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Ersatzskipper, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Schaden
Ein Ersatzskipper ist eine erfahrene Person, die der Versicherer schickt, wenn der Eigner oder der Skipper ausfällt und das Boot weit von daheim liegt. Geregelt wird das selten in der Kaskodeckung, meist in einer Assistance, und die Gründe sind dort eng gefasst: ein Unfall, eine ärztlich bescheinigte Erkrankung über einige Tage, der Tod, und niemand an Bord, der heimfahren könnte. Bezahlt wird ein Tagessatz mit einer Obergrenze je Ereignis, nicht die Überführung zu jedem Preis. Beispiel vom Wasser: Der Skipper bricht sich in Korfu am Steg das Handgelenk, die zwei Gäste haben keinen Führerschein.
Bei uns: Nur im Premium, über die Assistance-Zusatzbedingungen: Fallen Sie oder der Skipper durch Unfall, Tod oder eine ärztlich attestierte Erkrankung von mehr als 7 Tagen aus und ist kein anderer Mitreisender da, organisieren wir einen Ersatzskipper zum Heimathafen und tragen 100 Euro pro Tag, höchstens 5.000 Euro je Ereignis (A-3.3.8). Basis und Basis PLUS kennen die Leistung nicht.
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Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.