Alles zur Versicherung: Kfz-Versicherung
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Kurz gesagt
Den Schaden am eigenen Auto nach einem Zusammenstoß mit Reh, Hirsch, Wildschwein oder Fuchs zahlt die Teilkasko, abzüglich Selbstbeteiligung und ohne Rückstufung. Ein Wildunfall kostete 2024 im Schnitt rund 4.100 Euro. Mit reiner Haftpflicht zahlen Sie selbst. Wichtig ist eine Wildunfallbescheinigung von Polizei oder Jäger.
Veröffentlichte Zahlen zu Wildunfällen an kaskoversicherten Autos in Deutschland.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Durchschnittlicher Wildunfall 2024 | rund 4.100 Euro |
| Durchschnittlicher Wildunfall 2023 | rund 3.850 Euro |
| Geschätzter Durchschnitt 2025 | rund 4.350 Euro |
| Anteil der Wildunfälle über 5.000 Euro | etwa 1 von 5 Fällen |
| Gemeldete Wildunfälle mit Kasko 2024 | über 276.000 |
Zahlen aus veröffentlichten Branchenstatistiken, Stand September 2026. Die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der Angebotspraxis. Ob Ihr Vertrag Tiere aller Art einschließt, prüfen wir für Sie.
Rechenbeispiel
Frontschaden an Stoßfänger, Scheinwerfer und Kühler. So verteilt sich die Rechnung.
| Reparatur in der Werkstatt | etwa 4.000 Euro |
| Ihre Selbstbeteiligung in der Teilkasko | 150 Euro |
| Zahlung des Versicherers | etwa 3.850 Euro |
| Folge für die Schadenfreiheitsklasse | keine |
Sie tragen 150 Euro. Ohne Kasko hätten Sie die ganzen rund 4.000 Euro selbst gezahlt.
Die Teilkasko zahlt die Reparatur nach einem Zusammenstoß mit Haarwild, also mit Säugetieren, die dem Jagdrecht unterliegen. Viele Tarife gehen weiter und versichern Tiere aller Art, dann sind auch Kuh, Pferd, Hund oder ein Greifvogel mit drin.
Ohne diese Erweiterung zahlt die Teilkasko bei Nutz- und Haustieren nicht. Dann springt nur die Vollkasko ein, mit Rückstufung. Für den Schaden kann auch der Halter des Tieres haften, etwa der Bauer, dessen Kuh ausgebrochen ist.
| Tier | Einfache Teilkasko | Teilkasko mit Tieren aller Art | Vollkasko |
|---|---|---|---|
| Reh, Hirsch, Wildschwein | ja | ja | ja |
| Fuchs, Hase, Dachs | ja | ja | ja |
| Kuh, Pferd, Schaf | nein | ja | ja, mit Rückstufung |
| Hund, Katze | nein | ja | ja, mit Rückstufung |
| Vögel | nein | ja | ja, mit Rückstufung |
Weichen Sie einem Reh aus und landen im Graben, ohne das Tier zu berühren, zahlt die Teilkasko nur, wenn Sie beweisen, dass das Ausweichen einen größeren Schaden verhindern sollte. Das Gesetz nennt das Rettungskosten.
Bei großen Tieren gelingt das oft, bei kleinen kaum. Wer vor einem Hasen oder Fuchs das Lenkrad herumreißt, handelt nach Ansicht vieler Gerichte unverhältnismäßig. Dann bleibt nur die Vollkasko. Die bessere Regel: bremsen, Spur halten, hupen.
Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Rufen Sie die Polizei an, auch wenn das Tier weggelaufen ist. Die Polizei informiert den Jagdpächter und stellt die Bescheinigung aus, die der Versicherer verlangt.
Fassen Sie das Tier nicht an und nehmen Sie es auf keinen Fall mit, das kann als Wilderei strafbar sein. Fotografieren Sie Auto, Tier und Unfallstelle. Haare oder Blut am Auto sind ein guter Beweis, lassen Sie sie bis zur Besichtigung dran.
Wer deutlich zu schnell fuhr oder unter Alkohol stand, riskiert Kürzungen wegen grober Fahrlässigkeit, wenn der Tarif darauf nicht verzichtet. Auch eine sehr späte Meldung kann Ärger machen.
Verletzte Personen oder Schäden an fremden Autos, etwa wenn Ihr Wagen nach dem Aufprall in den Gegenverkehr gerät, zahlt Ihre Haftpflicht. Das kann dort zu einer Rückstufung führen.
Fahren Sie fast nur in der Stadt, reicht die einfache Haarwild-Deckung meist aus. Die Erweiterung auf Tiere aller Art kostet in vielen Tarifen wenig und lohnt sich vor allem für Pendler auf Landstraßen durch Wald und Weideland.
Bei einem alten Auto mit sehr geringem Restwert zahlt die Kasko ohnehin höchstens den Wiederbeschaffungswert. Dann kann Selbstzahlen im Schadenfall günstiger sein als der Beitrag über Jahre.
Fragen und Antworten
Nein, wenn die Teilkasko zahlt. Zahlt nur die Vollkasko, etwa bei einem Hund ohne Erweiterung auf Tiere aller Art, stuft sie zurück.
Nicht für Ihr eigenes Auto. Sie zahlt nur, wenn andere geschädigt werden, zum Beispiel ein anderes Auto oder Mitfahrer eines anderen.
Rufen Sie trotzdem die Polizei. Haare, Blut und Fotos am Auto helfen, den Zusammenstoß zu belegen.
Bei der Polizei meist nichts. Stellt der Jagdpächter sie aus, kann er eine kleine Gebühr verlangen.
Nur, wenn das Ausweichen einen größeren Schaden verhindern sollte. Bei großen Tieren oft ja, bei Hase oder Fuchs meist nicht.
In der Dämmerung, besonders im April und Mai sowie von Oktober bis Dezember.
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Warnblinker an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen, Verletzten helfen und bei Verletzten den Notruf 112 wählen …
Wann lohnt sich eine Vollkaskoversicherung?
Eine Vollkasko lohnt sich meist für neue, finanzierte, geleaste und teure Autos, grob in den ersten drei bis fünf Jahr …
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