Versicherungsmakler / Versicherer in Spanien
Reale Seguros Generales: kündigen, Schaden melden, Beschwerden
REALE SEGUROS GENERALES, S.A. hat den Sitz in Madrid. Die spanische Versicherungsaufsicht DGSFP führt das Unternehmen unter der Kennung C0613 in ihrem Register. Hier steht, wohin die Kündigung geht, welche Frist das spanische Gesetz vorgibt, wie Sie einen Schaden melden und an wen Sie sich mit einer Beschwerde wenden.
Reale Seguros Generales kündigen
Die Kündigung geht an die Anschrift in Ihrer Polizze. Steht dort keine eigene, ist der Sitz des Unternehmens richtig:
REALE SEGUROS GENERALES, S.A.C/ Príncipe de Vergara, 125
28002 Madrid
Spanien
Spanische Verträge verlängern sich meist von selbst um ein Jahr. Wollen Sie das nicht, müssen Sie es dem Versicherer schriftlich mitteilen, und zwar mindestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Periode; der Versicherer selbst braucht zwei Monate Vorlauf (Art. 22 Ley 50/1980 de Contrato de Seguro).
Schreiben Sie Polizzennummer, Namen und Termin hinein und lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
Schaden melden bei Reale Seguros Generales
- Das spanische Gesetz verlangt, den Schaden innerhalb von sieben Tagen zu melden, nachdem Sie davon erfahren haben, sofern die Polizze keine längere Frist nennt (Art. 16 Ley 50/1980).
- Sie müssen tun, was Ihnen möglich ist, um die Folgen klein zu halten (Art. 17 Ley 50/1980).
- Sammeln Sie Fotos, Rechnungen und die Namen von Zeugen; bei Diebstahl gehört die Anzeige (denuncia) bei der Polizei dazu.
- Halten Sie die Polizzennummer bereit.
Telefonnummer und Website laut Register, maßgeblich ist, was in Ihrer Polizze steht.
Beschwerden über Reale Seguros Generales
Die Aufsicht DGSFP veröffentlicht jedes Jahr, über welche Versicherer bei ihrem Beschwerdedienst die meisten Reklamationen eingingen. Reale Seguros Generales steht im Bericht 2024 in diesen Tabellen:
- Meiste Beschwerden: Platz 15 von 25, 166 Beschwerden (157 im Vorjahr)
- Größte Prämienvolumen: Platz 7 von 25
- Höchste Quote je Polizze: Platz 16 von 25
- Entschiedene Fälle: 66, davon 27 zugunsten der Kundinnen und Kunden, die Fälle eingerechnet, in denen der Versicherer nachgab
- Beschwerden beim eigenen Kundendienst im Vergleich: Platz 15 von 25
Platz 1 bedeutet hier die meisten Beschwerden oder die höchste Quote. Die DGSFP bewertet mit der Liste nicht die Qualität eines Versicherers; große Versicherer haben mehr Kunden und damit mehr Beschwerden.
Wo Sie sich beschweren
In Spanien muss jeder Versicherer einen eigenen Kundendienst für Beschwerden haben (Servicio de Atención al Cliente). Antwortet er nicht oder nicht zufriedenstellend, können Sie sich an den Beschwerdedienst der Aufsicht DGSFP wenden (Orden ECC/2502/2012).
Kundendienst für Beschwerden laut Register
PRINCIPE DE VERGARA 125, 28002 Madrid
Blanca.DelaRivaCalonje@reale.es
Prämien laut amtlicher Statistik
Laut Jahresstatistik der DGSFP für 2024: Prämien Nicht-Leben 1.060,3 Mio. Euro, Marktanteil 2,03 Prozent; Leben 0,0 Mio. Euro, Marktanteil 0,00 Prozent.
Was Reale Seguros Generales versichern darf
Laut Register besteht eine Erlaubnis für 14 Sparten:
- 01 Unfall
- 02 Krankheit
- 03 Landfahrzeug-Kasko
- 06 See-, Binnensee- und Flussschifffahrt-Kasko
- 07 Transportgüter
- 08 Feuer und Elementarschäden
- 09 Sonstige Sachschäden
- 10 Kfz-Haftpflicht
- 12 Schifffahrt-Haftpflicht
- 13 Allgemeine Haftpflicht
- 16 Verschiedene finanzielle Verluste
- 17 Rechtsschutz
- 18 Beistandsleistungen
- 19 Bestattungskosten (Decesos)
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Häufige Fragen
Wohin schicke ich die Kündigung an Reale Seguros Generales?
An die Anschrift in Ihrer Polizze, sonst an den Sitz: REALE SEGUROS GENERALES, S.A., C/ Príncipe de Vergara, 125, 28002 Madrid.
Wie lange vorher muss ich kündigen?
Mindestens einen Monat vor Ablauf der laufenden Periode, schriftlich (Art. 22 Ley 50/1980).
Wer beaufsichtigt Reale Seguros Generales?
Die spanische Versicherungsaufsicht DGSFP (Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones).
Quellen
- DGSFP, Registro de entidades: Reale Seguros Generales
- DGSFP, Memoria del Servicio de Reclamaciones 2024
- DGSFP, Memoria Estadística Anual 2024
- Ley 50/1980 de Contrato de Seguro
- Orden ECC/2502/2012
Stand: 16. Oktober 2026 · Versicherer in Spanien · Versicherer in Deutschland