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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Was zahlt eine Pferdelebensversicherung?

Kurz gesagt

Eine Pferdelebensversicherung zahlt die vereinbarte Versicherungssumme, wenn Ihr Pferd stirbt oder auf tierärztlichen Rat eingeschläfert werden muss (Nottötung). Je nach Tarif kommen Diebstahl und dauernde Unbrauchbarkeit hinzu. Der Beitrag beginnt bei etwa 1,7 Prozent der Versicherungssumme, für ein Pferd mit 10.000 Euro Wert also bei rund 170 Euro im Jahr.

Was zahlt eine Pferdelebensversicherung?

Was es kostet

Richtwerte aus veröffentlichten Tarifangaben, Jahresbeiträge ohne Unbrauchbarkeit, wenn nicht anders genannt.

BeispielRichtwert
Basistarif, Beitragssatzab etwa 1,7 Prozent der Versicherungssumme im Jahr
Pferd mit 10.000 Euro Versicherungssummeab etwa 170 Euro im Jahr
Einfacher Tarif für ein Pferd mit geringem Wertab etwa 2,39 Euro im Monat
Zusatz dauernde Unbrauchbarkeitkann über 1.000 Euro im Jahr kosten

Richtwerte, Stand Oktober 2026.

Der Satz hängt von Alter, Nutzung und Tarif ab;

höhere Sätze als 1,7 Prozent sind Richtwert aus der Angebotspraxis.

Ein genaues Angebot holt Norman Nammert als Versicherungsmakler ein.

Rechenbeispiel

Turnierpferd, 25.000 Euro Kaufpreis

So rechnet sich die Pferdelebensversicherung für ein wertvolles Sportpferd mit Kaufvertrag und Ankaufsuntersuchung.

Versicherungssumme25.000 Euro
Beitragssatz umfassender Tarifetwa 1,7 bis 3 Prozent
Jahresbeitragetwa 425 bis 750 Euro
Zahlung bei Tod durch Kolikbis zu 25.000 Euro

Nach zehn Jahren haben Sie etwa 4.250 bis 7.500 Euro gezahlt. Stirbt das Pferd vorher, ersetzt die Versicherung den Wert. Für ein Pferd mit 3.000 Euro Wert ginge diese Rechnung nicht auf.

Welche Fälle die Pferdelebensversicherung abdeckt

Kern der Pferdelebensversicherung ist der Tod des Pferdes durch Krankheit, Unfall, Operation, Transport oder bei Stuten durch Trächtigkeit und Geburt. Ebenso zählt die Nottötung, also das Einschläfern, wenn ein Tierarzt es für unvermeidbar hält, etwa nach einem Beinbruch oder einer schweren Kolik.

Gute Tarife zahlen auch, wenn ein Pferd nach einem Wolfsriss erlöst werden muss oder gestohlen und nicht wiedergefunden wird. Prüfen Sie im Tarif, welche Todesursachen genannt sind: Einfache Grundtarife decken oft nur Unfälle und Feuer.

FallGrundtarifUmfassender Tarif
Tod durch Unfallmeist jaja
Tod durch Krankheit oder Kolikoft neinja
Nottötung auf tierärztlichen Ratoft nur nach Unfallja
Diebstahlseltenoft ja
Dauernde Unbrauchbarkeitneinnur als Zusatz

Was die Pferdelebensversicherung nicht zahlt

Die Pferdelebensversicherung ersetzt nur den Wert des Tieres, keine Tierarztrechnungen. Für Operationen und Klinikaufenthalte brauchen Sie eine eigene OP- oder Krankenversicherung für das Pferd. Schäden, die Ihr Pferd bei anderen anrichtet, zahlt sie ebenfalls nicht, dafür gibt es die Pferdehaftpflicht.

Vorerkrankungen, die schon bei Abschluss bestanden, sind in der Regel ausgeschlossen. Wird das Pferd ohne tierärztliche Begründung eingeschläfert, etwa weil es alt geworden ist, gibt es kein Geld.

Die richtige Versicherungssumme

Die Versicherungssumme ist die Obergrenze dessen, was die Pferdelebensversicherung auszahlt. Sie sollte dem tatsächlichen Wert Ihres Pferdes entsprechen, meist dem Kaufpreis oder einem Wertgutachten. Ab höheren Summen verlangen Versicherer Kaufvertrag, Gutachten oder eine Ankaufsuntersuchung.

Der Wert eines Pferdes ändert sich: Ein junges Sportpferd gewinnt durch Ausbildung und Erfolge, ein älteres verliert. Passen Sie die Summe deshalb alle paar Jahre an. Eine zu hohe Summe kostet nur Beitrag, denn gezahlt wird höchstens der vereinbarte Betrag.

Wann sich die Versicherung nicht lohnt

Für ein Freizeitpferd mit einem Wert von wenigen tausend Euro lohnt sich eine Pferdelebensversicherung selten. Über zehn oder fünfzehn Jahre können die Beiträge den Wert des Pferdes übersteigen. Das Geld ist dann in einer OP-Versicherung oder einer eigenen Rücklage besser angelegt.

Sinnvoll ist sie, wenn ein Pferd viel Geld gekostet hat oder der Verlust Sie wirtschaftlich trifft: Turnier- und Sportpferde, Zuchtstuten, Deckhengste und Fohlen aus wertvoller Abstammung.

Schritt für Schritt

  1. Wert des Pferdes mit Kaufvertrag oder Gutachten belegen.
  2. Festlegen, welche Todesursachen abgedeckt sein müssen, mindestens Krankheit, Unfall und Nottötung.
  3. Entscheiden, ob Diebstahl oder Unbrauchbarkeit den Mehrbeitrag wert sind.
  4. Gesundheitsfragen vollständig beantworten, Vorerkrankungen angeben.
  5. Versicherungssumme alle paar Jahre an den aktuellen Wert anpassen.

Checkliste

  • Tod durch Krankheit, Kolik und Unfall eingeschlossen
  • Nottötung auf tierärztlichen Rat ausdrücklich genannt
  • Wertnachweis für die Versicherungssumme vorhanden
  • Höchstalter für Eintritt und Ende des Schutzes geprüft
  • Geltungsbereich passt zu Turnieren im Ausland

Häufige Fehler

  • Ein Freizeitpferd mit geringem Wert teuer gegen Tod versichern und die OP-Versicherung weglassen
  • Ohne Rücksprache mit dem Versicherer einschläfern lassen, wenn Zeit dafür ist
  • Die Versicherungssumme nach Erfolgen oder im Alter nie anpassen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Zahlt die Pferdelebensversicherung, wenn mein Pferd eingeschläfert wird?

Ja, wenn ein Tierarzt die Nottötung für notwendig hält und der Grund versichert ist.

Melden Sie den Fall, wenn möglich, vorher dem Versicherer.

Bis zu welchem Alter kann ich ein Pferd versichern?

Das hängt vom Tarif ab.

Manche nehmen Pferde ohne Höchstalter auf, umfassende Tarife oft nur bis 8 oder 13 Jahre.

Zahlt sie auch die Tierarztkosten?

Nein.

Dafür brauchen Sie eine OP- oder Krankenversicherung für das Pferd.

Was bedeutet Unbrauchbarkeit?

Das Pferd lebt, kann aber nach Unfall oder Krankheit dauerhaft nicht mehr geritten oder gefahren

werden.

Dieser Zusatz ist teuer und lohnt sich nur bei hohem Nutzwert.

Ist die Pferdelebensversicherung Pflicht?

Nein.

Sie sichert nur Ihren eigenen Vermögenswert ab.

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