Alles zur Versicherung: Privathaftpflicht
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung?
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Kurz gesagt
Bin ich im Ehrenamt versichert? Als einfacher Helfer meist ja: Viele Tarife der Privathaftpflicht schließen ehrenamtliche Tätigkeit ein. Für Vorstand, Kassenwart oder andere verantwortliche Ämter zahlt die private Police in der Regel nicht, dafür ist die Vereinshaftpflicht da. Wer im Verein bis 3.300 Euro im Jahr erhält, haftet dem Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Was der Schutz im Ehrenamt kostet, nach öffentlich genannten Angaben.
| Beispiel | Richtwert |
|---|---|
| Privathaftpflicht für Singles mit Ehrenamt im Tarif | etwa 40 bis 120 Euro im Jahr |
| Privathaftpflicht für Familien | etwa 60 bis 180 Euro im Jahr |
| D&O für einen kleineren Verein, Basispolice | ab etwa 250 Euro im Jahr, zahlt der Verein |
| Ehrenamtsversicherung des Landes, Beispiel Bayern | 0 Euro, antrags- und beitragsfrei, nachrangig |
Richtwerte, Stand Oktober 2026, aus öffentlich genannten Angaben.
Ob Ihr Amt in Ihrem Tarif eingeschlossen ist, steht nur in den Bedingungen;
das prüfen wir vor dem Angebot.
Das Rechenbeispiel ist ein Richtwert aus der Angebotspraxis.
Rechenbeispiel
Beim Abbau des Pavillons fällt eine Stange auf das geparkte Auto eines Besuchers. Die Initiative ist kein eingetragener Verein.
| Reparatur von Motorhaube und Kotflügel | etwa 2.400 Euro |
| Vereinshaftpflicht | keine, weil es keinen Verein gibt |
| Privathaftpflicht mit Ehrenamt im Tarif | zahlt die 2.400 Euro, abzüglich vereinbarter Selbstbeteiligung |
| Ohne eigene Privathaftpflicht | nachrangig die Ehrenamtsversicherung des Landes, wenn die Tätigkeit dort versichert ist |
Mit eigener Privathaftpflicht ist der Schaden in einem Schritt erledigt. Die Landesversicherung ist nur der Notnagel.
Helfen Sie für einen eingetragenen Verein oder eine andere Organisation, haftet gegenüber Dritten oft zuerst die Organisation selbst. Deren Vereinshaftpflicht deckt dann auch Mitglieder und Helfer, soweit sie satzungsgemäß tätig sind.
Ihre eigene Privathaftpflicht springt ein, wenn Sie als Privatperson helfen, etwa bei der Nachbarschaftshilfe, oder wenn der Verein keinen passenden Schutz hat. Die Ehrenamtsversicherungen der Bundesländer sind ein Auffangnetz: Sie gelten nachrangig und vor allem für Initiativen, Eltern- oder Selbsthilfegruppen ohne eigene Rechtsform. Für Vereinsmitglieder gelten sie nicht.
| Ihre Rolle | Wer in der Regel zahlt |
|---|---|
| Helfer beim Vereinsfest, Mitglied ohne Amt | Vereinshaftpflicht, sonst oft Ihre Privathaftpflicht |
| Trainer oder Übungsleiter im Sportverein | Vereinshaftpflicht, Privathaftpflicht je nach Tarif |
| Vorstand, Kassenwart, Abteilungsleitung | Vereinshaftpflicht, für Geldschäden eine D&O |
| Bürgerinitiative oder Selbsthilfegruppe ohne Verein | Privathaftpflicht, nachrangig die Ehrenamtsversicherung des Landes |
| Nachbarschaftshilfe auf eigene Faust | Ihre Privathaftpflicht |
Ehrenamtliche Tätigkeit lässt sich in der Regel über die Privathaftpflicht einschließen. Viele heutige Tarife nennen sie ausdrücklich. Gedeckt sind dann Personen- und Sachschäden, die Sie als Privatperson verursachen: Sie stoßen beim Aufbau den Beamer eines Referenten vom Tisch oder beschädigen beim Einräumen ein fremdes Auto.
Ausgenommen sind in vielen Bedingungen leitende Ämter und verantwortliche Tätigkeiten. Wo genau die Grenze liegt, regelt jeder Tarif anders. Ein Blick in den Abschnitt zu Ehrenamt oder Freiwilligenarbeit klärt das in wenigen Minuten.
Wer als Vorstand oder besonderer Vertreter unentgeltlich arbeitet oder höchstens 3.300 Euro im Jahr erhält, haftet dem Verein nach § 31a BGB nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Muss er einem Dritten Schadenersatz leisten, kann er verlangen, dass der Verein ihn freistellt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. § 31b BGB gibt dasselbe einfachen Mitgliedern, die für den Verein tätig sind.
Gegenüber Dritten haftet ein Vorstand aber grundsätzlich weiter selbst. Und bei reinen Geldschäden, etwa einem verpassten Förderantrag oder falsch verwendeten Spenden, zahlt weder die Privathaftpflicht noch die normale Vereinshaftpflicht. Dafür gibt es die D&O, eine Haftpflicht für Organe des Vereins.
Die Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Verletzen Sie sich selbst, geht es um Unfallschutz. Viele Ehrenamtliche sind kraft Gesetzes in der gesetzlichen Unfallversicherung, etwa im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege, bei Rettungsdiensten oder für Kirchen und Gemeinden (§ 2 SGB VII).
Gewählte Vorstände im Sportverein gehören nicht automatisch dazu. Für sie und für Lücken bieten Vereine, Dachverbände oder das Land eigene Unfallversicherungen an.
Helfen Sie ohne Amt und hat Ihr Verein eine Vereinshaftpflicht, sind Sie meist doppelt abgesichert. Eine besondere Ehrenamtspolice brauchen Sie dann nicht.
Eine eigene D&O lohnt sich nicht für Sie persönlich. Sie wird vom Verein für seine Organe abgeschlossen. Fragen Sie vor der Wahl in den Vorstand, ob es sie gibt.
Fragen und Antworten
Nein.
Viele Tarife nennen es ausdrücklich, ältere oder sehr günstige Tarife nicht immer.
Prüfen Sie den Abschnitt zu Ehrenamt in Ihren Bedingungen.
Meist über die Vereinshaftpflicht.
Ihre Privathaftpflicht kommt je nach Tarif dazu, solange Sie keine Leitungsfunktion haben.
Er zählt zum Vorstand.
Die Privathaftpflicht zahlt hier in der Regel nicht.
Für Geldschäden braucht der Verein eine D&O.
Gegenüber dem Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
wenn Sie höchstens 3.300 Euro im Jahr erhalten.
Gegenüber Dritten haften Sie grundsätzlich selbst, können aber Freistellung vom Verein verlangen.
Ein Auffangschutz der Bundesländer für Ehrenamtliche in Gruppen ohne eigene Rechtsform.
Er gilt nachrangig und nicht für Vereinsmitglieder.
Nein.
Schäden durch den Gebrauch eines Autos sind in der Privathaftpflicht ausgeschlossen,
dafür ist die Kfz-Haftpflicht zuständig.
Oft über die gesetzliche Unfallversicherung, etwa in Wohlfahrt, Rettungsdienst oder Kirche.
Gewählte Vorstände im Verein sind nicht automatisch dabei.
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