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Charterkaution für Motoryacht berechnen
Die Prämie liegt üblicherweise bei rund neun Prozent der hinterlegten Kaution.
Vorbelegt für die Motoryacht
Beim Chartern verlangt die Charterfirma eine Kaution, die den Selbstbehalt der Bootsversicherung abdeckt, meist zwischen fünfzehnhundert und viertausend Euro. Sie wird bei Übernahme geblockt und bei schadenfreier Rückgabe freigegeben. Bei einem Schaden ist sie weg, unabhängig davon, wie klein er war.
Die Kautionsversicherung ersetzt diesen Betrag. Sie ist keine Haftpflicht und keine Kasko, sondern deckt genau den Selbstbehalt, den der Charterer trägt. Bei zweitausendfünfhundert Euro Kaution kostet das rund zweihundertzwanzig Euro für den Törn.
Wer regelmäßig chartert, sollte zusätzlich die Skipperhaftpflicht prüfen. Bei uns ist sie ab Basis-Plus in der Bootsversicherung integriert und gilt auch für gecharterte Boote; die Größenbegrenzung entfällt im Premium.
Häufige Fragen
Was deckt eine Kautionsversicherung?
Den Selbstbehalt, den die Charterfirma bei einem Schaden einbehält.
Brauche ich eine eigene Skipperhaftpflicht?
Wer sein eigenes Boot bei uns versichert, hat sie in allen Tarifen in der Bootshaftpflicht: Chartervertrag auf Ihren Namen, bis 30 Tage, ab Basis-Plus bis zur Größe des eigenen Bootes, im Premium ohne Größenbegrenzung (A-1.2).
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Derselbe Rechner für andere Bootstypen