Was ist eine Folgekostenversicherung für Schönheits-OPs?
Eine Folgekostenversicherung für Schönheits-OPs zahlt, wenn nach einem rein ästhetischen Eing …
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Kurz gesagt
Für die Schönheits-OP selbst sind Sie in der Türkei nicht versichert, die Auslandskrankenversicherung zahlt keine geplanten Eingriffe. Kommt es nach der Rückkehr zu Komplikationen, behandelt Sie die Krankenkasse, muss Sie aber nach § 52 SGB V in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen. Eine Folgekostenversicherung, die das Ausland einschließt, kostet einmalig etwa 69 bis 259 Euro.
Richtwerte für den Schutz rund um eine Schönheits-OP im Ausland und für den Ernstfall.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Folgekostenversicherung Fettabsaugung, ein Eingriff, ein Jahr | etwa 69 Euro einmalig |
| Folgekostenversicherung Brustvergrößerung mit Implantat, ein Jahr | etwa 249 bis 259 Euro einmalig |
| Folgekostenversicherung Brustvergrößerung mit Implantat, drei Jahre | etwa 479 Euro einmalig |
| Auslandskrankenversicherung, Jahresvertrag, eine Person (zahlt den geplanten Eingriff nicht) | etwa 10 bis 20 Euro im Jahr |
| Intensivtransport nach Deutschland, Beispiel Kanarische Inseln | rund 75.000 Euro |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifbeispielen;
die Folgekostenbeiträge stammen aus einem Vergleich mit Stand Februar 2023.
Die 8.000 Euro im Rechenbeispiel sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So unterschiedlich fällt die Rechnung aus, je nachdem ob eine Folgekostenversicherung mit Auslandsschutz besteht.
| Folgekostenversicherung mit Auslandsschutz, ein Jahr | etwa 249 bis 259 Euro einmalig |
| Behandlung der Infektion mit Implantatentfernung in Deutschland | angenommen 8.000 Euro |
| Ohne Folgekostenschutz | Kostenbeteiligung in einer Höhe, die die Kasse festlegt, dazu womöglich kein Krankengeld |
| Mit Folgekostenschutz | Kosten der Komplikation trägt der Versicherer im Rahmen der Bedingungen |
Für rund 250 Euro vorab lässt sich ein Risiko im vier- bis fünfstelligen Bereich abfedern, aber nur, wenn der Tarif das Ausland ausdrücklich einschließt.
Eine Auslandskrankenversicherung ist für Unvorhergesehenes gedacht: Sie werden im Urlaub krank oder verletzen sich. Behandlungen, die schon vor der Reise geplant waren, schließen die Tarife aus. Eine Schönheits-OP in der Türkei ist genau so ein geplanter Eingriff, sie ist ja der Grund der Reise.
Ob die Versicherung zahlt, wenn vor Ort nach der Operation etwas schiefgeht, entscheidet der Wortlaut Ihrer Bedingungen. Lassen Sie sich das vor der Buchung schriftlich bestätigen, statt sich auf eine mündliche Auskunft zu verlassen.
Bin ich nach der Rückkehr gar nicht versichert? Doch: Die Krankenkasse behandelt Sie auch bei Komplikationen nach einer Schönheits-OP. § 52 Abs. 2 SGB V verpflichtet sie aber, Sie in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen, wenn die Krankheit durch eine medizinisch nicht notwendige ästhetische Operation entstanden ist. Das Krankengeld kann sie für diese Zeit ganz oder teilweise streichen oder zurückfordern.
Einen festen Prozentsatz nennt das Gesetz nicht, die Kasse entscheidet im Einzelfall. Erfahren muss sie es nicht von Ihnen allein: Nach § 294a Abs. 2 SGB V müssen Ärzte und Krankenhäuser ihr Anhaltspunkte für eine solche Ursache melden und Sie darüber informieren.
Eine Folgekostenversicherung zahlt die Behandlung von Komplikationen nach einem ästhetischen Eingriff, also genau die Lücke, die § 52 SGB V bei gesetzlich Versicherten öffnet. Sie wird meist einmalig vor der OP abgeschlossen und gilt ein bis fünf Jahre.
Für die Türkei ist ein Punkt entscheidend: Nicht jeder Tarif deckt Eingriffe im Ausland. In einem 2023 veröffentlichten Vergleich nannte nur einer von drei Anbietern Behandlungen im Ausland ausdrücklich. Prüfen Sie deshalb vor Abschluss, ob die Türkei und Ihr konkreter Eingriff eingeschlossen sind.
| Eingriff | Einmalbeitrag für ein Jahr | Hinweis |
|---|---|---|
| Fettabsaugung, ein Eingriff | etwa 69 Euro | Verlängerung kostet extra |
| Lidstraffung, Facelift, Ohrenkorrektur | etwa 69 bis 99 Euro | je nach Anbieter |
| Nasenkorrektur und ähnliche Eingriffe | etwa 89 bis 169 Euro | Auslandsschutz prüfen |
| Brustvergrößerung mit Implantat | etwa 249 bis 259 Euro | Implantatschutz bei manchen Tarifen gesondert |
Die private Unfallversicherung schließt nach den Musterbedingungen Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper aus, außer der Eingriff war Folge eines versicherten Unfalls. Eine gewollte Schönheits-OP fällt nicht darunter.
Ansprüche gegen die Klinik wegen eines Behandlungsfehlers richten sich nach dem Vertrag und dem Recht, das dort gilt. Halten Sie vor der OP schriftlich fest, wer Nachbehandlungen und Korrekturen bezahlt, möglichst mit Vereinbarung deutschen Rechts.
Privat Krankenversicherte sollten zuerst in ihre Bedingungen schauen, denn § 52 SGB V gilt nur für gesetzlich Versicherte. Wie Ihr privater Tarif Folgen ästhetischer Eingriffe behandelt, steht in den Bedingungen.
Wer eine teure Nachoperation ohne Weiteres selbst bezahlen könnte, kann auf den Schutz verzichten. Und ein Tarif ohne Auslandsschutz ist für eine Schönheits-OP in der Türkei wertlos, so günstig er auch ist.
Fragen und Antworten
Nein.
Eingriffe ohne medizinische Notwendigkeit zahlen Sie selbst,
egal ob in Deutschland oder in der Türkei.
Die Krankenkasse behandelt Sie, beteiligt Sie aber nach § 52 Abs.
2 SGB V in angemessener Höhe an den Kosten und kann das Krankengeld kürzen.
Ja, das ist so vorgesehen.
Ärzte und Krankenhäuser müssen nach § 294a Abs.
2 SGB V Anhaltspunkte melden und Sie darüber informieren.
Wenn sie medizinisch nicht notwendig ist und rein ästhetischen Zwecken dient,
gelten dieselben Regeln.
Achten Sie auch hier auf eine Folgekostenversicherung mit Auslandsschutz.
Der Schutz soll den Eingriff abdecken, also muss er vor der OP beginnen.
Klären Sie Abschlussfristen deshalb schon vor der Buchung.
Nein.
Gesundheitsschäden durch Eingriffe am Körper sind nach den Musterbedingungen ausgeschlossen,
solange der Eingriff nicht Folge eines versicherten Unfalls war.
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