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Funkschein SRC Frage 39: Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt, die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen …
Funkschein SRC Frage 39 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):
Welche Behörden in Deutschland sind berechtigt,
die Funktionsfähigkeit von Seefunkstellen zu überprüfen?
Richtig:
Bundesnetzagentur (BNetzA) und Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Wasser- und Schifffahrtsdirektionen
Wasserschutzpolizeibehörden der Küstenländer
Hafenbehörden in den Seehäfen
Warum diese Antwort stimmt
Ob eine Seefunkstelle funktioniert und vorschriftsmäßig betrieben wird, dürfen in Deutschland die Bundesnetzagentur und das BSH prüfen. Wasserschutzpolizei oder Hafenbehörden sind dafür nicht die zuständigen Prüfstellen. Halten Sie deshalb Zuteilungsurkunde und Funkzeugnis griffbereit.
Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.
Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.