verbeult die Lamellenjaja
Heizungswasser läuft aus und durchnässt den Estrichja, als Leitungswasserja
Überspannung durch Blitzja, teils bis zu einer Grenzeja
Überspannung durch Störung im Stromnetzmeist neinje nach Baustein
Diebstahl oder Vandalismus an der Außeneinheitneinja
Kompressor defekt, Bedienfehler, Kurzschlussneinnur mit Technik- oder Elektronikschutz
Überschwemmung durch Starkregenneinnur mit Elementarschaden

Die Lücke bei Defekt und Diebstahl

Ein Kompressorschaden kostet oft 2.000 bis 5.000 Euro. In den ersten Jahren hilft die Herstellergarantie bei Material- und Fertigungsfehlern, danach zahlen Sie selbst, wenn Sie keine Technik- oder Elektronikversicherung haben. Diese kostet etwa 120 bis 300 Euro im Jahr.

Diebstahl und Vandalismus kommen in den Musterbedingungen für die Wohngebäudeversicherung nicht vor. Wer die Außeneinheit dagegen schützen will, braucht eine ausdrückliche Klausel. Fragen Sie bei Überspannung nach, ob auch Schäden durch Schaltvorgänge im Netz eingeschlossen sind.

Melden: warum das so wichtig ist

Mit der Wärmepumpe steigt der Wert Ihres Hauses. Melden Sie den Einbau, damit der Versicherer die Versicherungssumme anpasst. Sonst kann der Verzicht auf den Abzug wegen Unterversicherung entfallen, und der Versicherer kürzt dann nicht nur beim Schaden an der Wärmepumpe, sondern bei jedem Schaden am Haus anteilig.

Halten Sie außerdem die Wartung im vom Hersteller empfohlenen Abstand durch einen Fachbetrieb ein. Fehlt die Wartung, kann der Versicherer im Schadenfall weniger zahlen.

Wann Sie keinen Zusatzschutz brauchen

Ist die Anlage neu und noch in der Garantie, steht die Außeneinheit nicht frei einsehbar an der Straße und schließt Ihr Vertrag Überspannung ohne enge Grenze ein, reicht der Grundschutz oft für die ersten Jahre. Eine Technikversicherung lohnt sich eher, wenn die Garantie ausläuft.

Als Mieter müssen Sie sich nicht darum kümmern: Die Wärmepumpe gehört zum Gebäude und damit in die Versicherung des Eigentümers, nicht in Ihre Hausratversicherung.

Schritt für Schritt

  1. Rechnung, Datenblatt und Foto der Außeneinheit bereitlegen.
  2. Den Einbau schriftlich beim Versicherer melden, mit Wert und Standort der Außeneinheit.
  3. Die Versicherungssumme anpassen lassen und die Bestätigung aufheben.
  4. Bedingungen prüfen: Außeneinheit, Überspannung, Diebstahl, Vandalismus und Elementarschaden.
  5. Fehlende Bausteine ergänzen oder eine Technikversicherung prüfen.
  6. Wartung nach Herstellervorgabe beauftragen und Nachweise sammeln.

Checkliste

  • Einbau dem Versicherer gemeldet und schriftlich bestätigt
  • Außeneinheit ausdrücklich mitversichert
  • Überspannung auch durch Netzstörungen eingeschlossen
  • Diebstahl und Vandalismus über eine Klausel gedeckt
  • Elementarschaden bei Außeneinheit am Boden
  • Wartungsnachweise vollständig

Häufige Fehler

  • Den Einbau nicht melden und so den Schutz vor Unterversicherung verlieren
  • Glauben, die Herstellergarantie zahle bei Sturm oder Diebstahl
  • Wartungen ausfallen lassen
  • Eine Garantieverlängerung und eine Technikversicherung für dieselben Schäden doppelt bezahlen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Wärmepumpe meiner Versicherung melden?

Ja. Sie erhöht den Wert des Gebäudes. Ohne Meldung droht eine Kürzung wegen Unterversicherung, auch bei anderen Schäden am Haus.

Steigt mein Beitrag durch die Wärmepumpe?

Oft etwas, weil die Versicherungssumme steigt. Dazu kommt der Preis für Bausteine wie Diebstahl oder Technikschutz.

Ist die Außeneinheit im Garten mitversichert?

Wenn sie fest auf einem Fundament steht, meist ja. Steht sie frei, kommt es auf den Wortlaut Ihrer Bedingungen an. Lassen Sie es schriftlich bestätigen.

Zahlt die Gebäudeversicherung, wenn die Wärmepumpe einfach kaputtgeht?

Nein. Defekte ohne äußere Ursache zahlt nur die Herstellergarantie oder eine Technik- oder Elektronikversicherung.

Zahlt die Hausratversicherung die Wärmepumpe?

Nein. Die Wärmepumpe gehört zum Gebäude. Die Hausratversicherung deckt nur bewegliche Sachen in der Wohnung.

Gilt das Gleiche für Photovoltaik und Wallbox?

Ähnlich: Fest montierte Anlagen gehören meist zum Gebäude, Diebstahl und technische Defekte brauchen aber auch dort einen eigenen Baustein.

Quellen

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