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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Was passiert mit der Versicherung beim Autoverkauf?

Kurz gesagt

Verkaufen Sie ein angemeldetes Auto, geht die Kfz-Versicherung per Gesetz auf den Käufer über. Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt bei Ihnen. Sie und der Käufer müssen den Verkauf dem Versicherer sofort melden. Der Vertrag endet meist, sobald der Käufer das Auto mit eigener Versicherung ummeldet, zu viel gezahlten Beitrag bekommen Sie anteilig zurück.

Was passiert mit der Versicherung beim Autoverkauf?

Was es kostet

Kosten rund um den Verkauf, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Abmeldung bei der Zulassungsstelle vor Ort15,90 Euro
Abmeldung onlineab etwa 2,10 Euro
Kurzzeitkennzeichen für die Überführung durch den Käufer, alles zusammenetwa 60 bis 130 Euro
davon Versicherung für das Kurzzeitkennzeichenetwa 30 bis 90 Euro
Rückerstattung bei 600 Euro Jahresbeitrag und Verkauf zur Jahresmitterund 300 Euro

Gebühren aus öffentlich genannten Übersichten, Stand September 2026. Die Rückerstattung ist eine eigene Beispielrechnung nach der anteiligen Abrechnung der Kfz-Bedingungen. Wie Ihr Versicherer genau abrechnet, steht in Ihren Bedingungen.

Rechenbeispiel

Verkauf am 30. Juni, Jahresbeitrag im Januar bezahlt

Sie haben 600 Euro Jahresbeitrag für Haftpflicht und Teilkasko im Voraus bezahlt. Der Käufer meldet das Auto am 30. Juni mit seiner eigenen Versicherung um.

Bezahlter Jahresbeitrag600 Euro
Versichert vom 1. Januar bis 30. Junietwa 181 Tage
Anteil des Versicherersrund 298 Euro
Ihre Schadenfreiheitsklassebleibt bei Ihnen

Sie bekommen rund 300 Euro zurück. Kaufen Sie innerhalb von sechs Monaten ein neues Auto, nehmen Sie Ihre Klasse ohne Verlust mit.

Was das Gesetz regelt

Nach § 95 VVG tritt der Käufer in den Versicherungsvertrag ein, sobald ihm das Auto gehört. Für den Beitrag der laufenden Zahlungsperiode haften Sie und der Käufer gemeinsam. Nach § 96 VVG darf der Käufer den übernommenen Vertrag kündigen, und der Versicherer darf ihm mit einer Frist von einem Monat kündigen.

Die üblichen Kfz-Bedingungen setzen das um: Der Käufer kann innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen. Meldet er das Auto mit einer eigenen Versicherungsbestätigung um, gilt das automatisch als Kündigung des alten Vertrags. In der Praxis endet Ihr Vertrag also meist mit der Ummeldung.

Ihre Schadenfreiheitsklasse geht nicht mit

Die schadenfreien Jahre gehören Ihnen, nicht dem Auto. Übernimmt der Käufer Ihren Vertrag, stuft der Versicherer ihn nach seinem eigenen Schadenverlauf neu ein und berechnet den Beitrag neu. Der Käufer profitiert also nicht von Ihrer guten Klasse.

Ihre Klasse können Sie auf das nächste Auto mitnehmen. Nach den üblichen Bedingungen bleibt sie bei einer Pause bis zu sechs Monaten voll erhalten. Bei längeren Pausen verlieren Sie nach und nach schadenfreie Jahre, nach mehr als sieben Jahren ist der Verlauf ganz weg.

Pause bis zum nächsten AutoWas mit Ihrer Schadenfreiheitsklasse passiert
bis 6 Monatewird übernommen, als hätte es keine Pause gegeben
6 bis 12 Monatewird so übernommen, wie sie vor der Pause war
über 12 Monatefür jedes weitere angefangene Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr weniger
über 7 Jahreder schadenfreie Verlauf verfällt

Abmelden oder angemeldet verkaufen

Melden Sie das Auto vor dem Verkauf ab, geht der Vertrag in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Sie tragen dann kein Risiko mehr aus Fahrten des Käufers. Der Käufer braucht für die Überführung aber ein Kurzzeitkennzeichen mit eigener Versicherung.

Verkaufen Sie das Auto angemeldet, bleibt es auf Ihren Namen zugelassen, bis der Käufer ummeldet. Bis dahin laufen Versicherung und Kfz-Steuer weiter. Verursacht der Käufer einen Unfall, zahlt die Haftpflicht, und der Schaden kann auf Ihrem Vertrag landen, wenn der Versicherer vom Verkauf nichts weiß. Halten Sie deshalb Datum und Uhrzeit der Übergabe im Kaufvertrag fest und melden Sie den Verkauf sofort.

Wann Sie nichts tun müssen und wo es haken kann

Kaufen Sie gleich ein neues Auto und bleiben beim selben Versicherer, reicht meist ein Fahrzeugwechsel im bestehenden Vertrag. Ihre Klasse zieht mit um, eine Kündigung brauchen Sie nicht.

Schwierig wird es, wenn der Käufer nicht ummeldet. Dann laufen Beitrag und Steuer weiter auf Sie. Melden Sie den Verkauf auch der Zulassungsbehörde und geben Sie dem Versicherer Name und Anschrift des Käufers. Ohne Meldung droht unter den Voraussetzungen des § 97 VVG sogar der Verlust des Versicherungsschutzes.

Schritt für Schritt

  1. Im Kaufvertrag Datum und Uhrzeit der Übergabe festhalten und eine Kopie des Ausweises des Käufers aufbewahren.
  2. Den Verkauf mit Name und Anschrift des Käufers sofort dem Versicherer melden.
  3. Den Verkauf auch der Zulassungsbehörde melden, wenn Sie angemeldet verkaufen.
  4. Prüfen, ob der Käufer ummeldet, und nachfassen, wenn nach einigen Tagen nichts passiert.
  5. Die Schadenfreiheitsklasse für das nächste Auto sichern und die Rückerstattung kontrollieren.

Checkliste

  • Übergabezeitpunkt mit Uhrzeit im Kaufvertrag
  • Verkauf beim Versicherer gemeldet
  • Kfz-Unfall- oder Fahrerschutzversicherung gesondert geregelt
  • Rückerstattung des zu viel gezahlten Beitrags erhalten
  • Schadenfreiheitsklasse für das nächste Auto gesichert

Häufige Fehler

  • Glauben, die Schadenfreiheitsklasse gehe mit dem Auto an den Käufer
  • Angemeldet verkaufen und den Verkauf nicht melden
  • Die Kennzeichen mitgeben und sich nicht um die Ummeldung kümmern
  • Mit dem neuen Auto zu lange warten und schadenfreie Jahre verlieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Versicherung nach dem Verkauf kündigen?

Meist nicht. Der Vertrag geht auf den Käufer über und endet in der Regel, wenn er mit eigener Versicherung ummeldet. Melden müssen Sie den Verkauf aber sofort.

Bekommt der Käufer meine Schadenfreiheitsklasse?

Nein. Die Klasse bleibt bei Ihnen. Übernimmt der Käufer den Vertrag, wird er nach seinem eigenen Schadenverlauf eingestuft.

Wer zahlt, wenn der Käufer vor der Ummeldung einen Unfall baut?

Die Haftpflicht des Autos zahlt den Schaden der anderen. Ob der Schaden Ihren Vertrag belastet, hängt davon ab, ob der Verkauf gemeldet war. Deshalb sofort melden.

Bekomme ich Beitrag zurück?

Ja, für die Zeit nach dem Ende des Vertrags anteilig. Bei Jahreszahlung kann das ein spürbarer Betrag sein.

Was passiert, wenn ich das Auto vorher abmelde?

Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Der Käufer braucht dann für die Fahrt nach Hause ein Kurzzeitkennzeichen.

Wie lange behalte ich meine Klasse ohne Auto?

Bis sechs Monate ohne Verlust. Danach verlieren Sie nach und nach schadenfreie Jahre, nach mehr als sieben Jahren alles.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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