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Kurz gesagt
Der Vertrag endet nicht. Nach der Abmeldung geht er in der Regel in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, meist für bis zu 18 Monate. Ihre Schadenfreiheitsklasse bleibt erhalten, die Kfz-Steuer endet automatisch. Dafür muss das Auto in einer Garage oder auf einem eingezäunten Grundstück stehen und darf nicht fahren.
Gebühren und Beiträge rund um die Abmeldung, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Abmeldung bei der Zulassungsstelle vor Ort | 15,90 Euro |
| Abmeldung online über i-Kfz | 2,10 Euro |
| Kennzeichen reservieren, bis zu 12 Monate | 2,60 Euro |
| Ruheversicherung in den ersten 18 Monaten | 0 Euro Beitrag |
Gebühren laut öffentlicher Übersicht, Stand 2026. Die Dauer der Ruheversicherung legt jeder Versicherer selbst fest, 18 Monate sind üblich. Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
So rechnet sich eine Pause von fünf Monaten bei einem Auto mit 600 Euro Jahresbeitrag.
| Beitrag für fünf Monate | rund 250 Euro gespart |
| Kfz-Steuer bei 120 Euro im Jahr | rund 50 Euro gespart |
| Abmeldung online | 2,10 Euro |
| Wiederzulassung im Frühjahr | etwa 30 bis 40 Euro |
Unterm Strich bleiben rund 250 Euro. Voraussetzung: Das Auto steht in dieser Zeit in einer Garage oder auf einem umzäunten Grundstück. Rechenbeispiel mit Richtwerten.
Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung an Ihren Versicherer. Der Vertrag bleibt bestehen und wechselt in die Ruheversicherung. Sie zahlen in dieser Zeit keinen Beitrag. Bereits im Voraus bezahlter Beitrag wird in der Regel anteilig erstattet oder beim nächsten Beitrag verrechnet.
Auch die Kfz-Steuer endet mit der Abmeldung. Das Hauptzollamt erstattet zu viel gezahlte Steuer, wenn dort Ihre Bankverbindung hinterlegt ist.
Kündigen Sie den Vertrag nicht selbst, wenn Sie das Auto später wieder fahren wollen. Die Ruheversicherung sichert Ihnen den bisherigen Vertrag und die Einstufung.
Versichert bleiben die Haftpflicht und, wenn vorher Teil- oder Vollkasko bestand, die Teilkasko. Damit sind zum Beispiel Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel und Glasbruch am abgestellten Auto gedeckt. Die Vollkasko ruht dagegen: Schäden durch eigenes Verschulden, etwa beim Rangieren in der Garage, zahlt in dieser Zeit niemand.
Die wichtigste Bedingung ist der Abstellort. Das Auto muss in einem geschlossenen Raum wie einer Garage oder auf einem Platz stehen, der durch Zaun, Mauer oder Hecke umschlossen ist. Eine offene Einfahrt oder ein Carport ohne Umzäunung reicht nach den Musterbedingungen nicht. Steht das Auto anderswo, kann der Versicherer die Leistung verweigern.
| Baustein vor der Abmeldung | Schutz in der Ruheversicherung |
|---|---|
| Nur Haftpflicht | Haftpflicht |
| Haftpflicht und Teilkasko | Haftpflicht und Teilkasko |
| Haftpflicht und Vollkasko | Haftpflicht und Teilkasko, keine Vollkasko |
| Schutzbrief | je nach Vertrag, meist ohne Nutzen, weil das Auto nicht fährt |
Die Einstufung bleibt erhalten. Nach den Musterbedingungen des Branchenverbands gilt bei einer Unterbrechung: bis sechs Monate so, als wäre nichts gewesen; bis zwölf Monate bleibt der Stand von vorher; danach zieht der Versicherer für jedes weitere angefangene Kalenderjahr ein schadenfreies Jahr ab; nach mehr als sieben Jahren ist der Rabatt verloren.
Einzelne Versicherer sind großzügiger. Ein Nachteil bleibt trotzdem: In einem Jahr, in dem das Auto lange abgemeldet war, steigen Sie häufig nicht in die nächste Klasse auf. Prüfen Sie das bei längeren Pausen in Ihren Bedingungen.
Sie lohnt sich, wenn das Auto mehrere Monate steht, etwa bei einem Auslandsaufenthalt, einer langen Reparatur oder im Winter bei einem Zweitwagen. Dann sparen Sie Beitrag und Steuer.
Für wenige Wochen lohnt sie sich kaum. Dauert die Außerbetriebsetzung weniger als zwei Wochen, läuft der Vertrag nach den Musterbedingungen normal weiter. Wer jedes Jahr zur gleichen Zeit pausiert, fährt mit einem Saisonkennzeichen oft einfacher. Und wer das Auto verkauft oder verschrottet, braucht keine Ruheversicherung: Beim Verkauf geht der Vertrag auf den Käufer über, bei der Verschrottung endet er.
Fragen und Antworten
Nein. Die Zulassungsstelle informiert den Versicherer, der Vertrag ruht dann. Eine eigene Kündigung ist nur sinnvoll, wenn Sie das Auto nie wieder anmelden wollen.
Für die Zeit der Ruheversicherung zahlen Sie keinen Beitrag. Im Voraus bezahlter Beitrag wird in der Regel anteilig erstattet oder verrechnet.
Wird das Auto bis dahin nicht wieder zugelassen, endet der Vertrag ohne Kündigung. Ihre schadenfreien Jahre bleiben für einen neuen Vertrag noch einige Jahre anrechenbar.
Nein. Ein abgemeldetes Auto darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Es droht Abschleppen, und die Ruheversicherung verlangt ohnehin einen geschützten Abstellplatz.
Ja, wenn vorher Teil- oder Vollkasko bestand. Dann läuft die Teilkasko in der Ruhezeit weiter.
Grundsätzlich ja, aber der bisherige Versicherer kann nach den Musterbedingungen verlangen, den ruhenden Vertrag fortzusetzen. Beenden Sie den alten Vertrag deshalb sauber, bevor Sie mit einer neuen eVB anmelden.
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