Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Verkaufen Sie ein angemeldetes Auto, geht die Kfz-Versicherung per Gesetz auf den Käufer über. Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt bei Ihnen. Sie und der Käufer müssen den Verkauf dem Versicherer sofort melden. Der Vertrag endet meist, sobald der Käufer das Auto mit eigener Versicherung ummeldet, zu viel gezahlten Beitrag bekommen Sie anteilig zurück.
Kosten rund um den Verkauf, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Abmeldung bei der Zulassungsstelle vor Ort | 15,90 Euro |
| Abmeldung online | ab etwa 2,10 Euro |
| Kurzzeitkennzeichen für die Überführung durch den Käufer, alles zusammen | etwa 60 bis 130 Euro |
| davon Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen | etwa 30 bis 90 Euro |
| Rückerstattung bei 600 Euro Jahresbeitrag und Verkauf zur Jahresmitte | rund 300 Euro |
Gebühren aus öffentlich genannten Übersichten, Stand September 2026. Die Rückerstattung ist eine eigene Beispielrechnung nach der anteiligen Abrechnung der Kfz-Bedingungen. Wie Ihr Versicherer genau abrechnet, steht in Ihren Bedingungen.
Rechenbeispiel
Sie haben 600 Euro Jahresbeitrag für Haftpflicht und Teilkasko im Voraus bezahlt. Der Käufer meldet das Auto am 30. Juni mit seiner eigenen Versicherung um.
| Bezahlter Jahresbeitrag | 600 Euro |
| Versichert vom 1. Januar bis 30. Juni | etwa 181 Tage |
| Anteil des Versicherers | rund 298 Euro |
| Ihre Schadenfreiheitsklasse | bleibt bei Ihnen |
Sie bekommen rund 300 Euro zurück. Kaufen Sie innerhalb von sechs Monaten ein neues Auto, nehmen Sie Ihre Klasse ohne Verlust mit.
Nach § 95 VVG tritt der Käufer in den Versicherungsvertrag ein, sobald ihm das Auto gehört. Für den Beitrag der laufenden Zahlungsperiode haften Sie und der Käufer gemeinsam. Nach § 96 VVG darf der Käufer den übernommenen Vertrag kündigen, und der Versicherer darf ihm mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Die üblichen Kfz-Bedingungen setzen das um: Der Käufer kann innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen. Meldet er das Auto mit einer eigenen Versicherungsbestätigung um, gilt das automatisch als Kündigung des alten Vertrags. In der Praxis endet Ihr Vertrag also meist mit der Ummeldung.
Die schadenfreien Jahre gehören Ihnen, nicht dem Auto. Übernimmt der Käufer Ihren Vertrag, stuft der Versicherer ihn nach seinem eigenen Schadenverlauf neu ein und berechnet den Beitrag neu. Der Käufer profitiert also nicht von Ihrer guten Klasse.
Ihre Klasse können Sie auf das nächste Auto mitnehmen. Nach den üblichen Bedingungen bleibt sie bei einer Pause bis zu sechs Monaten voll erhalten. Bei längeren Pausen verlieren Sie nach und nach schadenfreie Jahre, nach mehr als sieben Jahren ist der Verlauf ganz weg.
| Pause bis zum nächsten Auto | Was mit Ihrer Schadenfreiheitsklasse passiert |
|---|---|
| bis 6 Monate | wird übernommen, als hätte es keine Pause gegeben |
| 6 bis 12 Monate | wird so übernommen, wie sie vor der Pause war |
| über 12 Monate | für jedes weitere angefangene Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr weniger |
| über 7 Jahre | der schadenfreie Verlauf verfällt |
Melden Sie das Auto vor dem Verkauf ab, geht der Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Sie tragen dann kein Risiko mehr aus Fahrten des Käufers. Der Käufer braucht für die Überführung aber ein Kurzzeitkennzeichen mit eigener Versicherung.
Verkaufen Sie das Auto angemeldet, bleibt es auf Ihren Namen zugelassen, bis der Käufer ummeldet. Bis dahin laufen Versicherung und Kfz-Steuer weiter. Verursacht der Käufer einen Unfall, zahlt die Haftpflicht, und der Schaden kann auf Ihrem Vertrag landen, wenn der Versicherer vom Verkauf nichts weiß. Halten Sie deshalb Datum und Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag fest und melden Sie den Verkauf sofort.
Kaufen Sie gleich ein neues Auto und bleiben beim selben Versicherer, reicht meist ein Fahrzeugwechsel im bestehenden Vertrag. Ihre Klasse zieht mit um, eine Kündigung brauchen Sie nicht.
Schwierig wird es, wenn der Käufer nicht ummeldet. Dann laufen Beitrag und Steuer weiter auf Sie. Melden Sie den Verkauf auch der Zulassungsbehörde und geben Sie dem Versicherer Name und Anschrift des Käufers. Ohne Meldung droht unter den Voraussetzungen des § 97 VVG sogar der Verlust des Versicherungsschutzes.
Fragen und Antworten
Meist nicht. Der Vertrag geht auf den Käufer über und endet in der Regel, wenn er mit eigener Versicherung ummeldet. Melden müssen Sie den Verkauf aber sofort.
Nein. Die Klasse bleibt bei Ihnen. Übernimmt der Käufer den Vertrag, wird er nach seinem eigenen Schadenverlauf eingestuft.
Die Haftpflicht des Autos zahlt den Schaden der anderen. Ob der Schaden Ihren Vertrag belastet, hängt davon ab, ob der Verkauf gemeldet war. Deshalb sofort melden.
Ja, für die Zeit nach dem Ende des Vertrags anteilig. Bei Jahreszahlung kann das ein spürbarer Betrag sein.
Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Der Käufer braucht dann für die Fahrt nach Hause ein Kurzzeitkennzeichen.
Bis sechs Monate ohne Verlust. Danach verlieren Sie nach und nach schadenfreie Jahre, nach mehr als sieben Jahren alles.
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