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Akademie / Funkschein SRC / Frage 40

Funkschein SRC Frage 40: Welche Behörde teilt einer in das Seeschiffsregister eingetragenen Yacht das mindestens …

Funkschein SRC Frage 40 aus dem amtlichen Katalog Funkschein SRC (Short Range Certificate):

Welche Behörde teilt einer in das Seeschiffsregister eingetragenen Yacht das mindestens

vierstellige Unterscheidungssignal zu?

Richtig:

Seeschiffsregister des zuständigen Amtsgerichts

Falsch:

Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV)

Falsch:

Bundesnetzagentur (BNetzA)

Falsch:

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)

Warum diese Antwort stimmt

Eine Yacht im Seeschiffsregister erhält ihr Unterscheidungssignal über das Registergericht, also das Seeschiffsregister beim zuständigen Amtsgericht. Das Unterscheidungssignal ist mit dem Schiff im Register verbunden. Die Bundesnetzagentur vergibt dagegen die sechsstelligen Rufzeichen für nicht eingetragene Fahrzeuge.

Frage und Antworten: amtlicher Katalog, Stand Oktober 2018, ELWIS.

Die Erklärung ist ein eigener Text der NAMMERT Akademie.

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

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