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Akademie / Funkschein SRC / Frage 33

Funkschein SRC Frage 33: Was muss ein Schiffseigner beim Austausch der UKW-Sprechfunkanlage gegen eine …

Funkschein SRC Frage 33 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Was muss ein Schiffseigner beim Austausch der UKW-Sprechfunkanlage gegen eine UKW-GMDSS-Funkanlage

veranlassen?

Richtig:

Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an die Bundesnetzagentur

Falsch:

Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie

Falsch:

Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an das Amtsgericht

Falsch:

Schriftliche Mitteilung über die Umrüstung an die Zentrale Verwaltungsstelle

Warum diese Antwort stimmt

Mit einer GMDSS-Anlage kommt DSC und damit die MMSI ins Spiel. Deshalb muss die Bundesnetzagentur als zuteilende Behörde schriftlich über den Umbau informiert werden. BSH, Amtsgericht oder Zentrale Verwaltungsstelle sind für die Funkstelle nicht zuständig.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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