Alles zur Versicherung: Bauherrenversicherung
Welche Versicherungen braucht man als Bauherr?
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Kurz gesagt
Wann muss ich die Bauherrenhaftpflicht abschließen? Spätestens vor dem ersten Spatenstich, am besten schon mit dem Grundstückskauf, und Sie sollten den Einmalbeitrag sofort zahlen. Sie endet von selbst, wenn die Bauarbeiten fertig sind, spätestens nach der vereinbarten Laufzeit von meist 2 bis 3 Jahren. Für ein Einfamilienhaus kostet die ganze Bauzeit oft 75 bis 150 Euro.
Einmalbeiträge für die gesamte Bauzeit und Jahresbeiträge für das unbebaute Grundstück, aus veröffentlichten Tarifbeispielen, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Einfamilienhaus, durchschnittlicher Neubau | einmalig etwa 75 bis 120 Euro |
| Bausumme 200.000 Euro ohne Eigenleistung, 10 Millionen Euro Deckung | einmalig rund 140 Euro |
| Einfamilienhaus bis 750.000 Euro Bausumme | einmalig ab rund 77 Euro |
| Tarif nach Bausumme: 0,30 Euro je angefangene 1.000 Euro, mindestens 75 Euro | bei 400.000 Euro rund 120 Euro, mit Eigenleistung rund 145 Euro |
| Unbebautes Grundstück 1.000 Quadratmeter, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | rund 32 Euro im Jahr |
| Verlängerung, wenn die Bauzeit nicht reicht | Aufpreis meist deutlich unter dem ersten Einmalbeitrag, je nach Zusatzmonaten etwa 30 bis 80 Euro |
Die Einmalbeiträge und der Beitrag für das unbebaute Grundstück stammen aus den genannten Quellen.
Der Preis der Verlängerung ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis,
die Tarife nennen ihn nicht öffentlich.
Ihr Beitrag hängt von Bausumme, Eigenleistung, Laufzeit und Deckungssumme ab;
das genaue Angebot holen wir für Sie ein.
Rechenbeispiel
Ein Paar kauft im Januar ein Grundstück mit altem Gartenhaus. Im Mai wird abgerissen, im Juni beginnt der Rohbau, die Bausumme liegt bei 400.000 Euro, Malerarbeiten machen beide selbst.
| Januar bis April: unbebautes Grundstück | Grundbesitzerhaftpflicht, rund 32 Euro im Jahr, oder Einschluss im Bauherrentarif |
| Abschluss Bauherrenhaftpflicht | im April, Beitrag sofort bezahlt |
| Mai: Abriss des Gartenhauses | schon über die Bauherrenhaftpflicht versichert |
| Einmalbeitrag, 400.000 Euro Bausumme mit Eigenleistung | rund 145 Euro |
| Laufzeit im Tarif | 24 Monate ab Versicherungsbeginn |
| Bauzeit tatsächlich | rund 19 Monate, passt in die Laufzeit |
| Nach dem Einzug | Privathaftpflicht übernimmt, Bauherrenhaftpflicht endet von selbst |
Zusammen rund 180 Euro für Grundstück und ganze Bauzeit. Hätte der Bau 26 Monate gedauert, wäre ohne rechtzeitige Verlängerung in den letzten zwei Monaten niemand eingesprungen.
Ihre Haftung als Bauherr beginnt nicht erst mit dem Rohbau. Sobald auf dem Grundstück gearbeitet wird, müssen Sie es sichern: beim Abriss eines alten Schuppens, beim Fällen von Bäumen, beim Aushub der Baugrube. Fällt dabei ein Ast auf das Auto des Nachbarn, ist das bereits ein Fall für die Bauherrenhaftpflicht.
Deshalb gilt: Vertrag abschließen, bevor der erste Bagger kommt. Viele Bauherren erledigen das zusammen mit dem Bauantrag oder der Finanzierung, weil Banken den Nachweis oft sehen wollen. Zu früh ist kaum möglich, denn bezahlt wird einmal für die Bauzeit, nicht für jeden Monat.
Ein Punkt, den viele übersehen: In den Produktinformationen steht, dass der Schutz zum Datum im Versicherungsschein beginnt, aber nur, wenn der Beitrag bezahlt ist. Sonst beginnt er erst mit der Zahlung. Den Einmalbeitrag müssen Sie meist spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen.
Wer den Antrag stellt, den Bauzaun aufstellt und die Rechnung liegen lässt, baut also womöglich ohne Schutz. Zahlen Sie den Beitrag sofort oder erteilen Sie eine Lastschrift, dann ist diese Lücke geschlossen.
Zwischen Kauf und Baubeginn vergehen oft Monate. Auch in dieser Zeit haften Sie als Eigentümer, etwa wenn jemand über eine Grube stolpert oder ein morscher Baum umstürzt. Manche Bauherrenhaftpflicht schließt das unbebaute Grundstück bis Baubeginn ein, manche nicht.
Fehlt der Einschluss, hilft eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das unbebaute Grundstück. Sie kostet für 1.000 Quadratmeter rund 32 Euro im Jahr. Fragen Sie vor dem Abschluss, ob Ihr Bauherrentarif die Zeit vor dem Baubeginn schon mitversichert, dann zahlen Sie nicht doppelt.
Die Bauherrenhaftpflicht endet in der Regel mit dem Ende der Bauarbeiten, spätestens aber zum Laufzeitende im Vertrag. Je nach Tarif sind das 2 oder 3 Jahre ab Versicherungsbeginn. Eine Kündigung brauchen Sie nicht, der Vertrag läuft einfach aus.
Vorzeitig beenden lässt er sich, wenn das Risiko ganz wegfällt, etwa weil Sie das Bauvorhaben aufgeben. Auch nach einem Schadenfall können beide Seiten kündigen. Ob Sie dann einen Teil des Einmalbeitrags zurückbekommen, regeln die Bedingungen, fragen Sie danach.
| Abschnitt | Was gilt | Welche Haftpflicht |
|---|---|---|
| Grundstück gekauft, noch kein Bau | Sie haften als Eigentümer | Bauherrenhaftpflicht mit Einschluss oder Grundbesitzerhaftpflicht |
| Abriss, Baumfällung, Aushub | Bau hat begonnen | Bauherrenhaftpflicht, Beitrag muss bezahlt sein |
| Rohbau bis Innenausbau | laufende Bauzeit | Bauherrenhaftpflicht |
| Bauarbeiten fertig, Einzug | Vertrag endet von selbst | Privathaftpflicht bei Eigennutzung |
| Haus wird vermietet | Vertrag endet von selbst | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht |
| Bau dauert länger als die Laufzeit | kein Schutz ohne Verlängerung | vor Ablauf verlängern lassen |
Lieferengpässe, eine Pleite des Rohbauers oder ein langer Winter: Bauzeiten ziehen sich. Endet die vereinbarte Laufzeit, bevor die Bauarbeiten fertig sind, stehen Sie ohne Schutz da. Der Versicherer verlängert in der Regel gegen einen weiteren Beitrag, aber nur, wenn Sie sich vor dem Ablauf melden.
Tragen Sie sich das Laufzeitende in den Kalender ein, mit drei Monaten Vorlauf. Wer stattdessen nach Ablauf eine neue Police sucht, muss erklären, warum der Bau schon läuft, und bekommt nicht immer dieselben Bedingungen.
Wohnen Sie selbst im neuen Haus, übernimmt Ihre Privathaftpflicht die Haftung als Eigentümer. Vermieten Sie, brauchen Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Prüfen Sie das vor dem Einzug, nicht danach.
Eine Lücke entsteht oft bei Arbeiten, die erst nach dem Einzug kommen: Pflaster, Carport, Gartenmauer. Formal sind das neue Bauvorhaben. Viele Privathaftpflichttarife decken kleinere Bauvorhaben, je nach Tarif bis etwa 100.000 oder 200.000 Euro Bausumme. Liegt Ihr Nachzügler darüber, brauchen Sie dafür erneut eine Bauherrenhaftpflicht.
Fragen und Antworten
Ab dem Datum im Versicherungsschein, wenn der Beitrag bezahlt ist. Zahlen Sie später, beginnt der Schutz erst mit der Zahlung.
Oft ja, aber Schäden aus der Zeit davor sind nicht versichert, und Sie müssen offen sagen, dass der Bau schon läuft. Besser ist der Abschluss vorher.
In der Regel, wenn das Haus fertig ist und bezogen werden kann. Fragen Sie bei der Bauabnahme nach, wie Ihr Versicherer das Ende festlegt, und melden Sie es ihm.
Nein. Sie endet mit dem Ende der Bauarbeiten oder spätestens zum vereinbarten Datum von selbst.
Einen weiteren Beitrag, der sich nach Bausumme und zusätzlicher Zeit richtet. Wichtig ist, dass Sie vor dem Ablauf anfragen, nicht danach.
Nur, wenn Ihr Bauherrentarif das unbebaute Grundstück nicht einschließt. Dann reicht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für rund 32 Euro im Jahr bei 1.000 Quadratmetern.
Fällt das Bauvorhaben endgültig weg, können Sie den Vertrag vorzeitig beenden. Ob ein Teil des Beitrags zurückkommt, steht in den Bedingungen.
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Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen und vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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