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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Gewerbegebäude

Gilt meine Wohngebäudeversicherung, wenn im Haus ein Gewerbe betrieben wird?

Kurz gesagt

Ja, meist gilt Ihre Wohngebäudeversicherung weiter, wenn im Haus ein Gewerbe betrieben wird, aber nur, wenn Sie es dem Versicherer melden. Ein Büro ohne Kundenverkehr ändert selten etwas, ein Laden oder eine Werkstatt kostet oft einen Zuschlag. Dient das Haus nicht mehr überwiegend dem Wohnen, verlangen Versicherer meist eine gewerbliche Police. Wer schweigt, riskiert Kürzungen.

Gilt meine Wohngebäudeversicherung, wenn im Haus ein Gewerbe betrieben wird?

Was es kostet

Was ein Gewerbe im Wohnhaus am Beitrag ändert, zeigen wenige veröffentlichte Zahlen. Zuschläge sind Richtwerte.

BeispielRichtwert
Wohngebäudeversicherung, einfacher Tarif (veröffentlichter Einstiegspreis)ab etwa 24 Euro im Monat
Gewerbliche Gebäudeversicherung (veröffentlichter Einstiegspreis)ab etwa 78 Euro im Monat
Zuschlag für Büro oder Praxis im Wohnhausetwa 0 bis 10 Prozent
Zuschlag für Laden, Werkstatt oder Gaststätteetwa 20 bis 60 Prozent

Stand Oktober 2026.

Die Einstiegspreise stammen aus den genannten Quellen,

die Zuschläge sind ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Den Zuschlag für Ihr Gewerbe nennt der Versicherer.

Rechenbeispiel

Einfamilienhaus mit Kosmetikstudio im Erdgeschoss

Eine Eigentümerin richtet 30 von 160 Quadratmetern als Studio mit Kundenverkehr ein und meldet es.

Gewerblicher Anteilrund 19 Prozent der Fläche
Bisheriger Beitrag Wohngebäude600 Euro im Jahr
Zuschlag für das Studio, Richtwert 10 bis 25 Prozentetwa 60 bis 150 Euro

Neuer Beitrag etwa 660 bis 750 Euro im Jahr, dafür voller Schutz auch bei einem Brand im Studio.

Warum ein Gewerbe im Wohnhaus den Versicherer interessiert

Die Wohngebäudeversicherung ist für ein Haus kalkuliert, in dem Menschen wohnen. Eine Tischlerei im Anbau, ein Friseursalon mit vielen Elektrogeräten oder ein Imbiss mit Fritteuse erhöhen die Brandgefahr. Das Gesetz nennt das Gefahrerhöhung, geregelt in den §§ 23 bis 27 VVG.

Beginnt das Gewerbe nach Vertragsschluss, müssen Sie es dem Versicherer unverzüglich anzeigen. Bestand es schon beim Abschluss und wurde danach gefragt, ist es Teil der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach § 19 VVG.

Welche Tätigkeit im Haus was auslöst

Entscheidend ist nicht, ob ein Gewerbe angemeldet ist, sondern was im Gebäude passiert. Ein Schreibtisch im Gästezimmer ist für die Wohngebäudeversicherung meist bedeutungslos, eine Lackiererei in der Garage nicht.

Melden Sie trotzdem auch harmlose Tätigkeiten kurz schriftlich. Dann kann später niemand behaupten, Sie hätten etwas verschwiegen.

Nutzung im HausTypische Folge
Homeoffice, Büro ohne Kundenverkehrmeist keine Änderung
Praxis, Kanzlei, Beratung mit KundenMeldung, oft ohne oder mit kleinem Zuschlag
Laden, Friseur, KosmetikZuschlag je nach Tätigkeit
Werkstatt, Gaststätte, Lager mit Brandlastdeutlicher Zuschlag oder gewerbliche Police
Mehr als die Hälfte der Fläche gewerblichbei vielen Versicherern gewerbliche Gebäudeversicherung

Was passiert, wenn das Gewerbe nicht gemeldet wurde

Nach § 26 VVG ist der Versicherer bei vorsätzlich verschwiegener Gefahrerhöhung leistungsfrei. Bei grober Fahrlässigkeit darf er nach der Schwere des Verschuldens kürzen. Kein Recht zur Kürzung hat er, wenn die Gefahrerhöhung für den Schaden und seinen Umfang nicht ursächlich war.

Brennt also die Garagenwerkstatt, ist die fehlende Meldung ein echtes Problem. Platzt dagegen ein Rohr im Obergeschoss, das mit dem Gewerbe nichts zu tun hat, bleibt der Schaden in der Regel gedeckt.

Wann die Wohngebäudeversicherung nicht mehr passt

Überwiegt die gewerbliche Nutzung, schreiben viele Wohngebäudebedingungen das Haus aus dem Tarif heraus. Dann brauchen Sie eine gewerbliche Gebäudeversicherung, die auch Mietausfall für Gewerbemieter und höhere Kosten nach Brand abdeckt.

Wichtig ist auch der Inhalt: Maschinen, Waren und Einrichtung des Betriebs zahlt weder die Wohngebäudeversicherung noch die Hausratversicherung in voller Höhe. Dafür gibt es die Inhaltsversicherung für Betriebe.

Wann Sie nichts ändern müssen

Arbeiten Sie gelegentlich zu Hause am Laptop, ändert sich am Gebäuderisiko nichts. Eine Meldung schadet nicht, ein Tarifwechsel ist dafür aber unnötig.

Auch ein vermietetes Büro im Haus mit üblicher Ausstattung bleibt meist im Wohngebäudetarif. Prüfen Sie dennoch die Bedingungen auf eine Klausel zur gewerblichen Nutzung.

Schritt für Schritt

  1. Tätigkeit, Fläche und Geräte des Gewerbes kurz beschreiben.
  2. Dem Versicherer schriftlich melden, bevor das Gewerbe startet.
  3. Rückmeldung zu Zuschlag oder Tarifwechsel abwarten und aufbewahren.
  4. Einrichtung und Waren über eine Inhaltsversicherung absichern.
  5. Bei mehr als der Hälfte gewerblicher Fläche eine gewerbliche Police einholen.

Checkliste

  • Gewerbe schriftlich beim Gebäudeversicherer gemeldet
  • Bestätigung des Versicherers abgelegt
  • Gewerblicher Flächenanteil in Prozent bekannt
  • Betriebsinhalt nicht über die Hausratversicherung gerechnet
  • Betriebshaftpflicht für Kundenverkehr geprüft

Häufige Fehler

  • Davon ausgehen, dass ein angemeldetes Gewerbe automatisch bekannt ist
  • Die Werkstatt in der Garage als Hobby abtun
  • Mieter mit Gewerbe einziehen lassen, ohne den Versicherer zu informieren

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Muss ich ein Homeoffice der Wohngebäudeversicherung melden?

Ein reiner Büroarbeitsplatz ohne Kunden und Lager ändert das Gebäuderisiko nicht.

Eine kurze Mitteilung schadet aber nicht und schafft Klarheit.

Gilt die Versicherung, wenn mein Mieter ein Gewerbe betreibt?

Ja, wenn Sie als Eigentümer es melden.

Die Gefahrerhöhung durch einen Mieter müssen Sie anzeigen, sobald Sie davon wissen.

Kann der Versicherer nach der Meldung kündigen?

Das darf er nach § 24 VVG, häufiger erhöht er aber den Beitrag oder schließt die Gefahr aus.

Steigt der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder wird die Gefahr ausgeschlossen,

dürfen Sie innerhalb eines Monats fristlos kündigen, § 25 VVG.

Zahlt die Hausratversicherung meine Büroausstattung?

Nur in engen Grenzen, wenn das in den Bedingungen steht.

Für Maschinen, Waren und Geschäftsausstattung ist die Inhaltsversicherung für Betriebe gedacht.

Was ist, wenn ich das Gewerbe vergessen habe zu melden?

Holen Sie die Meldung sofort nach.

Solange kein Schaden eingetreten ist, passt der Versicherer meist nur den Beitrag an.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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