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Versicherungsmakler / Versicherungsfragen / Privathaftpflicht

Bin ich im Ehrenamt über die Privathaftpflicht versichert?

Kurz gesagt

Bin ich im Ehrenamt versichert? Als einfacher Helfer meist ja: Viele Tarife der Privathaftpflicht schließen ehrenamtliche Tätigkeit ein. Für Vorstand, Kassenwart oder andere verantwortliche Ämter zahlt die private Police in der Regel nicht, dafür ist die Vereinshaftpflicht da. Wer im Verein bis 3.300 Euro im Jahr erhält, haftet dem Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bin ich im Ehrenamt über die Privathaftpflicht versichert?

Was es kostet

Was der Schutz im Ehrenamt kostet, nach öffentlich genannten Angaben.

BeispielRichtwert
Privathaftpflicht für Singles mit Ehrenamt im Tarifetwa 40 bis 120 Euro im Jahr
Privathaftpflicht für Familienetwa 60 bis 180 Euro im Jahr
D&O für einen kleineren Verein, Basispoliceab etwa 250 Euro im Jahr, zahlt der Verein
Ehrenamtsversicherung des Landes, Beispiel Bayern0 Euro, antrags- und beitragsfrei, nachrangig

Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Angaben.

Ob Ihr Amt in Ihrem Tarif eingeschlossen ist, steht nur in den Bedingungen;

das prüfen wir vor dem Angebot.

Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.

Rechenbeispiel

Helferin beim Sommerfest einer Bürgerinitiative

Beim Abbau des Pavillons fällt eine Stange auf das geparkte Auto eines Besuchers. Die Initiative ist kein eingetragener Verein.

Reparatur von Motorhaube und Kotflügeletwa 2.400 Euro
Vereinshaftpflichtkeine, weil es keinen Verein gibt
Privathaftpflicht mit Ehrenamt im Tarifzahlt die 2.400 Euro, abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung
Ohne eigene Privathaftpflichtnachrangig die Ehrenamtsversicherung des Landes, wenn die Tätigkeit dort versichert ist

Mit eigener Privathaftpflicht ist der Schaden in einem Schritt erledigt. Die Landesversicherung ist nur der Notnagel.

Wer zuerst zahlt: Verein, Privathaftpflicht oder Land

Helfen Sie für einen eingetragenen Verein oder eine andere Organisation, haftet gegenüber Dritten oft zuerst die Organisation selbst. Deren Vereinshaftpflicht deckt dann auch Mitglieder und Helfer, soweit sie satzungsgemäß tätig sind.

Ihre eigene Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie als Privatperson helfen, etwa bei der Nachbarschaftshilfe, oder wenn der Verein keinen passenden Schutz hat. Die Ehrenamtsversicherungen der Bundesländer sind ein Auffangnetz: Sie gelten nachrangig und vor allem für Initiativen, Eltern- oder Selbsthilfegruppen ohne eigene Rechtsform. Für Vereinsmitglieder gelten sie nicht.

Ihre RolleWer in der Regel zahlt
Helfer beim Vereinsfest, Mitglied ohne AmtVereinshaftpflicht, sonst oft Ihre Privathaftpflicht
Trainer oder Übungsleiter im SportvereinVereinshaftpflicht, Privathaftpflicht je nach Tarif
Vorstand, Kassenwart, AbteilungsleitungVereinshaftpflicht, für Geldschäden eine D&O
Bürgerinitiative oder Selbsthilfegruppe ohne VereinPrivathaftpflicht, nachrangig die Ehrenamtsversicherung des Landes
Nachbarschaftshilfe auf eigene FaustIhre Privathaftpflicht

Was die Privathaftpflicht im Ehrenamt deckt

Ehrenamtliche Tätigkeit lässt sich in der Regel über die Privathaftpflicht einschließen. Viele heutige Tarife nennen sie ausdrücklich. Gedeckt sind dann Personen- und Sachschäden, die Sie als Privatperson verursachen: Sie stoßen beim Aufbau den Beamer eines Referenten vom Tisch oder beschädigen beim Einräumen ein fremdes Auto.

Ausgenommen sind in vielen Bedingungen leitende Ämter und verantwortliche Tätigkeiten. Wo genau die Grenze liegt, regelt jeder Tarif anders. Ein Blick in den Abschnitt zu Ehrenamt oder Freiwilligenarbeit klärt das in wenigen Minuten.

Vorstand und Kassenwart: das Gesetz hilft, aber nicht ganz

Wer als Vorstand oder besonderer Vertreter unentgeltlich arbeitet oder höchstens 3.300 Euro im Jahr erhält, haftet dem Verein nach § 31a BGB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Muss er einem Dritten Schadenersatz leisten, kann er verlangen, dass der Verein ihn freistellt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. § 31b BGB gibt dasselbe einfachen Mitgliedern, die für den Verein tätig sind.

Gegenüber Dritten haftet ein Vorstand aber grundsätzlich weiter selbst. Und bei reinen Geldschäden, etwa einem verpassten Förderantrag oder falsch verwendeten Spenden, zahlt weder die Privathaftpflicht noch die normale Vereinshaftpflicht. Dafür gibt es die D&O, eine Haftpflicht für Organe des Vereins.

Unfall im Ehrenamt ist eine andere Frage

Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Verletzen Sie sich selbst, geht es um Unfallschutz. Viele Ehrenamtliche sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung, etwa im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege, bei Rettungsdiensten oder für Kirchen und Gemeinden (§ 2 SGB VII).

Gewählte Vorstände im Sportverein gehören nicht automatisch dazu. Für sie und für Lücken bieten Vereine, Dachverbände oder das Land eigene Unfallversicherungen an.

Wann Sie nichts extra brauchen

Helfen Sie ohne Amt und hat Ihr Verein eine Vereinshaftpflicht, sind Sie meist doppelt abgesichert. Eine besondere Ehrenamtspolice brauchen Sie dann nicht.

Eine eigene D&O lohnt sich nicht für Sie persönlich. Sie wird vom Verein für seine Organe abgeschlossen. Fragen Sie vor der Wahl in den Vorstand, ob es sie gibt.

Schritt für Schritt

  1. Klären, ob Sie für einen eingetragenen Verein, eine Organisation oder eine lose Gruppe tätig sind.
  2. Beim Verein nach der Vereinshaftpflicht fragen und wer darin versichert ist.
  3. In Ihren Bedingungen den Abschnitt zu Ehrenamt oder Freiwilligenarbeit lesen.
  4. Vor der Wahl in ein Amt fragen, ob der Verein eine D&O hat.
  5. Unfallschutz getrennt klären: gesetzlich, über den Verein oder privat.

Checkliste

  • Ehrenamtliche Tätigkeit in der Privathaftpflicht ausdrücklich genannt
  • Deckungssumme mindestens 10 Millionen Euro
  • Verein hat eine Vereinshaftpflicht mit Mitgliedern und Helfern
  • Für Vorstand und Kassenwart eine D&O des Vereins
  • Verlust fremder Schlüssel, etwa vom Vereinsheim, eingeschlossen
  • Unfallschutz im Ehrenamt geklärt

Häufige Fehler

  • Annehmen, die Privathaftpflicht decke auch das Amt im Vorstand
  • Sich auf die Ehrenamtsversicherung des Landes verlassen, obwohl man in einem Verein tätig ist
  • Haftung und Unfall verwechseln und nur eines absichern
  • Mit dem Auto für den Verein fahren und glauben, die Privathaftpflicht zahle Schäden am Fahrzeug anderer

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Ist Ehrenamt in jeder Privathaftpflicht mitversichert?

Nein.

Viele Tarife nennen es ausdrücklich, ältere oder sehr günstige Tarife nicht immer.

Prüfen Sie den Abschnitt zu Ehrenamt in Ihren Bedingungen.

Bin ich als Trainer im Sportverein versichert?

Meist über die Vereinshaftpflicht.

Ihre Privathaftpflicht kommt je nach Tarif dazu, solange Sie keine Leitungsfunktion haben.

Was gilt für den Kassenwart?

Er zählt zum Vorstand.

Die Privathaftpflicht zahlt hier in der Regel nicht.

Für Geldschäden braucht der Verein eine D&O.

Hafte ich als Vorstand mit meinem Privatvermögen?

Gegenüber dem Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,

wenn Sie höchstens 3.300 Euro im Jahr erhalten.

Gegenüber Dritten haften Sie grundsätzlich selbst, können aber Freistellung vom Verein verlangen.

Was ist die Ehrenamtsversicherung des Landes?

Ein Auffangschutz der Bundesländer für Ehrenamtliche in Gruppen ohne eigene Rechtsform.

Er gilt nachrangig und nicht für Vereinsmitglieder.

Zahlt die Privathaftpflicht, wenn ich mit dem Auto für den Verein fahre?

Nein.

Schäden durch den Gebrauch eines Autos sind in der Privathaftpflicht ausgeschlossen,

dafür ist die Kfz-Haftpflicht zuständig.

Bin ich bei einem Unfall im Ehrenamt versichert?

Oft über die gesetzliche Unfallversicherung, etwa in Wohlfahrt, Rettungsdienst oder Kirche.

Gewählte Vorstände im Verein sind nicht automatisch dabei.

Quellen

NAMMERT Versicherungsmakler

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