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Akademie / Funkschein SRC / Frage 28

Funkschein SRC Frage 28: Welche rechtlichen Voraussetzungen sind für den Betrieb einer Seefunkstelle auf einem …

Funkschein SRC Frage 28 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Welche rechtlichen Voraussetzungen sind für den Betrieb einer Seefunkstelle auf einem

Sportfahrzeug und einem Traditionsschiff zu erfüllen?

Richtig:

Zuteilung (Ship Station Licence),

für den Seefunkdienst zugelassene oder in Verkehr gebrachte Funkgeräte,

ausreichendes Seefunkzeugnis des Fahrzeugführers

Falsch:

Zuteilung (Ship Station Licence),

ausreichendes Seefunkzeugnis und Sportbootführerschein des Fahrzeugführers

Falsch:

Zuteilung (Ship Station Licence), ausreichendes Seefunkzeugnis einer Person an Bord

Falsch:

Zuteilung (Ship Station Licence),

für den Seefunkdienst zugelassene oder in Verkehr gebrachte Funkgeräte, Sportbootführerschein

Warum diese Antwort stimmt

Drei Dinge müssen zusammenkommen: die Zuteilung durch die Bundesnetzagentur, ein für den Seefunk zugelassenes oder ordnungsgemäß in Verkehr gebrachtes Gerät und ein passendes Funkzeugnis des Schiffsführers. Ein Sportbootführerschein gehört nicht dazu. Das Funkzeugnis irgendeiner Person an Bord reicht nicht, es muss der Fahrzeugführer sein.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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