Zum Inhalt springen

Akademie / Funkschein SRC / Frage 27

Funkschein SRC Frage 27: Welche Sportboote müssen mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet sein?

Funkschein SRC Frage 27 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Welche Sportboote müssen mit einer UKW-Seefunkanlage ausgerüstet sein?

Richtig:

Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr

Falsch:

Sportboote mit einer Länge über alles von 12 m und mehr

Falsch:

Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr

Falsch:

Gewerbsmäßig genutzte Sportboote mit einer Antriebsmaschine von 3,68 kW und mehr

Warum diese Antwort stimmt

Eine Pflicht zur UKW-Seefunkanlage besteht für Sportboote ab 12 m Länge über alles, wenn sie gewerbsmäßig genutzt werden. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Ein privat genutztes Boot dieser Größe ist nicht ausrüstungspflichtig, und die Motorleistung spielt hier keine Rolle.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.