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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Kfz-Versicherung

Was passiert mit der Versicherung, wenn ich das Auto abmelde?

Kurz gesagt

Der Vertrag endet nicht. Nach der Abmeldung geht er in der Regel in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, meist für bis zu 18 Monate. Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten, die Kfz-Steuer endet automatisch. Dafür muss das Auto in einer Garage oder auf einem eingezäunten Grundstück stehen und darf nicht fahren.

Was passiert mit der Versicherung, wenn ich das Auto abmelde?

Was es kostet

Gebühren und Beiträge rund um die Abmeldung, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Abmeldung bei der Zulassungsstelle vor Ort15,90 Euro
Abmeldung online über i-Kfz2,10 Euro
Kennzeichen reservieren, bis zu 12 Monate2,60 Euro
Ruheversicherung in den ersten 18 Monaten0 Euro Beitrag

Gebühren laut öffentlicher Übersicht, Stand 2026. Die Dauer der Ruheversicherung legt jeder Versicherer selbst fest, 18 Monate sind üblich. Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Zweitwagen, von November bis März abgemeldet

So rechnet sich eine Pause von fünf Monaten bei einem Auto mit 600 Euro Jahresbeitrag.

Beitrag für fünf Monaterund 250 Euro gespart
Kfz-Steuer bei 120 Euro im Jahrrund 50 Euro gespart
Abmeldung online2,10 Euro
Wiederzulassung im Frühjahretwa 30 bis 40 Euro

Unterm Strich bleiben rund 250 Euro. Voraussetzung: Das Auto steht in dieser Zeit in einer Garage oder auf einem umzäunten Grundstück. Rechenbeispiel mit Richtwerten.

Was nach der Abmeldung automatisch passiert

Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung an Ihren Versicherer. Der Vertrag bleibt bestehen und wechselt in die Ruheversicherung. Sie zahlen in dieser Zeit keinen Beitrag. Bereits im Voraus bezahlter Beitrag wird in der Regel anteilig erstattet oder beim nächsten Beitrag verrechnet.

Auch die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Das Hauptzollamt erstattet zu viel gezahlte Steuer, wenn dort Ihre Bankverbindung hinterlegt ist.

Kündigen Sie den Vertrag nicht selbst, wenn Sie das Auto später wieder fahren wollen. Die Ruheversicherung sichert Ihnen den bisherigen Vertrag und die Einstufung.

Was die Ruheversicherung leistet und was nicht

Versichert bleiben die Haftpflicht und, wenn vorher Teil- oder Vollkasko bestand, die Teilkasko. Damit sind zum Beispiel Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel und Glasbruch am abgestellten Auto gedeckt. Die Vollkasko ruht dagegen: Schäden durch eigenes Verschulden, etwa beim Rangieren in der Garage, zahlt in dieser Zeit niemand.

Die wichtigste Bedingung ist der Abstellort. Das Auto muss in einem geschlossenen Raum wie einer Garage oder auf einem Platz stehen, der durch Zaun, Mauer oder Hecke umschlossen ist. Eine offene Einfahrt oder ein Carport ohne Umzäunung reicht nach den Musterbedingungen nicht. Steht das Auto anderswo, kann der Versicherer die Leistung verweigern.

Baustein vor der AbmeldungSchutz in der Ruheversicherung
Nur HaftpflichtHaftpflicht
Haftpflicht und TeilkaskoHaftpflicht und Teilkasko
Haftpflicht und VollkaskoHaftpflicht und Teilkasko, keine Vollkasko
Schutzbriefje nach Vertrag, meist ohne Nutzen, weil das Auto nicht fährt

Was mit Ihrer Schadenfreiheitsklasse passiert

Die Einstufung bleibt erhalten. Nach den Musterbedingungen des Branchenverbands gilt bei einer Unterbrechung: bis sechs Monate so, als wäre nichts gewesen; bis zwölf Monate bleibt der Stand von vorher; danach zieht der Versicherer für jedes weitere angefangene Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr ab; nach mehr als sieben Jahren ist der Rabatt verloren.

Einzelne Versicherer sind großzügiger. Ein Nachteil bleibt trotzdem: In einem Jahr, in dem das Auto lange abgemeldet war, steigen Sie häufig nicht in die nächste Klasse auf. Prüfen Sie das bei längeren Pausen in Ihren Bedingungen.

Wann sich die Abmeldung lohnt und wann nicht

Sie lohnt sich, wenn das Auto mehrere Monate steht, etwa bei einem Auslandsaufenthalt, einer langen Reparatur oder im Winter bei einem Zweitwagen. Dann sparen Sie Beitrag und Steuer.

Für wenige Wochen lohnt sie sich kaum. Dauert die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen, läuft der Vertrag nach den Musterbedingungen normal weiter. Wer jedes Jahr zur gleichen Zeit pausiert, fährt mit einem Saisonkennzeichen oft einfacher. Und wer das Auto verkauft oder verschrottet, braucht keine Ruheversicherung: Beim Verkauf geht der Vertrag auf den Käufer über, bei der Verschrottung endet er.

Schritt für Schritt

  1. Abstellplatz klären: Garage oder umfriedetes Grundstück.
  2. Auto online oder bei der Zulassungsstelle abmelden, Kennzeichen auf Wunsch reservieren.
  3. Abmeldebestätigung aufbewahren und den Versicherer nicht selbst kündigen.
  4. Prüfen, ob bereits gezahlter Beitrag erstattet oder verrechnet wird.
  5. Vor der Wiederzulassung beim Versicherer eine neue eVB-Nummer anfordern.

Checkliste

  • Abstellort erfüllt die Bedingung Garage oder umzäunter Platz
  • Dauer der Ruheversicherung im eigenen Vertrag nachgelesen
  • Wiederzulassung vor Ende der Ruhezeit eingeplant
  • Hauptuntersuchung vor der Wiederzulassung noch gültig
  • Bankverbindung beim Zoll für die Steuererstattung hinterlegt

Häufige Fehler

  • Den Vertrag selbst kündigen und damit Einstufung und Ruheschutz aufgeben
  • Das abgemeldete Auto am Straßenrand oder in einer offenen Einfahrt abstellen
  • Mit dem abgemeldeten Auto kurz fahren, etwa zum Tanken oder zur Werkstatt
  • Die Frist von meist 18 Monaten verpassen, danach endet der Vertrag

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich die Versicherung nach der Abmeldung kündigen?

Nein. Die Zulassungsstelle informiert den Versicherer, der Vertrag ruht dann. Eine eigene Kündigung ist nur sinnvoll, wenn Sie das Auto nie wieder anmelden wollen.

Bekomme ich Beitrag zurück?

Für die Zeit der Ruheversicherung zahlen Sie keinen Beitrag. Im Voraus bezahlter Beitrag wird in der Regel anteilig erstattet oder verrechnet.

Was passiert nach 18 Monaten?

Wird das Auto bis dahin nicht wieder zugelassen, endet der Vertrag ohne Kündigung. Ihre schadenfreien Jahre bleiben für einen neuen Vertrag noch einige Jahre anrechenbar.

Darf ich das abgemeldete Auto auf der Straße parken?

Nein. Ein abgemeldetes Auto darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Es droht Abschleppen, und die Ruheversicherung verlangt ohnehin einen geschützten Abstellplatz.

Ist das Auto in der Garage gegen Diebstahl versichert?

Ja, wenn vorher Teil- oder Vollkasko bestand. Dann läuft die Teilkasko in der Ruhezeit weiter.

Kann ich zu einem anderen Versicherer wechseln, wenn ich wieder anmelde?

Grundsätzlich ja, aber der bisherige Versicherer kann nach den Musterbedingungen verlangen, den ruhenden Vertrag fortzusetzen. Beenden Sie den alten Vertrag deshalb sauber, bevor Sie mit einer neuen eVB anmelden.

Quellen

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