Alles zur Versicherung: Hausrat
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Kurz gesagt
Wenn ein Wespennest entfernt werden muss, zahlt in der Mietwohnung der Vermieter, im eigenen Haus Sie selbst. Ein Fachbetrieb kostet meist 50 bis 250 Euro. Die Hausratversicherung zahlt nur, wenn ein Haus- und Wohnungsschutzbrief eingeschlossen ist, dann oft bis 500 oder 1.000 Euro je Fall. Die Grunddeckung allein zahlt nicht.
Was die Entfernung eines Wespennests kostet, nach veröffentlichten Preisen, Stand 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Frei hängendes Nest im Schuppen oder Carport | etwa 50 bis 100 Euro |
| Nest im Rollladenkasten oder an der Fassade | etwa 100 bis 180 Euro |
| Nest unter Dachziegeln oder im Dachboden | etwa 150 bis 250 Euro |
| Schwer erreichbar, mit Gerüst | ab etwa 250 Euro |
| Schutzbrief als Zusatz zur Hausrat (Test 2016) | etwa 22 bis 55 Euro im Jahr |
Preise ohne Notdienstzuschlag; abends, am Wochenende und an Feiertagen wird es teurer.
Die Schutzbriefbeiträge stammen aus einem Test von 2016.
Ihr Beitrag hängt vom Tarif ab; das genaue Angebot holen wir ein.
Rechenbeispiel
Ein Kind im Haushalt reagiert allergisch auf Wespenstiche, das Nest ist im Juli entdeckt worden. Der Schutzbrief besteht seit zwei Jahren.
| Fachbetrieb, Nest im Rollladenkasten | etwa 100 bis 180 Euro |
| Zuschlag für einen Termin am Samstag | etwa 30 bis 60 Euro (Richtwert aus der Angebotspraxis) |
| Leistung Schutzbrief, Grenze 500 Euro je Fall | volle Kosten |
| Ohne Schutzbrief | etwa 130 bis 240 Euro selbst |
Mit Schutzbrief zahlen Sie hier nichts, ohne etwa 130 bis 240 Euro. Ein Schutzbrief rechnet sich also erst, wenn Sie ihn auch für Schlüsseldienst, Rohrreinigung oder Schädlinge nutzen.
Entscheidend ist, wem das Gebäude gehört. In der Mietwohnung gehört die Beseitigung zur Instandhaltung, für die der Vermieter sorgen muss. Im eigenen Haus tragen Sie die Kosten, in der Eigentumswohnung zahlt die Gemeinschaft, wenn das Nest am Gemeinschaftseigentum hängt.
Ihre Hausratversicherung ersetzt Schäden an Ihren Sachen. Ein Wespennest beschädigt meist nichts, deshalb zahlt die Grunddeckung die Entfernung nicht. Das übernimmt nur ein Zusatzbaustein, meist Haus- und Wohnungsschutzbrief genannt.
| Situation | Wer zahlt |
|---|---|
| Nest am Balkon oder Rollladenkasten der Mietwohnung | der Vermieter |
| Nest am Dach des eigenen Hauses | Sie selbst oder Ihr Schutzbrief |
| Nest an Fassade oder Dach einer Eigentumsanlage | die Eigentümergemeinschaft |
| Nest im Sondereigentum Ihrer Eigentumswohnung | Sie als Eigentümer |
| Mieter lässt in akuter Gefahr selbst entfernen | in engen Fällen der Vermieter nach § 536a BGB |
| Hausrat ohne Schutzbrief | niemand, die Grunddeckung zahlt nicht |
Ein Schutzbrief organisiert die Fachfirma und zahlt bis zu einer Grenze. In einem Test von 2016 lag sie bei den meisten Anbietern bei 500 Euro je Fall und 1.500 Euro im Jahr. Neuere Bedingungen von 2026 nennen auch 1.000 Euro je Fall.
Die Bedingungen haben Haken: Das Nest muss nach Vertragsbeginn entstanden sein und darf Ihnen vorher nicht bekannt gewesen sein. Außerdem muss die Entfernung rechtlich zulässig sein. Wer den Schutzbrief erst abschließt, wenn die Wespen schon fliegen, bekommt nichts.
Nach § 39 Abs. 1 BNatSchG ist es verboten, wild lebende Tiere ohne vernünftigen Grund zu töten oder ihre Lebensstätten zu zerstören. Für Deutsche und Gemeine Wespe gilt: Liegt ein vernünftiger Grund vor, etwa ein Nest im Rollladenkasten direkt am Wohnraum, darf das Nest beseitigt werden.
Für Hornissen braucht es eine Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde. Wer ohne Grund ein Nest zerstört, riskiert nach § 69 BNatSchG ein Bußgeld bis 10.000 Euro, bei besonders geschützten Arten bis 50.000 Euro. Eine Fachfirma kennt diese Regeln und holt die Erlaubnis ein.
Hängt das Nest im Gartenschuppen oder unter dem Dachvorsprung, weit weg von Türen und Fenstern, und lebt niemand mit Insektengiftallergie im Haushalt, können Sie es oft bis zum Winter dulden. Dann ist es kostenlos.
Ein unbewohntes Nest dürfen Sie selbst entfernen, am sichersten im Januar oder Februar. Lösen Sie es mit einem Spachtel und entsorgen Sie es im Restmüll.
Melden Sie das Nest sofort dem Vermieter, am besten schriftlich mit Foto. Nach § 536a Abs. 2 BGB dürfen Mieter einen Mangel selbst beseitigen und Ersatz verlangen, wenn der Vermieter in Verzug ist oder die umgehende Beseitigung notwendig ist.
Das Amtsgericht Würzburg (Urteil vom 19.02.2014, 13 C 2751/13) gab Mietern recht, die bei einem Kleinkind und einer Allergie im Haushalt die Feuerwehr gerufen hatten, weil der Vermieter nicht erreichbar war. Das Gericht nannte den Fall selbst einen Grenzfall. Ohne echte Gefahr bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Fragen und Antworten
Nur mit Haus- und Wohnungsschutzbrief als Zusatz.
Die Grunddeckung zahlt nicht.
Ja, die Beseitigung gehört zu seiner Instandhaltungspflicht.
Melden Sie das Nest schriftlich.
Ein bewohntes Nest nicht.
Ein unbewohntes Nest dürfen Sie im Winter selbst abnehmen.
Nur in echten Notfällen.
Ein normales Nest ist Sache einer Fachfirma.
Für die Beseitigung braucht es eine Befreiung der Unteren Naturschutzbehörde.
Mehr als ein Termin in den nächsten Tagen.
Rechnen Sie mit Zuschlägen am Abend, am Wochenende und an Feiertagen.
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