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Kurz gesagt
Bekomme ich Geld zurück, wenn ich weniger Kilometer fahre? Für das laufende Versicherungsjahr meist ja: Nach den Musterbedingungen gilt eine geänderte Jahresfahrleistung rückwirkend ab dessen Beginn. Für abgeschlossene Jahre haben Sie keinen Anspruch, nur Kulanz ist möglich. Wer von 10.000 auf 5.000 Kilometer wechselt, spart im Schnitt rund 12 Prozent Beitrag.
Durchschnittliche Ersparnis je Kilometerklasse aus einer Tarifauswertung und Regeln der Musterbedingungen, Stand September 2026.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| 5.000 statt 10.000 km | im Schnitt 12 Prozent günstiger |
| 15.000 statt 20.000 km | im Schnitt 11 Prozent günstiger |
| 2.000 statt 5.000 km | im Schnitt 4 Prozent günstiger |
| Rückwirkung der neuen Fahrleistung | bis zum Beginn des laufenden Versicherungsjahres, also bis zu 12 Monate |
Ersparnis laut veröffentlichter Tarifauswertung;
Ihr Versicherer kann andere Klassen und Sätze haben.
Der Beitrag von 600 Euro im Beispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Versicherungsjahr gleich Kalenderjahr, angegeben 10.000 Kilometer, Jahresbeitrag 600 Euro im Voraus bezahlt. Im September merkt sie, dass sie unter 5.000 bleibt.
| Neue Klasse bis 5.000 km | rund 12 Prozent weniger |
| Neuer Jahresbeitrag | rund 528 Euro |
| Erstattung für das laufende Jahr | rund 72 Euro |
| Vorjahr mit ebenfalls wenig Kilometern | nur auf Kulanz |
Sie bekommt rund 72 Euro zurück, weil die Änderung rückwirkend für das ganze laufende Jahr gilt. Hätte sie im Vorjahr gemeldet, wäre mehr drin gewesen.
Die Jahresfahrleistung ist ein Merkmal Ihres Beitrags. Ändert sie sich, rechnet der Versicherer neu. Für die meisten Merkmale gilt der neue Beitrag ab dem Tag der Änderung; für die Jahresfahrleistung sehen die Musterbedingungen eine Ausnahme vor: Der neue Beitrag gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
In einer Umfrage von 2026 bestätigten sechs von acht antwortenden Kfz-Versicherern diese Rückwirkung. Keiner erstattet regulär für schon abgeschlossene Jahre. Achten Sie darauf, dass der laufende Beitrag neu berechnet wird und nicht nur eine Gutschrift fürs nächste Jahr entsteht, denn die hilft Ihnen nur, wenn Sie bleiben.
Gespart wird nur, wenn Sie in eine niedrigere Kilometerklasse rutschen. Die Grenzen legt jeder Versicherer selbst fest; die unterste Klasse reicht oft bis 5.000 oder 6.000 Kilometer. Die Tabelle zeigt durchschnittliche Ersparnisse aus einer Tarifauswertung von 2026.
| Wechsel der Fahrleistung | Durchschnittliche Ersparnis |
|---|---|
| 2.000 statt 5.000 km | 4 Prozent |
| 5.000 statt 10.000 km | 12 Prozent |
| 10.000 statt 15.000 km | 7 Prozent |
| 15.000 statt 20.000 km | 11 Prozent |
| 20.000 statt 25.000 km | 9 Prozent |
Typische Anlässe sind ein neuer Job näher am Wohnort, Homeoffice, der Ruhestand oder ausgezogene Kinder. Ein Blick auf den Tacho zeigt es: Stand heute minus Stand vor einem Jahr. Zum Vergleich fuhren Benziner 2025 im Schnitt 8.406 Kilometer, reine Elektroautos 11.312 Kilometer.
Melden Sie die Änderung schriftlich, per App oder Kundenportal, und lassen Sie sich die neue Fahrleistung, die Höhe und den Zeitpunkt der Beitragsänderung bestätigen.
Der Versicherer darf Ihre Angaben prüfen und Nachweise verlangen, etwa ein Foto des Tachos. War die Angabe zu niedrig, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres der richtige Beitrag. Bei vorsätzlich falschen Angaben kommt nach den Musterbedingungen eine Vertragsstrafe dazu, und falsche Angaben können im Hinweissystem der Versicherer landen.
Schätzen Sie deshalb vorsichtig, aber ehrlich. Mehr Kilometer nachmelden geht immer.
Wer weniger als 6.000 Kilometer im Jahr fährt, kann mit einem kilometergenauen Tarif aus Grundbeitrag und Kilometerbeitrag günstiger liegen als mit einer Klasse bis 6.000. Solche Tarife sind oft mit Telematik verbunden. Fahren Sie am Ende doch mehr, kann es teurer werden als mit der festen Klasse.
Fragen und Antworten
Nach den Musterbedingungen bis zum Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
Einen Anspruch haben Sie nicht.
Manche Versicherer zeigen sich im Einzelfall kulant.
Meist genügt der Tachostand, etwa als Foto oder aus dem Prüfbericht.
Melden Sie es.
Sonst wird rückwirkend nachberechnet, bei Vorsatz droht eine Vertragsstrafe.
Für Wenigfahrer unter 6.000 Kilometern oft, wenn Sie sicher wenig fahren.
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