Wie versichere ich eine Schlange oder ein anderes exotisches Tier?
Zahme Kleintiere wie Vögel oder Kaninchen sind oft in der Privathaftpflicht mitversichert, di …
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Kurz gesagt
Hobby-Imker brauchen vor allem eine Haftpflichtversicherung, denn als Halter haften Sie nach § 833 BGB für Schäden durch Ihre Bienen auch ohne eigenes Verschulden. Am günstigsten ist die Mitgliedschaft im Imkerverein: Über viele Landesverbände sind Imkerhaftpflicht mit zum Beispiel 10 Millionen Euro Deckung, Bienenvölker mit 100 Euro je Volk und Rechtsschutz im Beitrag enthalten.
Was der Schutz für Hobby-Imker kostet, aus Verbandsunterlagen.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Imkerhaftpflicht, Völkerversicherung und Rechtsschutz über den Landesverband | im Mitgliedsbeitrag enthalten, Vereinsbeitrag etwa 20 bis 50 Euro im Jahr |
| Anteil für den Deutschen Imkerbund aus dem Vereinsbeitrag | 3,58 Euro im Jahr je Mitglied plus 0,26 Euro je Volk |
| Ergänzungsversicherung Bienenhaus und Inventar, Stufe I | 20 Euro im Jahr für 5.000 Euro Versicherungssumme |
| Ergänzungsversicherung, Stufe III | 40 Euro im Jahr für 20.000 Euro Versicherungssumme |
| Ergänzungsversicherung, Stufe V | 80 Euro im Jahr für 40.000 Euro Versicherungssumme |
| Eigene Imkerhaftpflicht ohne Verein, bis 10 Völker | etwa 30 bis 80 Euro im Jahr |
Stand Oktober 2026.
Die Ergänzungsprämien gelten für Mitglieder des Landesverbands Bayerischer Imker,
einschließlich Versicherungsteuer.
Der Vereinsbeitrag,
die eigene Imkerhaftpflicht und das Rechenbeispiel sind Richtwerte aus der Angebotspraxis;
das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
So ist die Imkerei über den Verein abgesichert und was bei einem Diebstahl gezahlt wird.
| Vereinsbeitrag mit Imkerhaftpflicht und Völkerversicherung | etwa 30 Euro im Jahr |
| Haftpflicht bei einem Stichunfall eines Nachbarn | bis 10 Millionen Euro |
| Diebstahl von 2 Völkern mit Beuten | 2 × 100 Euro Volk und 2 × 100 Euro Beute |
| Ergänzung für Schleuder und Inventar | 20 Euro im Jahr für 5.000 Euro |
Für rund 50 Euro im Jahr sind Haftpflicht, Völker und Geräte versichert. Beim Diebstahl zweier Völker zahlt die Versicherung bis zu 400 Euro, sofern der Diebstahl glaubhaft nachgewiesen ist.
Nach § 833 BGB muss der Halter eines Tieres den Schaden ersetzen, den das Tier an Menschen oder Sachen anrichtet. Die Entlastung durch sorgfältige Aufsicht gilt nur für Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt dienen. Für Bienen, die Sie als Hobby halten, greift sie nicht.
Typische Fälle sind ein allergischer Schock nach einem Stich, ein Reiter, der nach einem Bienenangriff vom Pferd stürzt, oder ein verkoteter Neuwagen beim Reinigungsflug. Personenschäden können sehr teuer werden.
Ob Ihre Privathaftpflicht Bienen einschließt, steht ausdrücklich in den Bedingungen. Steht dort nichts zu Bienen, sollten Sie nicht davon ausgehen, dass die Imkerei versichert ist.
| Risiko | Welche Versicherung | Hinweis |
|---|---|---|
| Stich, Unfall durch Bienen bei Dritten | Imkerhaftpflicht | wichtigster Schutz, oft über den Imkerverein |
| Verkauf von Honig | Produkthaftpflicht | in Verbandsverträgen teils eingeschlossen |
| Diebstahl, Feuer, Sturm am Bienenstand | Völker- und Sachversicherung | Summe je Volk begrenzt |
| Vergiftung durch Pflanzenschutzmittel | Völkerversicherung mit Spritzschäden | nur bei unzulässigem oder falschem Einsatz und mit Gutachten |
| Faulbrut, Varroa | keine | Krankheiten und Seuchen sind ausgeschlossen |
Wer Mitglied in einem Verein ist, der zu einem Landesverband im Deutschen Imkerbund gehört, ist in der Regel über einen Sammelvertrag versichert. Dazu gehören eine Imker-Global-Versicherung für Haftpflicht und Bienenvölker sowie eine Rechtsschutzversicherung, bei einigen Verbänden auch eine Unfallversicherung.
Im Landesverband Bayerischer Imker deckt die Haftpflicht 10 Millionen Euro pauschal je Schadenfall, einschließlich Produkthaftung und Umweltschäden. Bienenvölker sind mit 100 Euro je Volk, Ableger mit 50 Euro, besetzte Beuten und eingetragene Ernte mit je 100 Euro versichert. Die Werte anderer Landesverbände können abweichen.
Die Völkerversicherung im Verbandsvertrag zahlt bei Brand, Einbruchdiebstahl, nachweisbarem Diebstahl und Frevel, Sturm ab Windstärke 8, Hagel, Erdbeben und Hochwasser. Für Bienenstände im amtlich festgelegten Überschwemmungsgebiet gilt der Hochwasserschutz nicht.
Schäden durch Tiere sind eingeschlossen, außer durch Räuberei fremder Bienen und durch Mäuse. Bienenkrankheiten wie Faulbrut und Seuchen wie Milbenbefall sind ausgeschlossen.
Bienenhaus, Freistand, Wanderwagen, Inventar und Vorräte sind im Grundpaket nicht enthalten. In Bayern gibt es dafür eine freiwillige Ergänzungsversicherung, die mit dem Mitgliedsbeitrag bezahlt wird und erst gilt, wenn die Zusatzprämie eingegangen ist.
Für zwei oder drei Beuten im Garten brauchen Sie diese Ergänzung meist nicht. Bei einem Bienenhaus mit Schleuder und Vorräten lohnt sie sich.
Wer Bienen halten will, muss das spätestens bei Beginn der zuständigen Behörde anzeigen, mit der Zahl der Bienenvölker und dem Standort. Das verlangt § 1a der Bienenseuchen-Verordnung; die Behörde vergibt dann eine Registriernummer.
Zieht ein Bienenschwarm aus, dürfen Sie ihn nach § 962 BGB auch auf fremden Grundstücken verfolgen, müssen dabei entstehende Schäden aber ersetzen. Verfolgen Sie ihn nicht unverzüglich, wird er nach § 961 BGB herrenlos.
Sind Sie Mitglied in einem Imkerverein mit Sammelvertrag, ist eine zusätzliche Imkerhaftpflicht meist doppelt. Prüfen Sie dann nur, ob Ihre Völkerzahl und ein Honigverkauf abgedeckt sind.
Imkern Sie ohne Verein, brauchen Sie eine eigene Imkerhaftpflicht oder eine Privathaftpflicht, die Bienen ausdrücklich einschließt.
Fragen und Antworten
Eine Imkerhaftpflicht.
Die bekommen Sie am einfachsten über die Mitgliedschaft im Imkerverein,
eine Völkerversicherung ist dann meist dabei.
Nur wenn die Bedingungen Bienen ausdrücklich einschließen.
Sonst brauchen Sie eine Imkerhaftpflicht.
Ja.
Für Bienen aus Hobbyhaltung haften Sie nach § 833 BGB auch ohne eigenes Verschulden.
Nein.
Bienenkrankheiten und Seuchen sind in den Verbandsverträgen ausgeschlossen.
Sie dürfen ihn auf dem fremden Grundstück verfolgen und einfangen,
müssen entstehende Schäden aber ersetzen.
Verfolgen Sie ihn nicht unverzüglich, wird er herrenlos.
Ja, spätestens bei Beginn der Haltung bei der zuständigen Behörde,
mit Zahl der Völker und Standort.
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