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Akademie / Funkschein SRC / Frage 39

Funkschein SRC Frage 39: Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen …

Funkschein SRC Frage 39 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt,

die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?

Richtig:

Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Falsch:

Wasser- und Schifffahrtsdirektionen

Falsch:

Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer

Falsch:

Hafenbehörden in den Seehäfen

Warum diese Antwort stimmt

Ob eine Seefunkstelle funktioniert und vorschriftsmäßig betrieben wird, dürfen in Deutschland die Bundesnetzagentur und das BSH prüfen. Wasserschutzpolizei oder Hafenbehörden sind dafür nicht die zuständigen Prüfstellen. Halten Sie deshalb Zuteilungsurkunde und Funkzeugnis griffbereit.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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