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Funkschein SRC Frage 33: Was muss ein Schiffseigner beim Austausch der UKW-Sprechfunkanlage gegen eine …
Funkschein SRC Frage 33 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):
Was muss ein Schiffseigner beim Austausch der UKW-Sprechfunkanlage gegen eine UKW-GMDSS-Funkanlage
veranlassen?
Richtig:
Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an die Bundesnetzagentur
Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an das Amtsgericht
Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an die Zentrale Verwaltungsstelle
Warum diese Antwort stimmt
Mit einer GMDSS-Anlage kommt DSC und damit die MMSI ins Spiel. Deshalb muss die Bundesnetzagentur als zuteilende Behörde schriftlich über den Umbau informiert werden. BSH, Amtsgericht oder Zentrale Verwaltungsstelle sind für die Funkstelle nicht zuständig.
Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.
Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.