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Was zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall?

Kurz gesagt

Den Schaden am eigenen Auto nach einem Zusammenstoß mit Reh, Hirsch, Wildschwein oder Fuchs zahlt die Teilkasko, abzüglich Selbstbeteiligung und ohne Rückstufung. Ein Wildunfall kostete 2024 im Schnitt rund 4.100 Euro. Mit reiner Haftpflicht zahlen Sie selbst. Wichtig ist eine Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jäger.

Was zahlt die Versicherung bei einem Wildunfall?

Was es kostet

Veröffentlichte Zahlen zu Wildunfällen an kaskoversicherten Autos in Deutschland.

BeispielRichtwert
Durchschnittlicher Wildunfall 2024rund 4.100 Euro
Durchschnittlicher Wildunfall 2023rund 3.850 Euro
Geschätzter Durchschnitt 2025rund 4.350 Euro
Anteil der Wildunfälle über 5.000 Euroetwa 1 von 5 Fällen
Gemeldete Wildunfälle mit Kasko 2024über 276.000

Zahlen aus veröffentlichten Branchenstatistiken, Stand September 2026. Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis. Ob Ihr Vertrag Tiere aller Art einschließt, prüfen wir für Sie.

Rechenbeispiel

Kombi, fünf Jahre alt, Reh auf der Landstraße

Frontschaden an Stoßfänger, Scheinwerfer und Kühler. So verteilt sich die Rechnung.

Reparatur in der Werkstattetwa 4.000 Euro
Ihre Selbstbeteiligung in der Teilkasko150 Euro
Zahlung des Versicherersetwa 3.850 Euro
Folge für die Schadenfreiheitsklassekeine

Sie tragen 150 Euro. Ohne Kasko hätten Sie die ganzen rund 4.000 Euro selbst gezahlt.

Was die Teilkasko zahlt und was nicht

Die Teilkasko zahlt die Reparatur nach einem Zusammenstoß mit Haarwild, also mit Säugetieren, die dem Jagdrecht unterliegen. Viele Tarife gehen weiter und versichern Tiere aller Art, dann sind auch Kuh, Pferd, Hund oder ein Greifvogel mit drin.

Ohne diese Erweiterung zahlt die Teilkasko bei Nutz- und Haustieren nicht. Dann springt nur die Vollkasko ein, mit Rückstufung. Für den Schaden kann auch der Halter des Tieres haften, etwa der Bauer, dessen Kuh ausgebrochen ist.

TierEinfache TeilkaskoTeilkasko mit Tieren aller ArtVollkasko
Reh, Hirsch, Wildschweinjajaja
Fuchs, Hase, Dachsjajaja
Kuh, Pferd, Schafneinjaja, mit Rückstufung
Hund, Katzeneinjaja, mit Rückstufung
Vögelneinjaja, mit Rückstufung

Ausweichen ohne Zusammenstoß

Weichen Sie einem Reh aus und landen im Graben, ohne das Tier zu berühren, zahlt die Teilkasko nur, wenn Sie beweisen, dass das Ausweichen einen größeren Schaden verhindern sollte. Das Gesetz nennt das Rettungskosten.

Bei großen Tieren gelingt das oft, bei kleinen kaum. Wer vor einem Hasen oder Fuchs das Lenkrad herumreißt, handelt nach Ansicht vieler Gerichte unverhältnismäßig. Dann bleibt nur die Vollkasko. Die bessere Regel: bremsen, Spur halten, hupen.

Was Sie an der Unfallstelle tun

Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Rufen Sie die Polizei an, auch wenn das Tier weggelaufen ist. Die Polizei informiert den Jagdpächter und stellt die Bescheinigung aus, die der Versicherer verlangt.

Fassen Sie das Tier nicht an und nehmen Sie es auf keinen Fall mit, das kann als Wilderei strafbar sein. Fotografieren Sie Auto, Tier und Unfallstelle. Haare oder Blut am Auto sind ein guter Beweis, lassen Sie sie bis zur Besichtigung dran.

Wann die Teilkasko nicht reicht

Wer deutlich zu schnell fuhr oder unter Alkohol stand, riskiert Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit, wenn der Tarif darauf nicht verzichtet. Auch eine sehr späte Meldung kann Ärger machen.

Verletzte Personen oder Schäden an fremden Autos, etwa wenn Ihr Wagen nach dem Aufprall in den Gegenverkehr gerät, zahlt Ihre Haftpflicht. Das kann dort zu einer Rückstufung führen.

Wann Sie keinen besonderen Wildschutz brauchen

Fahren Sie fast nur in der Stadt, reicht die einfache Haarwild-Deckung meist aus. Die Erweiterung auf Tiere aller Art kostet in vielen Tarifen wenig und lohnt sich vor allem für Pendler auf Landstraßen durch Wald und Weideland.

Bei einem alten Auto mit sehr geringem Restwert zahlt die Kasko ohnehin höchstens den Wiederbeschaffungswert. Dann kann Selbstzahlen im Schadenfall günstiger sein als der Beitrag über Jahre.

Schritt für Schritt

  1. Unfallstelle sichern: Warnblinker, Warnweste, Warndreieck.
  2. Polizei unter 110 anrufen, auch wenn das Tier geflüchtet ist.
  3. Tier nicht anfassen und nicht mitnehmen.
  4. Fotos von Auto, Tier und Unfallort machen, Spuren am Auto lassen.
  5. Wildunfallbescheinigung besorgen und den Schaden sofort dem Versicherer melden, vor der Reparatur.

Checkliste

  • Teilkasko mit Zusammenstoß mit Haarwild vorhanden
  • Erweiterung auf Tiere aller Art, wenn Sie viel über Land fahren
  • Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit
  • Wildunfallbescheinigung liegt vor
  • Selbstbeteiligung, die Sie jederzeit zahlen könnten

Häufige Fehler

  • Nach dem Unfall einfach weiterfahren und die Polizei nicht rufen
  • Das tote Tier mitnehmen
  • Vor einem kleinen Tier ausweichen und dabei einen viel größeren Schaden riskieren
  • Die Werkstatt beauftragen, bevor der Versicherer Bescheid weiß

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Werde ich nach einem Wildunfall hochgestuft?

Nein, wenn die Teilkasko zahlt. Zahlt nur die Vollkasko, etwa bei einem Hund ohne Erweiterung auf Tiere aller Art, stuft sie zurück.

Zahlt die Haftpflicht einen Wildunfall?

Nicht für Ihr eigenes Auto. Sie zahlt nur, wenn andere geschädigt werden, zum Beispiel ein anderes Auto oder Mitfahrer eines anderen.

Was ist, wenn das Tier weggelaufen ist?

Rufen Sie trotzdem die Polizei. Haare, Blut und Fotos am Auto helfen, den Zusammenstoß zu belegen.

Was kostet die Wildunfallbescheinigung?

Bei der Polizei meist nichts. Stellt der Jagdpächter sie aus, kann er eine kleine Gebühr verlangen.

Zahlt die Versicherung, wenn ich ausgewichen bin?

Nur, wenn das Ausweichen einen größeren Schaden verhindern sollte. Bei großen Tieren oft ja, bei Hase oder Fuchs meist nicht.

Wann passieren die meisten Wildunfälle?

In der Dämmerung, besonders im April und Mai sowie von Oktober bis Dezember.

Quellen

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