Startseite / Glossar / Slippen
Slippen, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Kasko
Slippen heißt, ein Boot über eine schräge Rampe ins Wasser zu lassen oder an Land zu holen, meist auf dem Trailer oder einem Slipwagen. Im Hafen macht dasselbe der Kran mit Gurten. Das sind die Minuten, in denen das Boot sein Gewicht nicht selbst trägt: Ein Gurt an der falschen Stelle, eine verrutschte Pallung oder eine Rampe, die steiler ist als der Trailer hält, hinterlassen Schäden am Unterwasserschiff, am Kiel, am Ruder oder an der Welle, und oft fällt das erst beim nächsten Kranen auf. Deshalb entscheidet im Kaskovertrag zuerst der Geltungsbereich: Er sagt, ob der Schutz an Land und auf dem Anhänger überhaupt gilt.
Bei uns: In allen drei Tarifen gilt der Schutz auch an Land, einschließlich An-Land-Ziehen und Zu-Wasser-Lassen, und beim Transport mit geeigneten Transportmitteln (A-2.1.2, A-2.1.3). Die Gefahren trennen die Tarife: Basis nur Naturgewalten, Brand, Explosion und Diebstahl des ganzen Bootes (A-3.1), ab Basis PLUS auch der Unfall des Fahrzeugs (A-3.1.1). Nicht sachgerechte Verladung ist ausgeschlossen.
Passende Themen
Weitere Begriffe
Verbindlich ist allein Ihr Bedingungswerk.
Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.