Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?
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Kurz gesagt
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie vor allem in drei Fällen: Der Beitrag steigt, ohne dass der Schutz besser wird, ein Schaden wurde reguliert oder Sie übernehmen mit einem Gebrauchtwagen den Vertrag des Vorbesitzers. Die Frist beträgt jeweils einen Monat. Kein Sonderrecht gibt es, wenn der Beitrag nur steigt, weil Sie nach einem Unfall zurückgestuft wurden.
Wie viel eine Sonderkündigung bringen kann, zeigen öffentlich genannte Marktzahlen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Beitragseinnahmen der Kfz-Versicherer 2025 gegenüber 2024 | plus 13,4 Prozent |
| Neuverträge im April 2025 gegenüber dem Vorjahr | rund 14 bis 17 Prozent teurer, je nach Umfang |
| Günstige Tarife gegenüber mittleren Tarifen | rund 29 bis 32 Prozent darunter |
| Vertrag mit 640 Euro, Erhöhung um 11 Prozent | rund 70 Euro mehr im Jahr |
Marktzahlen Stand Februar 2026 und Mai 2025 aus den genannten Quellen. Die Rechnung mit 640 Euro und das Beispiel unten sind Richtwerte aus der Angebotspraxis. Wie viel Sie sparen, hängt von Auto, Schadenfreiheitsklasse und Umfang ab.
Rechenbeispiel
Kompaktwagen mit Teilkasko, bisher 640 Euro im Jahr. Die Rechnung für das neue Jahr nennt 710 Euro, der Schutz bleibt gleich, weil die Regionalklasse gestiegen ist.
| Zugang der Mitteilung | 25. November |
| Kündigung muss eingehen bis | 25. Dezember |
| Kündigung wirkt zum | 1. Januar, dem Tag der Erhöhung |
| Mehrbeitrag beim Bleiben | 70 Euro im Jahr |
| Vergleichbares neues Angebot | etwa 560 bis 620 Euro |
Mit dem Sonderrecht wechseln Sie noch im Dezember und zahlen etwa 90 bis 150 Euro weniger als beim Bleiben.
Erhöht der Versicherer den Beitrag über eine Anpassungsklausel, ohne dass sich der Schutz verbessert, dürfen Sie binnen eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. So steht es in § 40 des Versicherungsvertragsgesetzes. Der Versicherer muss Sie in der Mitteilung selbst auf dieses Recht hinweisen.
Dazu gehört auch, wenn Ihr Automodell in eine höhere Typklasse oder Ihr Zulassungsbezirk in eine höhere Regionalklasse rutscht. Die Kündigung wirkt frühestens zu dem Tag, an dem der höhere Beitrag gelten würde. Sie zahlen also keinen Cent zum neuen Preis.
Weil viele Rechnungen erst Ende November oder im Dezember kommen, ist das Sonderrecht oft die zweite Chance nach dem Stichtag 30. November.
| Anlass | Sonderrecht? | Frist |
|---|---|---|
| Tarif wird teurer, Schutz bleibt gleich | ja | ein Monat ab Zugang der Mitteilung |
| Höhere Typklasse oder Regionalklasse | ja | ein Monat ab Zugang der Mitteilung |
| Schaden reguliert oder abgelehnt | ja | ein Monat ab Zahlung oder Ablehnung |
| Gebrauchtwagen mit übernommenem Vertrag | ja, für den Käufer | ein Monat ab dem Kauf |
| Rückstufung nach eigenem Unfall | nein | nur zum Ablauf, meist 30. November |
| Umzug, mehr Kilometer, junger Fahrer | nein | nur zum Ablauf |
Hat der Versicherer einen Haftpflichtschaden bezahlt oder abgelehnt, dürfen beide Seiten binnen eines Monats kündigen. Für die Kasko gilt dasselbe nach § 92 VVG, dort ab Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Sie können sofort kündigen oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, später nicht.
Ehrlich gesagt: Um der Rückstufung zu entgehen, hilft der Wechsel nicht. Der neue Versicherer fragt Ihren Schadenverlauf beim alten ab und stuft Sie genauso ein. Sinnvoll ist die Kündigung, wenn die Regulierung schlecht lief oder ein anderer Tarif trotz Rückstufung günstiger ist. Ein Rabattschutz gilt meist nur beim bisherigen Versicherer und geht beim Wechsel verloren.
Verkaufen Sie Ihr Auto, geht die Versicherung auf den Käufer über. Er darf sie binnen eines Monats nach dem Kauf kündigen, sofort oder zum Ende des Versicherungsjahres. Sie als Verkäufer melden den Verkauf und bekommen den Beitrag ab dem Übergang anteilig zurück.
Kaufen Sie ein anderes Auto, brauchen Sie ohnehin einen neuen Vertrag mit neuer eVB-Nummer. Dabei können Sie den Versicherer frei wählen und Ihre Schadenfreiheitsklasse mitnehmen. Melden Sie ein Auto ab, endet der Vertrag in der Regel oder geht in eine Ruheversicherung über, je nach Bedingungen.
Steigt der Beitrag, weil sich Ihr eigenes Risiko geändert hat, gibt es kein Sonderrecht. Das gilt für die Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Unfall, einen Umzug in einen teureren Bezirk, eine höhere Fahrleistung oder einen jungen Fahrer, den Sie neu eintragen.
Auch ein Beitrag, der nur weniger sinkt als erhofft, reicht nicht immer. Vergleichen Sie auf der Rechnung Tarifbeitrag und Rabattstufe mit dem Vorjahr. Steigt der Tarif selbst, liegt eine Erhöhung vor.
Fragen und Antworten
Ja. Steigt der Beitrag wegen einer neuen Typklasse oder Regionalklasse und bleibt der Schutz gleich, dürfen Sie binnen eines Monats kündigen.
Nein. Der neue Versicherer übernimmt Ihren Schadenverlauf und stuft Sie genauso zurück. Der Wechsel lohnt nur, wenn der neue Tarif trotzdem günstiger ist.
Ja, auch ein Kaskoschaden öffnet das Sonderrecht. Die Frist beträgt einen Monat nach Abschluss der Regulierung.
Ja. Endet der Vertrag unterjährig, erstattet der Versicherer den Beitrag für die Zeit danach anteilig.
Ja, ebenfalls binnen eines Monats. Er muss aber eine Frist von einem Monat einhalten, damit Sie Zeit für einen neuen Vertrag haben.
In der Regel ja, Textform genügt. Nennen Sie den Anlass, zum Beispiel die Beitragserhöhung vom 25. November, und bitten Sie um eine Bestätigung.
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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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