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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Kann man seine Hochzeit gegen Absage versichern?

Kurz gesagt

Ja, man kann seine Hochzeit gegen Absage versichern, über eine Hochzeitsversicherung, also einen privaten Veranstaltungsausfallschutz. Sie kostet etwa 1,5 bis 2 Prozent der Feierkosten, bei 20.000 Euro rund 370 Euro. Gezahlt wird bei benannten Gründen wie schwerer Krankheit, Unfall oder Tod, nie bei Trennung oder Sinneswandel.

Kann man seine Hochzeit gegen Absage versichern?

Was es kostet

Veröffentlichte Beiträge für Hochzeitsversicherungen in Deutschland, Feiern in Deutschland.

BeispielRichtwert
Feier bis 2.500 Euro, Pauschaltarif, 250 Euro Selbstbeteiligungab 55 Euro
Feier für 10.000 Euro, ein Monat Wartezeit153,83 Euro netto, etwa 183 Euro mit Steuer
Feier für 20.000 Euro, ein Monat Wartezeit307,66 Euro netto, etwa 366 Euro mit Steuer
Feier für 30.000 Euro, drei Monate Wartezeit632,17 Euro netto, etwa 752 Euro mit Steuer

Werte aus veröffentlichten Tariftabellen, Stand Oktober 2026; Steuer mit 19 Prozent gerechnet.

Gründe, Ausschlüsse und Selbstbeteiligung unterscheiden sich je Tarif;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Hochzeit mit 80 Gästen, Kosten 20.000 Euro

So rechnet sich der Schutz, wenn alle Kosten der Feier versichert werden.

Versicherungssumme (Saal, Essen, Musik, Fotograf, Kleid, Ringe)20.000 Euro
Nettobeitrag bei einem Monat Wartezeit307,66 Euro
Versicherungsteuer 19 Prozent58,46 Euro
Stornokosten bei Absage zwei Wochen vorher, angenommen14.000 Euro

Einmal rund 366 Euro; fällt die Feier wegen schwerer Krankheit aus, sind die 14.000 Euro Stornokosten versichert, bei einer Trennung nicht.

Was die Hochzeitsversicherung bei Absage zahlt

Die Hochzeitsversicherung ersetzt die Stornokosten, die Sie den Dienstleistern vertraglich schulden: Saal, Catering, Fotograf, Musik, Floristik oder Torte. Manche Tarife zahlen auch die Mehrkosten, wenn die Feier innerhalb von 12 Monaten im gleichen Umfang nachgeholt wird.

Versichert sind meist das Brautpaar, nahe Angehörige und die Trauzeugen. Fällt einer von ihnen durch schwere Krankheit, Unfall oder Tod aus, gilt das als Versicherungsfall.

Grund für die AbsageVersichert?
Schwere Erkrankung oder Unfall des Brautpaaresja
Tod eines nahen Angehörigen oder Trauzeugenja, mit Prüfung im Einzelfall
Brand oder Unwetter am eigenen Zuhauseja, in vielen Tarifen
Pleite des Caterers oder der Locationje nach Tarif
Trennung oder kalte Füßenein
Regen am Hochzeitstagnein

Wo die Hochzeitsversicherung nicht hilft

Trennt sich das Paar vor der Hochzeit, zahlt keine Hochzeitsversicherung. Auch schlechtes Wetter gilt in der Regel nicht als Absagegrund. Wer im Freien feiert, muss mit einem Zelt oder einem Ausweichraum planen.

Bei einem Todesfall in der Familie kann der Versicherer prüfen, ob die Feier nach einer Trauerzeit zumutbar gewesen wäre. Ob er zahlt, hängt dann vom Einzelfall ab.

Was die Hochzeitsversicherung kostet

Der Beitrag richtet sich nach der Versicherungssumme, also den gesamten Kosten der Feier, und nach der Wartezeit zwischen Abschluss und Hochzeit. Ein Tarif verlangt bei einem Monat Wartezeit 153,83 Euro netto für 10.000 Euro und 526,81 Euro für 30.000 Euro, dazu kommt die Versicherungsteuer.

Für kleine Feiern gibt es Pauschaltarife: ein Anbieter beginnt bei 55 Euro für Feiern bis 2.500 Euro, mit 250 Euro Selbstbeteiligung je Schadenfall und höchstens 40.000 Euro Versicherungssumme.

Wann sich eine Hochzeitsversicherung nicht lohnt

Bei einer kleinen Feier mit wenig Anzahlung und kostenlosen Stornofristen ist die Hochzeitsversicherung oft überflüssig. Lesen Sie zuerst die Verträge mit Location und Caterer: Wer bis kurz vorher kostenfrei absagen kann, trägt kaum Risiko.

Je teurer die Feier und je mehr schon fest gebucht und angezahlt ist, desto eher lohnt sich der Schutz. Paare in Deutschland geben laut Verbraucherzentrale im Schnitt etwa 15.000 bis 16.000 Euro aus.

Wie ein Makler bei der Hochzeitsversicherung hilft

Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und vergleicht Hochzeitsversicherungen nach Gründen, Wartezeit und Selbstbeteiligung. Die Courtage zahlt der Versicherer, für das Brautpaar ist die Vermittlung kostenlos.

Schritt für Schritt

  1. Alle Kosten der Feier zusammenrechnen, das ist die Versicherungssumme.
  2. Stornofristen in den Verträgen mit Location und Dienstleistern prüfen.
  3. Tarif mit den Gründen wählen, die Ihnen wichtig sind, etwa Dienstleisterpleite.
  4. Wartezeit beachten und früh abschließen, am besten mit den ersten Buchungen.
  5. Belege, Verträge und Anzahlungen gesammelt aufbewahren.

Checkliste

  • Versicherungssumme deckt die gesamten Feierkosten
  • Trauzeugen und nahe Angehörige sind mitversichert
  • Mehrkosten einer Verschiebung sind eingeschlossen
  • Geltungsbereich passt zum Ort der Feier
  • Selbstbeteiligung und Wartezeit sind bekannt

Häufige Fehler

  • Zu spät abschließen und die Wartezeit nicht erfüllen
  • Nur den Saal versichern und Catering, Kleid und Ringe vergessen
  • Glauben, die Versicherung zahle bei schlechtem Wetter oder Trennung
  • Eine Feier im Ausland mit einem Tarif nur für Deutschland versichern

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Hochzeitsversicherung, wenn wir uns trennen?

Nein.

Eine Trennung oder ein Sinneswandel ist in keiner Hochzeitsversicherung versichert.

Kann ich die Hochzeit gegen Regen versichern?

Über die normale Hochzeitsversicherung nicht.

Schlechtes Wetter gilt in der Regel nicht als Absagegrund.

Bis wann muss ich die Hochzeitsversicherung abschließen?

Das regelt jeder Tarif selbst.

Ein Anbieter verlangt den Abschluss spätestens 30 Tage vor der Feier,

ein anderer mindestens einen Monat Abstand zwischen Abschluss und Hochzeit.

Ist die standesamtliche Trauung mitversichert?

Viele Tarife schließen Polterabend, standesamtliche und kirchliche Feier ein.

Prüfen Sie, welche Termine im Vertrag genannt sind.

Was ist, wenn der Caterer pleitegeht?

Einige Tarife zahlen bei Insolvenz eines Dienstleisters die Mehrkosten und verlorene Anzahlungen.

Das ist nicht überall enthalten.

Quellen

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