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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherung brauchen Hobby-Imker?

Kurz gesagt

Hobby-Imker brauchen vor allem eine Haftpflichtversicherung, denn als Halter haften Sie nach § 833 BGB für Schäden durch Ihre Bienen auch ohne eigenes Verschulden. Am günstigsten ist die Mitgliedschaft im Imkerverein: Über viele Landesverbände sind Imkerhaftpflicht mit zum Beispiel 10 Millionen Euro Deckung, Bienenvölker mit 100 Euro je Volk und Rechtsschutz im Beitrag enthalten.

Welche Versicherung brauchen Hobby-Imker?

Was es kostet

Was der Schutz für Hobby-Imker kostet, aus Verbandsunterlagen.

BeispielRichtwert
Imkerhaftpflicht, Völkerversicherung und Rechtsschutz über den Landesverbandim Mitgliedsbeitrag enthalten, Vereinsbeitrag etwa 20 bis 50 Euro im Jahr
Anteil für den Deutschen Imkerbund aus dem Vereinsbeitrag3,58 Euro im Jahr je Mitglied plus 0,26 Euro je Volk
Ergänzungsversicherung Bienenhaus und Inventar, Stufe I20 Euro im Jahr für 5.000 Euro Versicherungssumme
Ergänzungsversicherung, Stufe III40 Euro im Jahr für 20.000 Euro Versicherungssumme
Ergänzungsversicherung, Stufe V80 Euro im Jahr für 40.000 Euro Versicherungssumme
Eigene Imkerhaftpflicht ohne Verein, bis 10 Völkeretwa 30 bis 80 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026.

Die Ergänzungsprämien gelten für Mitglieder des Landesverbands Bayerischer Imker,

einschließlich Versicherungsteuer.

Der Vereinsbeitrag,

die eigene Imkerhaftpflicht und das Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;

das genaue Angebot holen wir ein.

Rechenbeispiel

Hobby-Imker mit 6 Völkern im Garten, Mitglied im Ortsverein in Bayern

So ist die Imkerei über den Verein abgesichert und was bei einem Diebstahl gezahlt wird.

Vereinsbeitrag mit Imkerhaftpflicht und Völkerversicherungetwa 30 Euro im Jahr
Haftpflicht bei einem Stichunfall eines Nachbarnbis 10 Millionen Euro
Diebstahl von 2 Völkern mit Beuten2 × 100 Euro Volk und 2 × 100 Euro Beute
Ergänzung für Schleuder und Inventar20 Euro im Jahr für 5.000 Euro

Für rund 50 Euro im Jahr sind Haftpflicht, Völker und Geräte versichert. Beim Diebstahl zweier Völker zahlt die Versicherung bis zu 400 Euro, sofern der Diebstahl glaubhaft nachgewiesen ist.

Warum Hobby-Imker eine Haftpflicht brauchen

Nach § 833 BGB muss der Halter eines Tieres den Schaden ersetzen, den das Tier an Menschen oder Sachen anrichtet. Die Entlastung durch sorgfältige Aufsicht gilt nur für Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt dienen. Für Bienen, die Sie als Hobby halten, greift sie nicht.

Typische Fälle sind ein allergischer Schock nach einem Stich, ein Reiter, der nach einem Bienenangriff vom Pferd stürzt, oder ein verkoteter Neuwagen beim Reinigungsflug. Personenschäden können sehr teuer werden.

Ob Ihre Privathaftpflicht Bienen einschließt, steht ausdrücklich in den Bedingungen. Steht dort nichts zu Bienen, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass die Imkerei versichert ist.

RisikoWelche VersicherungHinweis
Stich, Unfall durch Bienen bei DrittenImkerhaftpflichtwichtigster Schutz, oft über den Imkerverein
Verkauf von HonigProdukthaftpflichtin Verbandsverträgen teils eingeschlossen
Diebstahl, Feuer, Sturm am BienenstandVölker- und SachversicherungSumme je Volk begrenzt
Vergiftung durch PflanzenschutzmittelVölkerversicherung mit Spritzschädennur bei unzulässigem oder falschem Einsatz und mit Gutachten
Faulbrut, VarroakeineKrankheiten und Seuchen sind ausgeschlossen

Was der Imkerverein mitversichert

Wer Mitglied in einem Verein ist, der zu einem Landesverband im Deutschen Imkerbund gehört, ist in der Regel über einen Sammelvertrag versichert. Dazu gehören eine Imker-Global-Versicherung für Haftpflicht und Bienenvölker sowie eine Rechtsschutzversicherung, bei einigen Verbänden auch eine Unfallversicherung.

Im Landesverband Bayerischer Imker deckt die Haftpflicht 10 Millionen Euro pauschal je Schadenfall, einschließlich Produkthaftung und Umweltschäden. Bienenvölker sind mit 100 Euro je Volk, Ableger mit 50 Euro, besetzte Beuten und eingetragene Ernte mit je 100 Euro versichert. Die Werte anderer Landesverbände können abweichen.

Welche Schäden an den Bienen versichert sind

Die Völkerversicherung im Verbandsvertrag zahlt bei Brand, Einbruchdiebstahl, nachweisbarem Diebstahl und Frevel, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Erdbeben und Hochwasser. Für Bienenstände im amtlich festgelegten Überschwemmungsgebiet gilt der Hochwasserschutz nicht.

Schäden durch Tiere sind eingeschlossen, außer durch Räuberei fremder Bienen und durch Mäuse. Bienenkrankheiten wie Faulbrut und Seuchen wie Milbenbefall sind ausgeschlossen.

Bienenhaus, Wanderwagen und Geräte

Bienenhaus, Freistand, Wanderwagen, Inventar und Vorräte sind im Grundpaket nicht enthalten. In Bayern gibt es dafür eine freiwillige Ergänzungsversicherung, die mit dem Mitgliedsbeitrag bezahlt wird und erst gilt, wenn die Zusatzprämie eingegangen ist.

Für zwei oder drei Beuten im Garten brauchen Sie diese Ergänzung meist nicht. Bei einem Bienenhaus mit Schleuder und Vorräten lohnt sie sich.

Pflichten für Hobby-Imker

Wer Bienen halten will, muss das spätestens bei Beginn der zuständigen Behörde anzeigen, mit der Zahl der Bienenvölker und dem Standort. Das verlangt § 1a der Bienenseuchen-Verordnung; die Behörde vergibt dann eine Registriernummer.

Zieht ein Bienenschwarm aus, dürfen Sie ihn nach § 962 BGB auch auf fremden Grundstücken verfolgen, müssen dabei entstehende Schäden aber ersetzen. Verfolgen Sie ihn nicht unverzüglich, wird er nach § 961 BGB herrenlos.

Wann Sie keine eigene Imkerversicherung brauchen

Sind Sie Mitglied in einem Imkerverein mit Sammelvertrag, ist eine zusätzliche Imkerhaftpflicht meist doppelt. Prüfen Sie dann nur, ob Ihre Völkerzahl und ein Honigverkauf abgedeckt sind.

Imkern Sie ohne Verein, brauchen Sie eine eigene Imkerhaftpflicht oder eine Privathaftpflicht, die Bienen ausdrücklich einschließt.

Schritt für Schritt

  1. Bienenhaltung vor dem ersten Volk bei der zuständigen Behörde anzeigen.
  2. Einem Imkerverein beitreten und die Versicherungsübersicht des Landesverbands lesen.
  3. Prüfen, ob Honigverkauf und Ihre Völkerzahl abgedeckt sind.
  4. Bienenhaus und Geräte bei Bedarf über die Ergänzungsversicherung absichern.
  5. Ohne Verein eine Imkerhaftpflicht vergleichen lassen; Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler, die Courtage zahlt der Versicherer.

Checkliste

  • Imkerhaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme
  • Produkthaftung für verkauften Honig eingeschlossen
  • Völker, Ableger und Beuten versichert
  • Bienenstand nicht im amtlichen Überschwemmungsgebiet oder Lücke bekannt
  • Anzeige bei der Behörde erledigt
  • Fotos vom Bienenstand für den Schadenfall

Häufige Fehler

  • Davon ausgehen, die Privathaftpflicht decke Bienen automatisch
  • Bienen mit Völkern eines nicht versicherten Imkers auf einem Stand aufstellen
  • Glauben, Faulbrut oder Varroa seien versichert
  • Die Ergänzungsprämie zu spät zahlen und ohne Schutz für das Bienenhaus dastehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Welche Versicherung brauchen Hobby-Imker mit nur zwei Völkern?

Eine Imkerhaftpflicht.

Die bekommen Sie am einfachsten über die Mitgliedschaft im Imkerverein,

eine Völkerversicherung ist dann meist dabei.

Zahlt meine Privathaftpflicht, wenn meine Bienen den Nachbarn stechen?

Nur wenn die Bedingungen Bienen ausdrücklich einschließen.

Sonst brauchen Sie eine Imkerhaftpflicht.

Hafte ich auch, wenn ich alles richtig gemacht habe?

Ja.

Für Bienen aus Hobbyhaltung haften Sie nach § 833 BGB auch ohne eigenes Verschulden.

Sind Völkerverluste durch Varroa versichert?

Nein.

Bienenkrankheiten und Seuchen sind in den Verbandsverträgen ausgeschlossen.

Was gilt, wenn ein Schwarm in den Nachbargarten zieht?

Sie dürfen ihn auf dem fremden Grundstück verfolgen und einfangen,

müssen entstehende Schäden aber ersetzen.

Verfolgen Sie ihn nicht unverzüglich, wird er herrenlos.

Muss ich meine Bienen anmelden?

Ja, spätestens bei Beginn der Haltung bei der zuständigen Behörde,

mit Zahl der Völker und Standort.

Quellen

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