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CE-Zertifikat, im Glossar der Bootsversicherung
Begriff aus der Bootsversicherung, Bereich Ausschlüsse
Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller, dass Boot und Antrieb die europäischen Anforderungen an Bau, Festigkeit, Stabilität und Abgase erfüllen. Dahinter stehen die Konformitätserklärung, die Entwurfskategorie von A für hohe See bis D für geschützte Gewässer und das Handbuch. Im Schadenfall wird die Akte rückwärts gelesen: Vor einem ausgebrannten Heck fragt der Sachverständige, ob das Antriebssystem, das den Brand verursacht hat, überhaupt zertifiziert war. Beispiel: Ein Eigner rüstet seinen Daysailer mit einem günstigen Elektro-Außenborder nach, gekauft im Netz, ohne Papiere. Genau dort fehlt die Zertifizierung am häufigsten.
Bei uns: In unseren Kaskobedingungen hängt an der CE-Zertifizierung ein Ausschluss. Ist ein Elektro- oder Hybridboot versichert und im Versicherungsschein dokumentiert, sind Schäden bei nicht-CE-zertifizierten Antriebssystemen ausgeschlossen, in Basis unter A-10.3, in Basis PLUS und Premium jeweils unter A-11.3. Daneben stehen dort Eigenarbeiten am Akku, nicht sachgemäße Ladung und Tiefentladung.
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Die Angaben zu unseren Tarifen Basis, Basis PLUS und Premium haben den Stand 01.02.2026.