Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn mein Hund krank wird?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur, wenn Ihr Tarif die Erkrankung, den Unfall oder den …
Versicherungen
Bootsversicherung, alle Bootstypen Haftpflicht Kasko Wassersport-Rechtsschutz Insassen-Unfall Yacht und Superyacht Für Gewerbekunden Alle anderen Versicherungen (Makler) Nach Revier Nur Haftpflicht? Nach Werft Oldtimer und SonderfälleWechseln
Bootsversicherung vergleichen Police prüfen lassen Wechsel übernehmen lassenÜber uns
Wer wir sind Wann wir nicht passen Wer trägt Ihr Risiko? Kundenstimmen KontaktWissen
Wissen A bis Z Spiele und Werkstücke Akademie: Führerscheinfragen üben Rechner und Werkzeuge Branchennachrichten Bootsfinanzierung Warnlage Gefahrenstellen Fahrtgebiet und Standort Mit dem Boot ins Ausland Gestohlen gemeldet Magazin und Podcast Mitmachen Rennkalender und Messen Lieblingshafen 2027Im Schadenfall
Schaden melden Notruf 03375 / 29 28 95 Kunden-Login Beitrag berechnenVersicherungsmakler / Versicherungsfragen
Kurz gesagt
Ja, man kann sich gegen schlechtes Wetter im Urlaub versichern, aber nur mit einer eigenen Regenpolice. Sie zahlt einen festen Betrag je Regentag, etwa 50 bis 300 Euro, wenn am Urlaubsort eine vereinbarte Regenmenge fällt. Eine Woche kostet zum Beispiel rund 40 Euro. Reiserücktritt und Reiseabbruch zahlen bei Regen nichts.
Öffentlich genannte Preise und Leistungen von Wetterpolicen für den Urlaub, Stand Oktober 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Regenpolice, acht Tage Faro im Mai, 100 Euro je Regentag | 41,50 Euro, rund 5 Euro je Tag |
| Regenpolice, Auszahlung je Regentag | frei wählbar etwa 50 bis 300 Euro |
| Wetterschutz bei der Buchung einer Unterkunft | im Schnitt 4,9 Prozent des Reisepreises, höchstens 10 Prozent |
| Wetterschutz bei der Buchung, Auszahlung je Regentag | 50 bis 1.000 Euro laut Zertifikat |
Regenpolice aus einem Bericht vom 25.04.2026;
Wetterschutz bei der Buchung laut Mitteilung des Anbieters vom 08.10.2026,
Durchschnittsprämie 4,9 Prozent und Obergrenze 10 Prozent laut APA-Meldung vom 09.10.2026.
Die Prämie hängt von Ort, Reisezeit und gewähltem Tagesbetrag ab.
Rechenbeispiel
So rechnet sich eine Wetterversicherung, wenn es mal regnet und mal nicht.
| Prämie für acht Tage | 41,50 Euro |
| Kein Regentag | 0 Euro Auszahlung, Prämie verloren |
| Ein Regentag über der Schwelle | 100 Euro Auszahlung |
| Acht Regentage | 800 Euro Auszahlung |
Schon ab dem ersten bezahlten Regentag liegt die Auszahlung über der Prämie. Bleibt es trocken, haben Sie 41,50 Euro für einen sonnigen Urlaub bezahlt.
Reiserücktritt und Reiseabbruch decken Gründe in Ihrer Person, etwa eine Krankheit oder einen Unfall. Schlechtes Wetter am Urlaubsort gehört nicht dazu, auch nicht eine verregnete Woche am Meer.
Wer gegen Regen im Urlaub abgesichert sein will, braucht deshalb ein eigenes Wetterprodukt. Diese Regenpolicen funktionieren anders als eine klassische Versicherung: Es zählt nicht Ihr Schaden, sondern allein die gemessene Regenmenge.
Sie legen Ort, Reisezeit und einen Betrag je Regentag fest. Fällt am vereinbarten Standort innerhalb eines Zeitfensters mehr als die vereinbarte Menge, gilt der Tag als Regentag und wird bezahlt. Belege oder Fotos brauchen Sie nicht.
Der Preis der Wetterversicherung richtet sich nach Reiseziel, Reisezeit und den Wetterdaten vieler Jahre. Je häufiger es dort zur gewählten Zeit regnet, desto teurer wird die Police oder desto mehr Regentage behält der Anbieter als Selbstbehalt.
| Merkmal | Regenpolice eines Spezialanbieters | Wetterschutz bei der Unterkunftsbuchung |
|---|---|---|
| Regenschwelle | mehr als 1,9 Millimeter, meist zwischen 10 und 18 Uhr | mindestens 1,5 Millimeter je Stunde zwischen 8 und 20 Uhr, für eine festgelegte Stundenzahl |
| Auszahlung je Regentag | wählbar, etwa 50 bis 300 Euro | 50 bis 1.000 Euro laut Zertifikat |
| Preis | zum Beispiel 41,50 Euro für acht Tage | im Schnitt 4,9 Prozent, höchstens 10 Prozent des Reisepreises |
| Abschluss | bis 15 Tage vor Reisebeginn | bei der Buchung der Unterkunft |
Bei einer Pauschalreise können Sie vor Reisebeginn ohne Entschädigung zurücktreten, wenn am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen (§ 651h Absatz 3 BGB). Sie bekommen dann den Reisepreis zurück.
Ein paar Regentage oder eine schlechte Wettervorhersage sind dafür nur dann genug, wenn sie die Reise erheblich beeinträchtigen; das Gesetz verlangt unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände. Gegen gewöhnliches schlechtes Wetter hilft das Reiserecht also nicht, nur eine Wetterpolice.
Eine Regenpolice ist eher eine Wette auf das Wetter als ein Schutz vor einem echten Schaden, so sehen es auch Verbraucherschützer. Bleibt es trocken, ist die Prämie weg. Regnet es oft, bekommen Sie Geld, haben aber trotzdem einen verregneten Urlaub.
Sinnvoll sein kann die Wetterversicherung bei einem teuren Urlaub an Nordsee, Ostsee oder in den Bergen, wenn Ihnen ein Ausgleich für Regentage wichtig ist. Für eine kurze Reise in ein sonnensicheres Ziel brauchen Sie sie meist nicht.
Wichtiger als jede Regenpolice sind für den Urlaub eine Auslandsreisekrankenversicherung und bei teuren Buchungen ein Reiserücktrittsschutz. Norman Nammert vermittelt solche Verträge als Versicherungsmakler; die Courtage zahlt der Versicherer, für Sie ist die Beratung kostenlos.
Fragen und Antworten
Nein.
Sie zahlt bei Gründen in Ihrer Person wie Krankheit, nicht bei schlechtem Wetter am Urlaubsort.
Nein.
Regenpolicen zahlen nach Messdaten am vereinbarten Ort,
Sie müssen keine Belege oder Fotos einreichen.
Bei manchen Policen ja, wenn die vereinbarte Regenmenge im Zeitfenster erreicht wird.
Andere verlangen eine Mindestmenge je Stunde über mehrere Stunden.
Wenn am Urlaubsort unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände die Reise erheblich beeinträchtigen,
ist ein kostenloser Rücktritt nach § 651h Absatz 3 BGB möglich.
Entscheidend ist der Einzelfall.
Meist nicht.
An Zielen mit sehr wenig Regen zahlen Sie die Prämie fast sicher umsonst.
Oft nicht.
Ein Anbieter verlangt den Abschluss spätestens 15 Tage vor Urlaubsbeginn,
Wetterschutz bei der Buchung gibt es nur zusammen mit der Unterkunft.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir vergleichen Versicherer und melden uns.
Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Danke, Ihre Anfrage ist bei uns.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.
Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn mein Hund krank wird?
Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur, wenn Ihr Tarif die Erkrankung, den Unfall oder den …
Was zahlt eine Ticketversicherung für Konzerte und Events?
Was zahlt eine Ticketversicherung für Konzerte und Events? Den Ticketpreis, wenn Sie aus eine …
Kann man seine Hochzeit gegen Absage versichern?
Ja, man kann seine Hochzeit gegen Absage versichern, über eine Hochzeitsversicherung, also ei …
Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.
Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.
Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.
Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.
Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.
Erstinformation lesen · Stand
War das hilfreich?
Kostenloser Rückruf
Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.
Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.
Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
Danke, wir melden uns so schnell wie möglich.
Ihre Rückrufbitte ist eingegangen. Nicht warten? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77.
Jetzt selbst berechnen