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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen

Welche Versicherungen brauchen ins Ausland entsandte Mitarbeiter?

Kurz gesagt

Welche Versicherungen ins Ausland entsandte Mitarbeiter brauchen: In der EU bleiben Sie mit der A1-Bescheinigung bis 24 Monate in der deutschen Sozialversicherung. Außerhalb der EU zahlt bei Krankheit zuerst der Arbeitgeber. Privat fehlen meist eine internationale Krankenversicherung mit Rücktransport, ab etwa 80 Euro im Monat, eine Haftpflicht mit langem Auslandsschutz und Rechtsschutz.

Welche Versicherungen brauchen ins Ausland entsandte Mitarbeiter?

Was es kostet

Veröffentlichte Beiträge für Auslandsaufenthalte, Stand 2026.

BeispielRichtwert
Internationale Krankenvollversicherung, unter 40 Jahren, ohne Nordamerikaab etwa 80 Euro im Monat, Standardtarife etwa 95 bis 140 Euro
Internationale Krankenvollversicherung ab 60 Jahren, ohne Nordamerikaetwa 400 bis 700 Euro im Monat
Langzeit-Auslandskrankenversicherung über 12 Monate, unter 55 Jahrenab etwa 1,63 Euro am Tag ohne Nordamerika, ab etwa 2,20 Euro mit
Privathaftpflicht Single, Auslandsschutz inklusiveetwa 40 bis 120 Euro im Jahr

Stand Oktober 2026 aus veröffentlichten Vergleichen; Gesetze und DVKA-Angaben sind geprüft,

die Bedingungen stammen aus den GDV-Musterbedingungen.

Wie lange ein einzelner Haftpflichttarif im Ausland gilt,

dass viele Arbeitgeber Gruppenpolicen abschließen und dass Berufsunfähigkeitstarife meist weltweit

gelten, sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Ingenieur, 38 Jahre, zwei Jahre nach Singapur entsandt

Singapur hat kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, deshalb zählt jeder private Baustein.

Internationale Krankenversicherung ohne Nordamerika, falls keine Gruppenpoliceetwa 95 bis 140 Euro im Monat
Haftpflicht mit Auslandsschutz für die ganze Einsatzdaueretwa 5 bis 10 Euro im Monat
Rechtsschutznach Musterbedingungen für Singapur nicht nutzbar, vor Ort nachfragen

Ohne Gruppenpolice etwa 100 bis 150 Euro im Monat. Mit einer guten Police des Arbeitgebers bleiben nur wenige Euro für die Haftpflicht.

Wie lange entsandte Mitarbeiter deutsch versichert bleiben

Bei einer Entsendung in einen anderen EU-Staat bleiben Mitarbeiter in der deutschen Sozialversicherung, wenn die Entsendung voraussichtlich höchstens 24 Monate dauert, sie keinen anderen Entsandten ablösen und vorher mindestens einen Monat deutsches Recht galt. Den Nachweis bringt die A1-Bescheinigung, die der Arbeitgeber beantragt.

In Staaten mit Sozialversicherungsabkommen hängt die Dauer vom Abkommen ab, und nicht jedes Abkommen erfasst alle Zweige. Im vertragslosen Ausland gilt nach Paragraf 4 SGB IV deutsches Recht weiter, wenn die Entsendung im Voraus befristet ist. Zusätzlich kann das Recht vor Ort greifen, Doppelversicherung oder Lücken sind möglich.

Ziel der EntsendungWas giltWas entsandte Mitarbeiter privat prüfen
EU, EWR, Schweizdeutsches Recht bis 24 Monate mit A1Rücktransport, Haftpflicht, Rechtsschutz
Abkommensstaatnach Abkommen, oft nur einzelne Zweigewelche Zweige fehlen
Vertragsloses Auslanddeutsches und örtliches Recht prüfenKrankenversicherung vor Ort, Lücken
Länger als geplantWechsel ins System des Gastlandes möglichAnschluss der Krankenversicherung

Krankenversicherung bei der Entsendung

Werden gesetzlich versicherte Mitarbeiter während einer Beschäftigung im Ausland krank, bekommen sie die Leistungen nach Paragraf 17 SGB V von ihrem Arbeitgeber. Die Krankenkasse erstattet ihm die Kosten nur bis zu der Höhe, die im Inland angefallen wäre. Teure Behandlungen in den USA oder ein Rücktransport bleiben so beim Arbeitgeber.

Deshalb schließen viele Arbeitgeber eine Gruppenpolice ab. Fragen Sie vor der Ausreise schriftlich nach, ob sie besteht, was sie zahlt und ob mitreisende Angehörige eingeschlossen sind. Fehlt sie, kostet eine internationale Krankenversicherung unter 40 Jahren ohne Nordamerika ab etwa 80 Euro im Monat.

Haftpflicht, Hausrat und Wohnung in Deutschland

Die Privathaftpflicht deckt nach den Musterbedingungen Schäden im Ausland bei einem vorübergehenden Aufenthalt, wie lange, steht im Tarif. Für entsandte Mitarbeiter mit zwei oder drei Jahren Einsatz kann diese Grenze zu kurz sein. Lassen Sie sich die Dauer vor der Ausreise bestätigen.

Bleibt die Wohnung in Deutschland bestehen, läuft die Hausratversicherung dort weiter. Was Sie mitnehmen, ist nach den Musterbedingungen nur vorübergehend außerhalb der Wohnung versichert, eine feste Frist steht im Vertrag. Für einen Haushalt im Gastland brauchen Sie meist einen Vertrag vor Ort.

Rechtsschutz und Berufsunfähigkeit im Einsatzland

Nach den Musterbedingungen deckt der Rechtsschutz Gerichte in Europa und den Anliegerstaaten des Mittelmeers. Außerhalb davon zahlt er nur bei einem höchstens sechswöchigen, nicht beruflich bedingten Aufenthalt. Für eine Entsendung nach Asien oder Amerika heißt das: Streitigkeiten vor Ort sind nach Musterbedingungen nicht versichert.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung gilt in den meisten Tarifen weltweit. Bei Neuabschluss vor der Entsendung fragt der Versicherer nach Auslandsaufenthalten, besonders in Krisengebiete. Geben Sie das Einsatzland genau an.

Was entsandte Mitarbeiter meist nicht brauchen

Eine normale Reisekrankenversicherung reicht für eine Entsendung nicht, sie ist auf kurze Reisen begrenzt. Umgekehrt brauchen Sie keine eigene internationale Krankenversicherung, wenn die Gruppenpolice des Arbeitgebers ausreichend zahlt. Eine zweite Unfallversicherung lohnt selten, wenn Sie bereits eine haben, die weltweit gilt.

Schritt für Schritt

  1. Vom Arbeitgeber schriftlich klären lassen, welches Sozialversicherungsrecht gilt und ob eine A1 oder Abkommensbescheinigung beantragt ist.
  2. Gruppenpolice für Krankheit und Rücktransport erfragen, sonst eigene internationale Krankenversicherung abschließen.
  3. Auslandsdauer der Privathaftpflicht prüfen und bei Bedarf verlängern.
  4. Hausrat für die Wohnung in Deutschland behalten, im Gastland neu versichern.
  5. Rechtsschutz und Berufsunfähigkeit auf das Einsatzland prüfen.

Checkliste

  • A1 oder Abkommensbescheinigung liegt vor
  • Krankenschutz mit Rücktransport für die ganze Einsatzdauer
  • Angehörige im Krankenschutz eingeschlossen
  • Haftpflicht gilt so lange wie die Entsendung
  • Berufsunfähigkeit ohne Ausschluss für das Einsatzland

Häufige Fehler

  • Mit einer normalen Reisekrankenversicherung für Monate ins Ausland gehen
  • Annehmen, die Krankenkasse zahle im Ausland alles
  • Die Auslandsgrenze der Privathaftpflicht übersehen
  • Bei Verlängerung der Entsendung den Wechsel ins Gastland nicht prüfen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wer zahlt bei Krankheit während der Entsendung?

Bei gesetzlich Versicherten zuerst der Arbeitgeber.

Die Krankenkasse erstattet ihm nur, was die Behandlung in Deutschland gekostet hätte.

Wie lange gilt die A1-Bescheinigung?

In der Regel bis zu 24 Monate.

Eine Verlängerung müssen beide Länder genehmigen.

Brauche ich als Entsandter eine Auslandskrankenversicherung?

Wenn der Arbeitgeber keine ausreichende Gruppenpolice hat, ja.

Eine Reisepolice reicht für lange Einsätze nicht.

Gilt meine Privathaftpflicht während der Entsendung?

Nur für einen vorübergehenden Aufenthalt, wie lange, steht in Ihrem Tarif.

Was ist mit der Rentenversicherung?

Bei einer Entsendung mit A1 zahlen Sie weiter in die deutsche Rentenversicherung ein.

Im vertragslosen Ausland prüfen Sie zusätzlich das Recht vor Ort.

Quellen

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