Zum Inhalt springen

Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn mein Hund krank wird?

Kurz gesagt

Die Reiserücktrittsversicherung zahlt nur, wenn Ihr Tarif die Erkrankung, den Unfall oder den Tod von Hund oder Katze ausdrücklich als Rücktrittsgrund nennt. Manche Tarife tun das, andere schließen das kranke Haustier ausdrücklich aus. Ein Jahresvertrag kostet ab etwa 32 Euro im Jahr, mit Haustierschutz meist mehr; die Stornokosten zahlt er dann abzüglich einer etwaigen Selbstbeteiligung.

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn mein Hund krank wird?

Was es kostet

Veröffentlichte Beiträge für Reiserücktrittsversicherungen in Deutschland, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Jahresvertrag Reiserücktritt, einfacher Tarif ohne Haustierschutzab etwa 32 Euro im Jahr
Jahresvertrag eine Person, Reisepreis bis 3.000 Euroetwa 100 bis 140 Euro im Jahr
Jahresvertrag Familie, Reisepreis bis 3.000 Euroetwa 102 bis 149 Euro im Jahr
Police für eine einzelne Reisemeist 3 bis 8 Prozent des Reisepreises

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Tarifen.

Ob Hund oder Katze als Rücktrittsgrund gilt, steht nur in den Bedingungen des Tarifs.

Der Aufpreis für Haustierschutz und die Beträge im Rechenbeispiel sind Richtwert aus der

Angebotspraxis;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Pauschalreise für zwei, 3.000 Euro, Hund erkrankt drei Tage vorher

Der Veranstalter verlangt kurz vor Abreise einen hohen Teil des Reisepreises als Stornogebühr. So rechnet es sich mit und ohne Haustierschutz.

Stornokosten kurz vor Abreise, angenommen 80 Prozent2.400 Euro
Standardtarif ohne Haustierschutz0 Euro Erstattung
Tarif mit Haustierschutz, 20 Prozent Selbstbeteiligung1.920 Euro Erstattung

Mit Haustierschutz tragen Sie 480 Euro selbst, ohne ihn die vollen 2.400 Euro.

Wann die Reiserücktrittsversicherung beim kranken Hund zahlt

Eine Reiserücktrittsversicherung zahlt nur bei den Gründen, die in den Bedingungen stehen. Krankheit, Unfall und Tod beziehen sich dort zuerst auf Menschen: auf Sie und Ihre Angehörigen. Ihr Hund zählt nur mit, wenn der Tarif das Tier eigens nennt.

Tarife mit Haustierschutz formulieren das unterschiedlich: Manche nennen Erkrankung, Unfallverletzung und Tod von Hund oder Katze, andere nur eine unerwartete schwere Erkrankung. Lesen Sie genau, welche Tiere gemeint sind; Pferde oder Kaninchen fallen oft heraus.

Was mit dem Tier passiertStandardtarifTarif mit Haustierschutz
Hund erkrankt kurz vor Abreise schwermeist neinja, mit Bescheinigung
Katze verunglücktmeist neinja, wenn Unfall genannt ist
Hund stirbt vor der Reisemeist neinja, wenn Tod genannt ist
Bekannte Krankheit verschlechtert sichneinnur wenn der Tarif das einschließt
Betreuung fällt aus, Tier gesundneinnein

Was nicht versichert ist

Fällt nur die Hundepension aus oder die Nachbarin kann den Hund doch nicht nehmen, zahlt keine Reiserücktrittsversicherung. Versichert ist das unerwartete Ereignis beim Tier, nicht die fehlende Betreuung.

War der Hund schon beim Abschluss krank und die Behandlung absehbar, fehlt das Unerwartete. Dann lehnt der Versicherer in der Regel ab. Schließen Sie die Versicherung deshalb früh nach der Buchung ab, solange der Hund gesund ist.

Welche Belege der Versicherer sehen will

Lassen Sie sich von der Tierarztpraxis bescheinigen, wann die Krankheit festgestellt wurde, was der Hund hat und warum Sie ihn nicht allein lassen können. Bei Tod genügt die Bescheinigung über den Tod und den Anlass.

Stornieren Sie die Reise sofort, wenn klar ist, dass Sie nicht fahren können. Wer abwartet, riskiert, dass die Stornokosten steigen und der Versicherer nur den Betrag zum früheren Zeitpunkt ersetzt.

Wann Sie den Haustierschutz nicht brauchen

Reisen Sie mit Hund im eigenen Auto in eine Ferienwohnung mit kostenloser Stornierung, ist das Risiko klein. Auch wer kurz und günstig verreist, kann den Haustierschutz weglassen.

Lohnend ist er bei teuren Reisen ohne Tier, bei einem älteren Hund oder bei einer Katze mit Vorgeschichte, solange die Krankheit beim Abschluss noch nicht bekannt ist.

Reiseabbruch: wenn der Hund krank wird, während Sie weg sind

Erkrankt der Hund in der Pension, während Sie im Urlaub sind, geht es um den Reiseabbruch. Auch hier zahlt nur ein Tarif, der das Tier als Grund nennt, und dann meist die Mehrkosten für die frühere Rückreise.

Nimmt Ihr Hund mit auf Reisen, hilft die Rücktrittsversicherung nicht bei den Tierarztkosten unterwegs. Dafür ist die Hundekrankenversicherung zuständig, die im Ausland oft nur zeitlich begrenzt gilt.

Schritt für Schritt

  1. In den Bedingungen Ihrer Reiserücktrittsversicherung nach Hund, Katze oder Haustier suchen.
  2. Fehlt der Grund, einen Tarif mit Haustierschutz wählen, bevor das Tier krank wird.
  3. Bei Erkrankung sofort die Tierarztpraxis um eine Bescheinigung bitten.
  4. Reise ohne Verzögerung stornieren und die Stornorechnung aufheben.
  5. Schaden mit Bescheinigung, Buchung und Stornorechnung beim Versicherer einreichen.

Checkliste

  • Hund oder Katze als versicherter Grund in den Bedingungen genannt
  • Erkrankung, Unfall und Tod des Tieres eingeschlossen
  • Versicherung früh nach der Buchung abgeschlossen
  • Bescheinigung der Tierarztpraxis mit Datum und Diagnose
  • Stornierung sofort nach der Diagnose

Häufige Fehler

  • Annehmen, jeder Tarif zähle das Haustier wie ein Familienmitglied
  • Versicherung erst abschließen, wenn der Hund schon behandelt wird
  • Mit dem Stornieren warten, bis sich der Zustand klärt
  • Ausfall der Hundebetreuung für einen versicherten Grund halten

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn mein Hund krank wird und ich nicht reisen kann?

Nur wenn Ihr Tarif die Erkrankung des Hundes ausdrücklich nennt.

Im einfachen Tarif fehlt das oft.

Gilt das auch für die Katze?

Tarife mit Haustierschutz nennen meist Hund und Katze.

Andere Tiere wie Pferde oder Kaninchen sind nur gedeckt, wenn sie ausdrücklich genannt sind.

Was ist, wenn der Hund stirbt?

Dann zahlt ein Tarif, der den Tod des Tieres nennt.

Reichen Sie die Bescheinigung der Tierarztpraxis ein.

Kann ich den Haustierschutz nachträglich ergänzen?

Oft durch einen Tarifwechsel.

Für eine Krankheit, die beim Wechsel schon bekannt ist, gilt der neue Schutz aber nicht.

Zahlt die Versicherung die Hundepension, wenn ich nicht reise?

Nein.

Erstattet werden die Stornokosten der Reise, nicht die Kosten für die Betreuung des Tieres.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

Angebot anfordern

Wir vergleichen Versicherer und melden uns.

Kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

1Für wen?
2Welche Versicherungen?

Mehrere möglich. Zu jeder Sparte erscheinen die Angaben, die ein Versicherer braucht.

Privat

Gewerbe

4Ihr bisheriger Vertrag
5Wie erreichen wir Sie?

Passende Fragen

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO.

Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37.

Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen.

Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

Erstinformation lesen · Stand

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.