Alles zur Versicherung: Risikoleben
Wie hoch sollte die Versicherungssumme einer Risikolebensversicherung sein?
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Kurz gesagt
Wie lange die Auszahlung dauert, hängt vor allem an den Unterlagen. Liegen Police, Sterbeurkunde und Angaben zur Todesursache vollständig vor, zahlt die Risikolebensversicherung meist nach etwa zwei Wochen. Ohne Bezugsberechtigten braucht es oft erst einen Erbschein. Prüft der Versicherer Gesundheitsangaben oder ermittelt die Polizei, dauert es länger. Nach einem Monat können Sie einen Abschlag verlangen.
Was auf dem Weg zur Auszahlung an Zeit und Kosten anfällt.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Bearbeitung bei vollständigen Unterlagen | etwa 14 Tage |
| Sterbeurkunde beim Standesamt | etwa 12 bis 20 Euro je Ausfertigung |
| Erbschein bei 100.000 Euro Nachlass, mit eidesstattlicher Versicherung | rund 546 Euro |
| Erbschein bei 250.000 Euro Nachlass, mit eidesstattlicher Versicherung | rund 1.070 Euro |
| Abschlagszahlung frühestens | 1 Monat nach der Meldung des Todesfalls |
Stand Oktober 2026.
Die Bearbeitungsdauer stammt aus veröffentlichten Ratgebern,
die Gebühren für Sterbeurkunden aus Gebührenverzeichnissen einzelner Standesämter und die
Erbscheingebühren aus Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes.
Die Dauer bei Gesundheitsprüfung,
Erbschein oder Tod im Ausland ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Für Ihren Vertrag zählen die Bedingungen.
Rechenbeispiel
Ein 46-Jähriger stirbt an einem Herzinfarkt. Seine Risikolebensversicherung über 250.000 Euro läuft seit acht Jahren. Gerechnet wird einmal mit seiner Frau als Bezugsberechtigter und einmal ohne Bezugsrecht, sodass die Summe an die Erben geht.
| Meldung beim Versicherer | Tag 2 nach dem Tod, telefonisch mit Vertragsnummer |
| Sterbeurkunde vom Standesamt | nach einigen Tagen, etwa 12 bis 20 Euro |
| Unterlagen vollständig eingereicht | etwa Tag 10 |
| Mit Bezugsrecht: Auszahlung an die Ehefrau | etwa zwei Wochen später, rund Tag 24 |
| Ohne Bezugsrecht: Erbschein nötig | rund 1.070 Euro Gebühren bei 250.000 Euro Nachlass |
| Ohne Bezugsrecht: Auszahlung | erst nach Erteilung des Erbscheins, oft Wochen bis Monate später |
Mit eingetragenem Bezugsrecht ist das Geld nach gut drei Wochen da. Ohne Bezugsrecht kostet derselbe Fall rund 1.070 Euro Gebühren und deutlich mehr Zeit. Ein Eintrag im Vertrag erspart beides.
Das Versicherungsvertragsgesetz macht die Leistung fällig, sobald der Versicherer die nötigen Erhebungen abgeschlossen hat, also den Todesfall und seine Leistungspflicht geprüft hat. Eine feste Frist in Tagen nennt das Gesetz nicht. In der Praxis zahlen Versicherer bei klarer Lage nach rund zwei Wochen.
Dauert die Prüfung länger als einen Monat nach der Meldung, können Sie eine Abschlagszahlung verlangen, und zwar in Höhe des Betrags, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss. Das hilft, wenn nur noch Formalien fehlen. Bestreitet er seine Leistungspflicht ganz, etwa wegen falscher Gesundheitsangaben, kann der Abschlag bei null liegen. Eine Klausel, die Verzugszinsen ausschließt, ist unwirksam.
| Situation | Typische Dauer bis zur Zahlung |
|---|---|
| Unterlagen vollständig, Bezugsberechtigter genannt, natürlicher Tod nach vielen Vertragsjahren | etwa zwei Wochen |
| Kein Bezugsberechtigter, Erben müssen sich ausweisen | Erbschein und dann etwa zwei Wochen |
| Tod in den ersten Vertragsjahren, Versicherer prüft Gesundheitsangaben | oft mehrere Wochen bis Monate |
| Unfall mit unklarem Hergang, Gewalttat oder möglicher Suizid | bis die Ermittlungen abgeschlossen sind |
| Tod im Ausland | länger, weil Urkunden beschafft und oft übersetzt werden müssen |
Melden Sie den Todesfall so schnell wie möglich, die Bedingungen verlangen das meist unverzüglich. Ein Anruf oder eine kurze Nachricht mit Vertragsnummer genügt für den Anfang. Der Versicherer schickt dann eine Liste.
Üblich sind der Versicherungsschein im Original, die amtliche Sterbeurkunde, der Totenschein oder eine ärztliche Bescheinigung über die Todesursache und der Ausweis der verstorbenen Person. Manche Versicherer wollen zusätzlich Angaben über frühere Erkrankungen und die behandelnden Ärzte. Ohne benannten Bezugsberechtigten kommt ein Erbschein dazu. Ist der Versicherungsschein nicht auffindbar, fragen Sie nach, wie Sie ihn ersetzen; das kostet Zeit, verhindert die Auszahlung aber in der Regel nicht.
Stirbt die versicherte Person in den ersten fünf Jahren nach Vertragsschluss, darf der Versicherer prüfen, ob die Gesundheitsfragen im Antrag richtig beantwortet waren. Dafür holt er mit Einwilligung Auskünfte bei Ärzten und Kliniken ein. Das ist erlaubt und kein Zeichen, dass er nicht zahlen will, kostet aber Zeit.
In den ersten drei Jahren kommt bei unklarem Tod die Frage nach einer Selbsttötung hinzu. Bei Gewalttaten, Unfällen mit Fremdbeteiligung oder ungeklärter Ursache wartet der Versicherer häufig die Akte der Staatsanwaltschaft ab. Darauf haben Sie kaum Einfluss, eine Abschlagszahlung können Sie trotzdem anfragen.
Ist eine Person als bezugsberechtigt eingetragen, geht das Geld direkt an sie und gehört nicht zum Nachlass. Sie muss sich nur ausweisen. Fehlt das Bezugsrecht, steht die Summe den Erben zu, und der Versicherer will wissen, wer das ist. Dafür braucht es meist einen Erbschein vom Nachlassgericht.
Der Erbschein kostet zwei Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz, eine für das Verfahren und eine für die eidesstattliche Versicherung. Bei einem Nachlass von 100.000 Euro sind das zusammen rund 546 Euro, bei 250.000 Euro rund 1.070 Euro. Prüfen Sie deshalb heute, ob in Ihrem Vertrag ein Bezugsberechtigter steht und ob er noch passt.
Läuft der Vertrag schon viele Jahre, ist ein Bezugsberechtigter genannt und die Todesursache klar, ist die Auszahlung meist reine Formsache. Ein Anwalt ist dann nicht nötig.
Hilfe lohnt sich erst, wenn der Versicherer nach zwei bis drei Monaten weder zahlt noch begründet, warum er weiter prüft, oder wenn er die Leistung ablehnt. Dann können Sie sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden.
Fragen und Antworten
Die Bedingungen verlangen meist eine unverzügliche Meldung, also ohne schuldhaftes Zögern.
Eine Ausschlussfrist von wenigen Tagen ist unüblich, aber melden Sie trotzdem früh.
Ja, mit vollständigen Unterlagen auf einmal, schneller Meldung und eingetragenem Bezugsrecht.
Fehlende Papiere sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Fragen Sie beim Versicherer nach.
Meist reicht eine Erklärung über den Verlust,
die Auszahlung verzögert sich dadurch etwas, entfällt aber nicht.
Nein.
Ist ein Bezugsberechtigter genannt, bekommt er das Geld ohne Erbschein.
Nur wenn die Summe an die Erben fällt, verlangt der Versicherer einen Nachweis.
Auf das Konto der bezugsberechtigten Person oder der Erben, das Sie im Formular angeben.
Es fließt nicht automatisch auf das Konto der verstorbenen Person.
Schriftlich nach dem Stand fragen,
einen Abschlag verlangen und bei einer Ablehnung den Versicherungsombudsmann oder einen Anwalt für
Versicherungsrecht einschalten.
Einkommensteuer nicht.
Erbschaftsteuer kann anfallen,
wenn die verstorbene Person selbst Versicherungsnehmer war und der Freibetrag überschritten ist.
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