Brauche ich eine Versicherung für meine Brustvergrößerung?
Pflicht ist sie nicht, aber sinnvoll, wenn die Brustvergrößerung rein ästhetisch ist. Bei Kom …
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Kurz gesagt
Eine Folgekostenversicherung für Schönheits-OPs zahlt, wenn nach einem rein ästhetischen Eingriff Komplikationen behandelt werden müssen. Das ist wichtig, weil die Krankenkasse Sie nach § 52 Abs. 2 SGB V an diesen Kosten beteiligen muss. Sie ist ein Einmalbeitrag und kostet je nach Eingriff und Tarif etwa 69 bis 429 Euro für ein Jahr Schutz.
Einmalbeiträge aus einem veröffentlichten Tarif, jeweils Basis und Premium.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Fettabsaugung, eine Behandlung | etwa 69 bis 99 Euro für ein Jahr |
| Lidstraffung oder Ohren anlegen, Facelift | etwa 69 bis 99 Euro, Facelift etwa 99 bis 149 Euro für ein Jahr |
| Brustvergrößerung mit Implantat | etwa 289 bis 429 Euro für ein Jahr, etwa 599 bis 799 Euro für fünf Jahre |
| Bauchdeckenstraffung | etwa 169 bis 249 Euro für ein Jahr |
Beiträge aus einem veröffentlichten Tarif, Stand Oktober 2026; andere Anbieter rechnen anders.
Die Kosten der Korrekturoperation stammen aus dem Fallbeispiel eines Anbieters.
Rechenbeispiel
Drei Wochen nach der Operation bildet sich ein Bluterguss, das Implantat verrutscht und muss in einer zweiten Operation korrigiert werden.
| Folgekostenversicherung, ein Jahr | etwa 289 bis 429 Euro einmalig |
| Korrekturoperation am verrutschten Implantat | etwa 7.000 Euro im Fallbeispiel eines Anbieters |
| Anteil, den die Kasse von Ihnen fordert | angemessene Höhe, im Gesetz ohne festen Betrag |
| Krankengeld während der Behandlung | kann ganz oder teilweise wegfallen |
Mit Police trägt der Versicherer den Kassenanteil bis zur vereinbarten Summe; ohne Police zahlen Sie ihn selbst.
Wer sich eine Krankheit durch eine medizinisch nicht angezeigte ästhetische Operation zuzieht, muss nach § 52 Abs. 2 SGB V an den Behandlungskosten beteiligt werden. Das Gesetz sagt "hat zu beteiligen", die Kasse hat also keine Wahl. Dasselbe gilt für Tätowierungen und Piercings.
Wie hoch der Anteil ist, legt das Gesetz nicht in Euro fest, es spricht von angemessener Höhe. Zusätzlich kann die Kasse das Krankengeld für die Dauer der Behandlung ganz oder teilweise verweigern oder zurückfordern. Genau diese Lücke nach einer Schönheits-OP schließt die Folgekostenversicherung.
Versichert sind Komplikationen, die ärztlich behandelt werden müssen: Nachblutungen, Infektionen, Wundheilungsstörungen, Thrombosen und bei Brustimplantaten je nach Tarif die Kapselfibrose. Gezahlt wird der Anteil, den die Krankenkasse von Ihnen fordert, bei manchen Tarifen auch eine Behandlung beim Privatarzt.
In einem veröffentlichten Tarif liegen die Höchstsummen für die Rückforderung der Kasse bei 150.000 bis 300.000 Euro. Privatärztliche Leistungen sind deutlich niedriger gedeckelt, dort bei 10.000 bis 15.000 Euro.
| Fall nach der Schönheits-OP | Folgekostenversicherung |
|---|---|
| Nachblutung mit erneuter Operation | ja, wenn innerhalb der Laufzeit |
| Infektion oder Wundheilungsstörung | ja |
| Kapselfibrose bei Brustimplantat | je nach Tarif, teils nur mit Zusatz |
| Sie mögen das Ergebnis nicht | nein, nur mit eigener Zufriedenheitsoption |
| Behandlungsfehler des Arztes | in der Regel Sache der Arzthaftung |
Ist der Eingriff medizinisch begründet, etwa eine Wiederherstellung nach einem Unfall oder einer Krebsoperation, greift § 52 Abs. 2 SGB V nicht. Dann trägt die Kasse Komplikationen wie bei jeder anderen Behandlung, eine Folgekostenversicherung ist überflüssig.
Bei sehr kleinen Eingriffen mit geringem Risiko wiegen Sie den Einmalbeitrag gegen das mögliche Risiko ab. Bei Brustvergrößerung, Bauchdeckenstraffung oder größerer Fettabsaugung ist das Kostenrisiko einer Nachoperation dagegen spürbar.
Der Vertrag muss vor der Operation abgeschlossen sein. Prüfen Sie, ab wann der Schutz beginnt, wie lange er nach dem OP-Tag läuft und ob die Kapselfibrose eingeschlossen ist, denn sie tritt oft erst nach Monaten auf.
Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und vergleicht die Bedingungen für Ihren Eingriff. Die Vergütung zahlt der Versicherer, für Sie ist die Vermittlung kostenlos.
Fragen und Antworten
Sie behandelt, muss Sie aber nach § 52 Abs.
2 SGB V angemessen an den Kosten beteiligen und kann das Krankengeld kürzen.
Je nach Eingriff und Tarif etwa 69 bis 429 Euro als Einmalbeitrag für ein Jahr,
längere Laufzeiten kosten mehr.
Ja, § 52 Abs.
2 SGB V nennt Tätowierungen und Piercings ausdrücklich neben ästhetischen Operationen.
Nein, versichert sind behandlungsbedürftige Komplikationen.
Für reine Unzufriedenheit gibt es bei einigen Anbietern eine eigene, zusätzliche Option.
Die Tarife rechnen ab dem Operationstag und sind für den Abschluss vor dem Eingriff gebaut.
Planen Sie die Police deshalb zusammen mit dem OP-Termin.
Dann haftet der Arzt über seine Berufshaftpflicht.
Die Folgekostenversicherung ist für Komplikationen ohne Fehler gedacht.
NAMMERT Versicherungsmakler
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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
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