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Funkschein SRC Frage 27: Welche Sportboote müssen mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet sein?
Funkschein SRC Frage 27 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):
Welche Sportboote müssen mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet sein?
Richtig:
Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr
Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr
Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr
Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr
Warum diese Antwort stimmt
Eine Pflicht zur UKW-Seefunkanlage besteht für Sportboote ab 12 m Länge über alles, wenn sie gewerbsmäßig genutzt werden. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Ein privat genutztes Boot dieser Größe ist nicht ausrüstungspflichtig, und die Motorleistung spielt hier keine Rolle.
Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.
Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.